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Die Europäische Kommission hat gestern (30. Juni 2009) eine Vorlage für die nationalen Aktionspläne zu erneuerbaren Energien herausgegeben (NREAPS), der den Mitgliedsstaaten vorschreibt anzugeben, wie sie ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energien in ihrem Energiemix durchsetzen wollen.
Die Aktionspläne sind ein Teilaspekt der neuen Richtlinie zu erneuerbaren Energien, die im letzten Monat in Kraft getreten ist und ein bindendes Ziel setzen 20 Prozent der Energieversorgung der EU bis 2020 aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen (siehe EurActiv Links Dossier). Mitgliedsstaaten müssen nun ihre Vorlagen für ihren Anteil an erneuerbaren Energien in den Bereichen Transport, Elektrizität, Heizung und Kühlung erfüllen und müssen einen Plan bereithalten, wie sie diese erfüllen wollen.
Die EU-Kommission hofft, dass die gemeinsame Vorlage die Vollständigkeit der nationalen Pläne garantieren wird, während sie so mit einander vergleichbar werden. Außerdem bedeutet die zukünftige Umsetzung, dass die Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre Berichte übermitteln müssen.
Der europäische Energiekommissar Andris Piebalgs sagte, dass die Vorlage Mitgliedsstaaten helfen würde, einen glaubwürdigen Plan vorzulegen, der der EU helfen würde ihre Ziele rechtzeitig zu erreichen.
Ein Fortschrittsbericht der im April veröffentlicht wurde, zeigte, dass die Pläne der EU für 2020 12 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, zu knapp ausfallen würden und dass die Kommission seit 2004 61 rechtliche Schritte eingeleitet habe (EurActiv 30. Juni 2009).
Das vierzigseitige Dokument ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf zu spezifizieren, welche Wege sie für Biomasse planen und wie sie Nachhaltigkeitsprogramme für Biokraftstoffe umsetzen wollen. Nationale Aktionspläne sollen auch Details über Umsetzungsmechanismen beinhalten, wie zum Beispiel die Revision von Gebäuderichtlinien, Informationskampagnen, Unterstützungsmechanismen und die geplante Nutzung der Flexibilitätsmaßnahmen.
Mitgliedsstaaten werden ebenfalls klarstellen welche Schritte sie gegen den Abbau der Bürokratie im Bereich der Verwaltungsabläufe unternehmen werden und um weitere unnötige Hindernisse abzubauen.
Jeder Mitgliedsstaat wird nun ein Jahr bis zum 30. Juni 2010 haben, um seine Pläne der Kommission vorzustellen, die dann überprüfen wird, ob nationale Ziele und Zielvorhaben eingehalten werden. Sollte die EU-Kommission einen Plan als nicht ausreichend ansehen, kann sie gegen den Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Die Windindustrie begrüßte die Vorlage und sagte, dass es den Bau von neuen Windenergieanlagen fördern würde. Was eine vollständige Vorlage effektiv tun werde sei, dass sie dem Energiesektor 27 nationale Pläne vorgeben würde, wie die Entwicklung bis 2020 vonstatten gehen soll. Der Plan würde außerdem die verschiedenen Anteile der Technologien Jahr für Jahr veranschaulichen, so der Vorsitzende der Europäischen Windenergievereinigung (EWEA), Christian Kjaer.