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EU-Politik für Erneuerbare Energien [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 2. August 2007    | Aktualisiert: Mittwoch 28. Januar 2009   

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich im März 2007 darauf geeinigt, 20% des gesamten Energiebedarfs der EU bis 2020 durch erneuerbare Energien wie Biomasse, Wasser, Wind und Sonne zu decken. Die Schwierigkeit liegt nun in der Festlegung von nationalen Zielvorgaben um das Gesamtziel erreichen zu können, wobei die Ausgangssituation sowie die Bedingungen eines jeden Landes in Betracht gezogen werden müssen. Spezifische Vorschläge müssen im Dezember 2007 vorgelegt werden.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • März 2007: EU-Gipfel stimmt Fahrplan der Kommission zu. Dieser beinhaltet:  
    • das verbindliche Ziel, 20% des Gesamtenergieverbrauchs der EU bis 2020 aus erneuerbaren Energien zu schöpfen. 
    • als Teil des Gesamtziels wird ein verbindlicher Anteil für jeden Mitgliedstaat festgelegt: Mindestens 10% des Kraftstoffverbrauchs in jedem Mitgliedstaat sollen aus Biokraftstoffen geschöpft werden. Der verbindliche Charakter dieses Ziels hängt jedoch davon ab, ob die Erzeugung nachhaltig ist und ob Biokraftstoffe der zweiten Generation kommerziell zur Verfügung stehen. 
  • 23. Januar 2008: Kommission stellt einen Vorschlag für eine Richtlinie vor, durch die die Ziele, die im März aufgestellt wurden, erreicht werden sollen. 
  • 11. und 12. Dezember 2008: EU-Gipfel vereinbart endgültige Version des Energie- und Klimapaketes.
  • 17. Dezember 2008: Parlament verabschiedet neue Richtlinie zur Förderung der Energie uns erneuerbaren Quellen.
  • 30. Juni 2009: EU gibt Vorlage für Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien heraus.
  • 30. Juni 2010: Frist für EU-Staaten ihre Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien zu präsentieren.
  • 31. März 2010: Frist für die EU-Staaten, zu der jene ihre nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energien vorlegen müssen. 

Zusammenfassung Links

Erneuerbare Energien wie Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft und Biomasse können eine bedeutende Rolle bei der Begegnung der Herausforderungen von Energiesicherheit und Erderwärmung spielen, da es sich um nicht erschöpfbare Ressourcen handelt und sie weniger Treibhausgase verursachen als fossile Brennstoffe.

Seit der Energiekrise der 1970er Jahre haben mehrere Industrienationen Programme für die Nutzung erneuerbare Energien entwickelt, niedrige Ölpreise aber haben den Einsatz von erneuerbaren Energien in großem Maßstab verhindert.

13,1% der globalen Primärenergieversorgung und 17,9% der globalen Elektrizitätsproduktion werden heute durch erneuerbare Energien gedeckt (Internationale Energieagentur (IEA), 2007Pdf external ). Der „World Energy Outlook 2006” der IEA beschreibt in einem alternativen politischen Szenario, wie der Anteil der erneuerbaren Energien im weltweiten Energieverbrauch bis 2030 weitestgehend unverändert bei 14% bleibt. Die Nutzung von erneuerbaren Energien für Stromerzeugung wird laut der IEA auf etwa 25% ansteigen.

Politische Entwicklungen der EU:

Kernfragen:

Die Ziele der Mitgliedstaaten

Am 23. Januar 2008 legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue RichtliniePdf external  über erneuerbare Energien vor, um die bisherigen Maßnahmen, die 2001 verabschiedet wurden, zu ersetzen. Die EU-Regierungen und das Europäische Parlament erzielten am 9. Dezember 2008 ein allgemeines Abkommen über den Vorschlag, der anschließend am 17. Dezember 2008 vom Parlament im Plenum angenommen wurde (EurActiv vom 9. Dezember 2008). 

Dem Text zufolge soll jeder Mitgliedstaat den Anteil erneuerbarer Energie – wie Sonnen- oder Windenergie bzw. Wasserkraft – erhöhen, um dazu beizutragen, diesen Anteil in der EU von heute 8,5% bis 2020 auf 20% aufzustocken. Der Einsatz von Biokraftstoffen zu 10% des Gesamtkraftstoffverbrauchs im Verkehrswesen ist im Gesamtziel der EU ebenfalls mit eingeschlossen (EurActiv vom 5. Dezember 2008). 

Damit diese Zielvorgaben erreicht werden können, wird jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, seinen Anteil an erneuerbarer Energie im Vergleich zum Stand von 2005 um 5,5% zu erhöhen. Dazu addiert sich eine Steigerung, die auf Grundlage des Bruttoinlandproduktes (BIP) pro Kopf errechnet wird.

Mitgliedstaat

Anteil erneuerbarer Energien (2005)

Zu erreichender Anteil bis 2020

Österreich

23,3%

34%

Belgien

2,2%

13%

Bulgarien

9,4%

16%

Zypern

2,9%

13%

Tschechien

6,1%

13%

Dänemark

17%

30%

Estland

18%

25%

Finnland

28,5%

38%

Frankreich

10,3%

23%

Deutschland

5,8%

18%

Griechenland

6,9%

18%

Ungarn

4,3%

13%

Irland

3,1%

16%

Italien

5,2%

17%

Lettland

32,6%

40%

Litauen

15%

23%

Luxemburg

0,9%

11%

Malta

0%

10%

Niederlande

2,4%

14%

Polen

7,2%

15%

Portugal

20,5%

31%

Rumänien

17,8%

24%

Slowakei

6,7%

14%

Slowenien

16%

25%

Spanien

8,7%

20%

Schweden

39,8%

49%

Großbritannien

1,3%

15%



Zwischenziele

Die Kommission schlägt zudem eine Reihe von Zwischenzielen vor, um sicherzustellen, dass bis zum Erreichen des Ziels für 2020 stetig Fortschritte gemacht werden.

  • durchschnittlich 25% zwischen 2011 und 2012; 
  • durchschnittlich 35% zwischen 2013 und 2014; 
  • durchschnittlich 45% zwischen 2015 und 2016; 
  • durchschnittlich 65% zwischen 2017 und 2018; 

Den EU-Ländern bleibt es freigestellt, selbst zu entscheiden, zu welchen Teilen sie welche erneuerbaren Energien in ihren bevorzugten ‚Mix’ einfließen lassen wollen, um die unterschiedlichen Potenziale nutzen zu können. Allerdings müssen sie der Kommission bis zum 30. Juni 2010 nationale Aktionspläne (NAPs) auf Grundlage von ‚Richtkursen’ und danach alle zwei Jahre Fortschrittsberichte vorlegen. Die Pläne werden für drei Sektoren ausgearbeitet werden müssen: Strom, Heizung und Kühlung und Verkehrswesen.

Mit dem Kompromissabkommen wurde letztendlich ein System abgelehnt, bei dem die Mitgliedstaaten Geldstrafen hätten zahlen müssen, wenn sie die Zwischenziele auf dem Weg zur Erreichung des Ziels für 2020 nicht erreicht hätten.

Brüssel behält sich vor, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sollten einzelne Staaten keine ‚angemessenen Maßnahmen’ zur Erreichung ihrer Ziele einleiten. Das heißt, es wird vom Ermessen der Kommission abhängen, ob Rechtsschritte eingeleitet werden, und nicht von strengen Kriterien.

Flexibilität bei nationalen Förderprogrammen

Die Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien mit denen anderer EU-Staaten zusammenlegen können und es wird ihnen erlaubt sein, unter bestimmten Bedingungen erneuerbare Energie aus Quellen in Drittländern, wie beispielsweise großen Solarparks in Nordafrika, zu importieren. So genannte ‚virtuelle’ Importe, also Investitionen in erneuerbare Energie in Drittländern, können jedoch nicht auf die nationalen Ziele angerechnet werden. 

Ein System für den offenen Handel mit Zertifikaten für erneuerbare Energien zwischen den EU-Mitgliedstaaten, das von Akteuren auf den EU-Strommärkten und großen Energieversorgern befürwortet wurde, wurde verworfen. Stattdessen wurde ein System entwickelt, in dessen Rahmen ein Mitgliedstaat überschüssige Zertifikate für erneuerbare Energien auf Grundlage von statistischen Werten an einen anderen Mitgliedstaat verkaufen oder mit diesem handeln kann.

Diese so genannten ‚statistical transfers’ (Transfer auf Basis statistischer Daten) dürfen nur dann stattfinden, wenn der Mitgliedstaat, der Zertifikate verkaufen will, seine Zwischenziele für erneuerbare Energien erreicht hat. Der Transfer kann auch in Fällen vollzogen werden, in denen Mitgliedstaaten in gemeinsamen Projekten zusammenarbeiten, so das Abkommen, das beim bevorstehenden Gipfel am 11. und 12. Dezember 2008 in Brüssel die offizielle Unterstützung der EU-Staats- und Regierungschefs erhalten wird.

Gebäude und Fernwärme

Obgleich der Schwerpunkt der Richtlinie auf der Förderung großer Anlagen für erneuerbare Energien liegt, werden die Mitgliedstaaten nichtsdestotrotz zur „Nutzung eines Mindestmaßes an Energie aus erneuerbaren Energiequellen in neuen oder renovierten Gebäuden“ aufgefordert. Der Text enthält zudem Bestimmungen für die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen von Technikern, die Technologien für erneuerbare Energien in Gebäuden installieren (siehe auch unser LinksDossier über die EU-Bestimmungen für Gebäude). 

Auch Architekten und Planungsbüros sollen von den Leitlinien der Mitgliedstaaten profitieren, wenn sie neue Gebäude planen. Gleichzeitig soll lokalen und regionalen Verwaltungsstellen empfohlen werden, „bei der Planung, dem Entwurf, dem Bau und der Neugestaltung von Industrie- oder Wohngebieten sicherzustellen, dass Geräte und Systeme für die Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom aus erneuerbaren Energiequellen und für Fernwärme und -kälte installiert werden“. Sie sollten insbesondere dazu ermutigt werden, bei der Planung der städtischen Infrastruktur die Erzeugung von Wärme und Kälte mit erneuerbaren Energien mit einzubeziehen. 

Zugang zu Stromnetzen

Viele kleinere Versorger, die Strom unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen erzeugen, argumentieren, dass sie auf dem Markt nicht wettbewerbsfähig seien, da es zu wenig Transparenz gebe und ihnen der Zugang zu Stromnetzen verwehrt sei (EurActiv vom 6. Juli 2007). 

Mit dem Text soll das Problem angegangen werden. Deshalb werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die Betreiber der Übertragungs- und Verteilungsnetze „einen vorrangigen bzw. garantierten Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ bereitstellen.

Positionen:

Hochrangige EU-Beamte haben eingeräumt, dass das Ziel von 20% in Anbetracht der Tatsache, dass Europa als Ganzes im Jahr 2007 nur 6,4% seines gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decke, schwer zu erreichen sein werde. Außerdem wies man darauf hin, dass diese Zahl vor allem aus Wasserkraft resultiere, einer Energiequelle, die aufgrund geografischer Bedingungen begrenztes Ausbaupotential berge.

Ernest-Antoine Seillière, Präsident von BusinessEurope, dem Dachverband der europäischen Industrie, sagte, man unterstütze eine verstärkte Verwendung erneuerbarer Energien, aber dieses verbindliche Ziel dürfe nicht die Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen gefährden. Die Umsetzung müsse alle anderen Optionen offenlassen, insbesondere die Verwendung von Nuklearenergie.

Der Dachverband der europäischen Energiewirtschaft, Euroelectric, zeigt sich wesentlich skeptischer in Hinblick auf die Ziele. Die EU solle Steuer- und Regelungsmaßnahmen, wie verbindliche Energieziele oder Verpflichtungen, nur bestimmte Technologien zu verwenden, vermeiden, so Eurolectic. Weiterhin forderte der Dachverband, Weisheit sowie Realismus bei der vorgeschlagenen, verbindlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Energiemix bis 2020 walten zu lassen.

Der European Renewable Energy Council (EREC) äußerte Bedenken bezüglich der Durchführung: ein zielstrebiges Ziel allein liefere nicht automatisch die Ergebnisse. Man benötige schnellstens einen gesetzlichen Rahmen, der erneuerbare Energien in allen Sektoren sowie die Erschließung aller Potentiale garantiere, sagte der Präsident von EREC, Arthouros Zervos.

Ein Berichtexternal  von Januar 2007 von Greenpeace und EREC prognostiziert, dass erneuerbare Energien bis 2050 die Hälfte des primären weltweiten Energiebedarfs liefern könnten, wenn die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen würden.

Bitte beachten Sie auch EurActivs Berichterstattung zu diesem Vorschlag und weitere Reaktionen der Interessenvertreter.

Links Zusammenfassung

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