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Stellenangebot registrierenSowohl industrielle Verbraucher als auch Privathaushalte sind mittlerweile theoretisch in der Lage, sich frei für einen Energieversorger zu entscheiden, nachdem die neuen EU-Richtlinien 2004 und 2007 in Kraft getreten sind; zahlreiche Hindernisse verbleiben jedoch und ein einheitlicher europäischer Energiemarkt ist noch weit entfernt von einer Realisierung. Um die Mängel zu beheben, hat die Kommission weitere Gesetzesvorschläge vorgelegt, einschließlich umstrittener Pläne zur Zerschlagung der Produktions- und Verteilungsaktivitäten großer Energiekonzerne wie Frankreichs EDF und Deutschlands E.ON.
Die ersten Elektrizitäts- und Gasrichtlinien wurden Ende der 1990er Jahre angenommen. Ziel war es, die Strom- und Gasmärkte durch eine schrittweise Einführung des Wettbewerbs zu öffnen. Die Kommission hat fortwährend argumentiert, dass eine Liberalisierung die Effizienz des Energiesektors und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt verbessere. Eine Reihe von Entscheidungsträgern und Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreich und Deutschland, sind jedoch strikt dagegen.
Die meisten Mitgliedstaaten hatten die Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinien bis September 2000 implementiert. Eine Untersuchung der Kommission im Jahr 2001 hat jedoch ergeben, dass weitere Maßnahmen notwendig waren, um den Energiebinnenmarkt zu vollenden und von seinen Vorteilen zu profitieren.
Die zweiten Elektrizitäts- und Gasrichtlinien, angenommen im Juni 2003, enthalten Bestimmungen zur ‚Entflechtung’, wobei Verteilernetze für Energie unabhängig von der Herstellungs- und Versorgungsseite geführt werden müssen.
Laut der Richtlinien hätten die Gas- und Strommärkte für alle nicht-privaten Verbraucher bis Juli 2004 liberalisiert sein müssen. Für Privathaushalte wäre die Frist Juli 2007 gewesen. Nach Ablauf dieser Fristen wäre es für alle Verbraucher - Unternehmen und private Haushalte - möglich gewesen, ihren Strom- und Gasanbieter auf dem Markt frei zu wählen.
Eine Untersuchung des Wettbewerbs im Stromsektor, die im Januar 2007 vorgelegt wurde, hat einige ‚ernste Störungen’ auf dem Markt für industrielle Verbraucher aufgezeigt (EurActiv vom 11. Januar 2007).
Beispielsweise reflektiere die Marktkonzentration weiterhin die „alte Marktstruktur“, die durch nationale oder regionale Monopole charakterisiert ist – oft dominiert von vertikal integrierten Unternehmen – die die Strompreise auf dem Großhandelsmarkt kontrollieren und neuen Marktteilnehmern den Zugang zum Markt verweigern. Im Gassektor übten etablierte Betreiber die Kontrolle über Importe und/oder Eigenproduktion aus, so die Kommission.
Die Kommission hat Korrekturmaßnahmen versprochen und ein weiteres Paket an Vorschlägen im September 2007 vorgelegt.
Die Kommission hat am 19. September 2007 ihr ‚drittes Energiepaket’ vorgelegt. Das Paket schlägt den Unternehmen in den Mitgliedstaaten zwei Möglichkeiten vor, um ihre Gas- und Stromerzeugung von der Versorgung zu trennen:
1. Eigentumsrechtliche Entflechtung
Diese Möglichkeit, die von der Kommission bevorzugt wird, würde es den Unternehmen, die an der Übertragung von Strom und Gas beteiligt sind, verwehren, gleichzeitig an der Energieerzeugung oder –versorgung beteiligt zu sein.
Dies bedeute nicht, so die Kommission, dass eine Person oder ein Unternehmen keine Anteile an sowohl einem Netzwerkbetreiber als auch einem Versorgungsunternehmen haben könne. Beispielsweise könne ein einzelner Investor noch immer eine Minderheitsbeteiligung an sowohl den Versorgungsunternehmungen als auch an Netzwerkbetreibern haben, erklärte die Kommission. Dies ist jedoch nur möglich, so lange diese Anteile eine Minderheitsbeteiligung ohne bestimmenden Einfluss seien.
Es wird weithin erwartet, dass Frankreich und Deutschland Druck ausüben werden, um den Vorschlag abzuschwächen. Dies würde den Weg ebnen für einen Kampf mit dem Parlament und einigen Mitgliedstaaten, die eine Entflechtung befürworten, wie das Vereinigte Königreich.
2. Unabhängiger Systembetreiber (ISO; Independent System Operator)
Diese zweite Möglichkeit ist ein Kompromiss, der bedeutet, dass Unternehmen, die an der Energieerzeugung und –versorgung beteiligt sind, ihre Netzwerkanteile behalten könnten. Sie würden jedoch den Einfluss darauf verlieren, wie die Netzwerkanteile geleitet würden. Geschäfts- und Investitionsentscheidungen würden bei einem unabhängigen Unternehmen, das von den nationalen Regierungen bestimmt würde, liegen (ISO). Die Bestimmung des unabhängigen Systembetreibers durch die nationalen Regierungen bedarf zuvor der Genehmigung der Kommission, um ein ausreichendes Maß an Unabhängigkeit sicherzustellen.
Die Kommission warnte jedoch, dass dies zu einer größeren Belastung durch Reglementierungen führe, da nationale Regulierungsbehörden im Falle wettbewerbswidrigen Verhaltens mehr Einfluss hätten, um einzugreifen – und um Unternehmen Strafen aufzuerlegen. Im Einzelnen bedeutet dies:
In Hinblick auf Eigentumsrecht zielt die Möglichkeit der ISO auch auf die Abwendung von Kritik ab, die diese Option wahrscheinlich von Seiten Frankreichs erfahren wird, da die Kommission versuchen wird, Energieeinrichtungen wie EDF zu privatisieren. Ein Kommissionsbeamter erklärte, es sei Sache eines jeden Staates, zu entscheiden, ob das Übertragungsnetzwerk sich in privatem oder staatlichem Besitz befinde. Sie müssten jedoch beweisen, dass sie vollkommen unabhängig vom Staat seien.
Ein Mangel an Kohärenz in Hinblick auf Einfluss und Aufgabenbereiche der nationalen Energieregulierungsbehörden wurde als eines der größten Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des EU-Energiemarktes bestimmt. Das dritte Paket zur Energieliberalisierung soll dieses Problem lösen:
Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Gas- und Stromsektor, die derzeit nur auf freiwilliger Basis stattfindet, wird im Rahmen der Kommissionspläne durch die Errichtung eines europäischen Netzwerkes für Übertragungsnetzbetreiber formalisiert werden. Ziel des Netzwerkes ist es, die Standards für den Zugang zu Leitungen und Netzen zu harmonisieren und Netzwerkplanung und -investitionen sicherzustellen und zu koordinieren, um mögliche Ausfälle zu verhindern.
Das Paket sieht weiterhin die Schaffung einer neuen europäischen Agentur vor. Die Agentur würde die Aufgabe haben, die grenzüberschreitende, regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verteilung von Gas und Strom zu überwachen und zu verbessern. Die Agentur würde jedoch keinerlei direkte, regulatorische Befugnis auf nationaler oder europäischer Ebene haben. Sie hätte allerdings die Berechtigung, in Fällen einzugreifen, falls grenzüberschreitende Transaktionen sich als wettbewerbswidrig erwiesen oder nationale Regulierungsbehörden nicht effektiv zusammenarbeiteten.
Eine ‚Gegenseitigkeitsklausel’ wurde ebenfalls von der Kommission als Teil ihrer Vorschläge eingeführt (EurActiv vom 20. September 2007). Dieser Schritt wird vor allem als Botschaft an den russischen Energieriesen Gazprom verstanden. Gazprom beabsichtigt, seinen Anteil auf dem EU-Markt zu vergrößern. Daher wird mit der Klausel festgelegt, dass sich jedes Unternehmen aus einem Drittstaat „nachweislich und unwiderruflich den gleichen Entflechtungsanforderungen unterwerfen“ müsse wie EU-Unternehmen.
Die Klausel hat für Entsetzen in Moskau gesorgt. Die EU und Russland haben sich darauf geeinigt, eine neue Expertengruppe zu gründen, die die Angelegenheit diskutieren soll.
Einen weiteren Artikel über das Paket vom 19. September 2007 finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass sie die Option bevorzuge, die Produktions- und Verteilungsaktivitäten der Energiekonzerne aufzuteilen. Sie erachtet dies als die beste Möglichkeit, um einen fairen Wettbewerb und niedrige Preise für Verbraucher sicherzustellen. Im Februar 2007
sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, eine vollständige ‚Eigentumsentflechtung’ würde den ‚Interessenkonflikt’ lösen. Zu diesem komme es gezwungenermaßen, wenn etablierte Marktteilnehmer aufgefordert würden, neuen Marktteilnehmern Zugang zu ihren Netzen zu gewähren. Deren Eigeninteresse, so Kroes, sei es, den Zugang zu behindern, um ihren Marktanteil zu sichern.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten, angeführt von Deutschland und Frankreich, hat bisher die Forderungen der Kommission zurückgewiesen. Diese Staaten sind der Meinung, die Trennung der Energiekonzerne sei nur eine einer Reihe von Maßnahmen, die auf eine Erleichterung der Wettbewerbsdynamik abzielten. Entflechtung sei kein ‚Allheilmittel’ sagte der deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos in einer Stellungnahme
nach einem Treffen der EU-Energieminister im Juni 2007 (EurActiv vom 7. Juni 2007). Demgegenüber stehen das Vereinigte Königreich, Dänemark und die Niederlande, die aktive Fürsprecher der ‚Eigentumsentflechtung’ sind.
Eurelectric, Dachverband der europäischen Elektrizitätswirtschaft, begrüßte die „bedeutenden Vorteile” des Energieliberalisierungsprozesses in Europa, vor allem was Preis- und Kostensenkung sowie Arbeitsproduktivitätssteigerung angehe. Jedoch betont Eurelectric, es sei wichtig, die Dynamik beizubehalten und das Vertrauen in den Liberalisierungsprozess zu stärken. Insbesondere die Energiewirtschaft fordert von den Mitgliedstaaten die volle und wirksame Implementierung des Liberalisierungspakets. Darüber hinaus sollte das Regelwerk durch Rahmenrichtlinien zu Überlastungsmanagement, Angleichung von Übertragungstarifen und Abfindungsmechanismen für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ergänzt werden.
Auch der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ETSO; European Transmission System Operators) hat ebenfalls die Mitgliedstaaten aufgerufen, die Elektrizitätsrichtlinie vollständig umzusetzen. Zusätzlich sollten sie eine adäquate Stromerzeugungsfähigkeit gewährleisten, damit die Nachfrage befriedigt werden kann. ETSO setzt sich auch für dauerhafte (aber nicht unbedingt identische) Regulierungsgrundsätze und ein günstiges Regelungsumfeld zwischen Mitgliedstaaten ein. Dadurch soll die Entwicklung des Binnenmarktes angekurbelt und Wirtschaftseffizienz gestärkt werden. ETSO ermuntert die Kommission außerdem, Rahmenrichtlinien zu grenzüberschreitendem Handel und Überlastungsmanagement anzunehmen.
Der Europäische Rat der Verbände der Chemischen Industrie (Cefic), der nach eigenen Angaben der größte Energieverbraucher der verarbeitenden Industrie ist, hat gesagt, „die Fortschritte bei der Öffnung der Märkte […] seit Inkrafttreten der Liberalisierungsrichtlinien sind enttäuschend und gering gewesen“. Cefic fordert daher „strenge und koordinierte Taten seitens der Europäischen Kommission, Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden und Produzenten“, um Abhilfe zu schaffen. Cefic weist darauf hin, dass die unzureichende Liberalisierung des Strommarkts es den Betreibern von Kraftwerken ermögliche, zusätzliche Kosten, die in Verbindung mit dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) (Kosten der Emissionszertifikate) entstünden, an die Verbraucher weiterzugeben, die somit höhere Strompreise zahlen müssten. Cefic warnt davor, dass die nicht beabsichtigte Folge des ETS die Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU und insbesondere der energieintensiven Industrien sei.
Der Handelsverband der Metallindustrie, Eurometaux, ist ebenfalls der Meinung, dass die Liberalisierung einen Anstieg der Strompreise nicht verhindert habe. Eurometaux verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Metallindustrie besonders stark unter den Preisanstiegen leide. „Schließungen und ausbleibende Investitionen, die vor allem auf den unbezahlbaren Strompreis zurückzuführen sind, sind bereits angekündigt worden“, betont der Verband.
Die derzeitige Situation sei das Ergebnis von Verzerrungen am schlecht funktionierenden europäischen Strommarkt, so Eurometaux. Die Preisfestsetzungen durch die Stromerzeuger spiegelten nicht die Kosten wider. Die Erzeuger hätten die Illusion von Wettbewerb aufgebaut, in Wirklichkeit jedoch würde der Markt nach wie vor von den großen Konzernen dominiert. Das derzeitige Modell eine ‚Strombörse’ sollte durch eine echte Marktgestaltung ersetzt werden, die gewährleiste, dass die Kostengrundlage angemessen widergespiegelt würde und dass alle Marktteilnehmer gleich gewichtet würden, heißt es weiter. Besonders wichtig sei es, dass bestehende Kapazitäten freigemacht und Neueinsteigern der Marktzugang ermöglicht werde.
Der europäische Gewerkschaftsbund für den öffentlichen Dienst (EGÖD) sagte, dass der Ansatz der Kommission zur Liberalisierung der Energiemärkte im Widerspruch zu den Anforderungen einer Energiepolitik stehe, welche auf eine größere Unabhängigkeit abziele und einen größeren Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung lege. Der stellvertretende Generalsekretär des EGÖD, Jan Willem Goudriaan, gibt zu bedenken, dass ernstzunehmende Arbeitsplatzverluste (300 000 innerhalb der letzten zehn Jahre), der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern und die Auswirkungen des Wettbewerbs auf ungeschützter Verbraucher nicht angesprochen wurden. Mehr Wettbewerb würde nicht zu einer Zunahme der Investitionen in diesem Sektor führen, der einen stabilen Rahmen benötige und keine Politik mit Jojo-Effekt. Das Ergebnis wären steigende Preise und ernsthafte Auswirkungen auf die Verbraucher.
Der European Renewable Energy Council (EREC) meint, wirksamer Wettbewerb auf den europäischen Energiemärkten sei ein „Mythos“. EREC zufolge wird es für erneuerbare Energien keinen wirksamen Binnenmarktwettbewerb geben, solange bestehende Verzerrungen auf den konventionellen Energiemärkten nicht bewältigt würden. Darüber hinaus kritisiert EREC die bestehenden unfairen, zu Gunsten von herkömmlichen Energien ausgerichteten Marktbedingungen, wie zum Beispiel der Euratom Vertrag oder die Nichtanwendung des „Verschmutzer-zahlt-Prinzips“.
Im April 2005 hat Greenpeace einen Bericht
veröffentlicht, in dem die Marktanteile der zehn größten europäischen Stromkonzerne (EdF, E.ON, RWE, ENEL, Vattenfall, Electrabel, EnBW, Endesa, Iberdrola und British Energy) analysiert werden. Laut den Umweltschützern sei der Liberalisierungsprozess zugunsten dieser etablierten Konzerne ausgefallen. Deutlich werde dies anhand der Übernahmewelle, die auf die Marktöffnung gefolgt sei. Neue, grüne Konzerne hätten laut Greenpeace kaum die Möglichkeit, mit den „Großen Zehn“ zu konkurrieren, da diese über ausreichend Einfluss auf den Sektor verfügten, um die Preise zu kontrollieren.
Lesen Sie in unserem Artikel vom 19. September 2007 über die Reaktionen der Stakeholder auf das dritte Energiepaket der Kommission.