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Beziehungen zwischen der EU und Kroatien [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 7. Oktober 2004   

Im Juni 2004 wurde Kroatien von der EU der offizielle Kandidatenstatus zuerkannt. Die Beitrittsverhandlungen sollten ursprünglich am 17. März 2005 aufgenommen werden. Am 16. März wurde der Beginn der Verhandlungen jedoch verschoben, bis Zagreb in "vollem Umfang" mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeiten würde. Am 3. Oktober 2005 erhielt Zagreb schließlich grünes Licht für den Beginn von Beitrittsverhandlungen.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • 8. November 2006: Die Kommission legt den Fortschrittsbericht über Kroatien, sowie einen allgemeinen Strategiebericht zur Erweiterung vor.
  • 29. März 2007: Das Verhandlungskapitel über Rechte des Geistigen Eigentum wurde eröffnet.
  • 26. Juni 2007: Sechs neue Kapitel wurden eröffnet: Freier Dienstleistungsverkehr, Unternehmensrecht, Finanzdienstleistungen, Informationsgesellschaft und Medien, Statistiken, Finanzkontrolle. Bisher hat Kroation zwölf Kapitel eröffnet.
  • 2009: Kroatien beabsichtigt der EU beizutreten.

Zusammenfassung Links

Kroatien war sowohl vor als auch nach dem Zweiten Weltkrieg ein Teil Jugoslawiens, bis das Land im Juni 1991 seine Unabhängigkeit erklärte. Dies führte zu einem Krieg mit den Truppen des restlichen serbisch-dominierten Jugoslawiens und mit Angehörigen der ethnisch-serbischen Minderheit, die in Kroatien lebte.

  • Die EU nahm 1992 diplomatische Beziehungen zu Zagreb auf. 
  • Im Oktober 2001 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet.
  • Ende 2001 nahm die Kommission eine Länderstrategie für Kroatien an, die für den Zeitraum von 2002 bis 2006 ausgearbeitet wurde. Diese Strategie bildet den Rahmen für die EU-Hilfe, die das Land im Rahmen des Hilfsprogramms CARDS ('Community Assistance to Reconstruction, Development and Stability in the Balkans') erhielt. 
  • Am 21. Februar 2003 reichte Kroatien seinen Beitrittsantrag ein. 
  • Im Juni 2006 hat der Rat der Eröffnung der Beitrittsgespräche grünes Licht gegeben.
  • Am 13. Dezember 2004 entschieden sich die EU-Außenminister dafür, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im April 2005 einzuleiten, sofern das Land mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zusammenarbeitet.
  • Am 16. März 2005 haben die EU-Außenminister beschlossen, den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu verschieben, da Zagreb die notwendigen Bedingungen hierfür nicht erfüllt habe. 
  • Im Oktober 2005 entschied die EU schließlich, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien zu eröffnen. 
  • Das 'Screening-Verfahren' begann am 20. Oktober 2005 und wurde im Oktober 2006 abgeschlossen. 
  • Das Verhandlungskapitel über Wissenschaft und Forschung wurde im Juni 2006 eröffnet und geschlossen.
  • Der Fortschrittsbericht der Kommission über KroatienPdf external  von November 2006 hat weitere Reformen gefordert.
  • Das Verhandlungskapitel über Rechte des Geistigen Eigentum wurde am 29. März 2007 eröffnet.

Kernfragen:

Laut der Kommission sind die demokratischen Institutionen Kroatiens stabil und die Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte werden weitgehend geachtet.

Zu den politischen Voraussetzungen für den EU-Beitritt Kroatiens gehören das Rückkehrrecht für ethnische Serben, die nach dem serbisch-kroatischen Krieg 1991-95 flohen, die Reform der Justiz und die volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof der UN in Den Haag. 

Was die Wirtschaft des Landes anbelangt, wird Kroatien bereits als eine funktionierende Marktwirtschaft, die den Vergleich mit einigen EU-Mitgliedstaaten nicht scheuen braucht, betrachtet. Die Kommission hat die Bemühungen des Landes, "einen beträchtlichen Grad an makroökonomischer Stabilität mit niedriger Inflation" zu verwirklichen, anerkannt.

Laut des FortschrittsberichtsPdf external  der Kommission von 2006 sind weitere Maßnahmen in folgenden Bereichen notwendig:

  • Reformen im Justizbereich und in der öffentlichen Verwaltung;
  • der Kampf gegen Korruption;
  • Wirtschaftsreform, und;
  • weitere Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

Positionen:

Die UN-Chefanklägerin Carla Del Ponte hatte der kroatischen Regierung monatelang ihren Mangel an Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal vorgeworfen,  bis sie am 3. Oktober erstmals einen positiven Bericht über die Zusammenarbeit mit dem Land vorlegte und erklärte, „ja, dies ist das erste Mal, dass wir sagen, es liegt eine volle Zusammenarbeit vor“.

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn sagte, Kroatien müsse seinen Reformkurs fortsetzen, die Rückkehr von Flüchtlingen beschleunigen und die Menschenrechtssituation der Minderheiten im Land verbessern. Sollte dies nicht geschehen, könnten die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden.

Links Zusammenfassung

Leserbriefe
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Miguel Mesquita da Cunha
Reflecting on Cyprus
Michalis Firillas, Haaretz/International Herald Tribune
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