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25. November 2009
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Kommission kritisiert Bulgarien und Rumänien [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 13. Februar 2009   

Im Gegensatz zur Einschätzung vom Juli 2008, als Bulgarien noch als Nachzügler bei der Umsetzung von EU-Standards im Bereich der Justiz  und der Korruptionsbekämpfung dargestellt wurde, wurde dieses Mal Rumänien in einem neuen Fortschrittsbericht, den die Kommission gestern (12. Februar 2009) veröffentlichte für seine großen Defizite kritisiert. Mit Beiträgen von EurActiv Rumänien.

Hintergrund:

Als Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 der EU beitraten, machte die Europäische Kommission deutlich, dass die beiden Länder noch viel unternehmen müssten, um die erforderlichen EU-Bedingungen zu erfüllen.

Für den Fall, dass die beiden Länder dieses Ziel verfehlen sollten, behielt sich die Kommission das Recht vor, besondere Schutzklauseln geltend zu machen. Solche Schutzklauseln sind in den Beitrittsverträgen beider Länder enthalten und können als letztes Mittel gegen neue Mitgliedstaaten verwendet werden. In diesem Fall könnte sich die EU beispielsweise weigern, Gerichtsurteile anzuerkennen, oder sogar die Zahlung von EU-Gelder einstellen.

Der aktuelle Bericht wird als Teil des „Kooperations- und Überprüfungsmechanismus“ (CVM), der am 1. Januar 2009 das vorherige Überprüfungssystem ersetzte, betrachtet. Mit Hilfe dieses Mechanismus werden insbesondere die Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und beim Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen. 

Parallel zum Bericht vom Juli veröffentlichte die Kommission im Fall Bulgariens zwei weitere Dokumente (EurActiv vom 24. Juli 2008), die dazu führten, dass das Land etwa 500 Millionen Euro aus verschiedenen EU-Programmen verlor, weil es ihm nicht gelungen war, Mechanismen zu etablieren, mit denen es die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern hätte gewährleisten können. Mittlerweile sind entsprechende Mechanismen eingeführt worden, so dass das Land wahrscheinlich zumindest einen Teil der zweckgebundenen Gelder zurückerhalten kann.

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Weitere Nachrichten:

Die Wortwahl des mit sechs Seiten relativ kurzen Zwischenberichts macht klar, dass Bulgarien zwar Fortschritte gemacht habe, die Leistungen Rumäniens hingegen kaum sichtbar seien.

Nach einem Bericht von EurActiv Rumänien sei dies das erste Mal, dass die Kommssion Rumänien eine schlechtere Bewertung im Bereich der Justizreform gebe, als Bulgarien. Wie in den Medien berichtet wurde, werden Bukarest in erster Linie die engen Verbindungen zwischen Justiz und Politik vorgeworfen sowie eine Verlangsamung bei der Umsetzung der Reform.

In dem Bericht wird deutlich gesagt, die Reformen würden nicht mehr so schnell umgesetzt, wie dies noch in im Fortschrittsbericht vom Juli 2008 festgestellt worden war.
Kritisiert wird Rumänien außerdem für seine seit langem bekannte Praxis, in Korruptionsfällen, in die hochrangige Persönlichkeiten verwickelt sind, die Untersuchungen zu behindern (EurActiv vom 04. Juli 2008). Bulgarien für seinen Teil steht im Zwischenbericht der Kommission gut dar. Dieser bescheinigt dem Land eine „signifikante Entwicklung“ im Bereich der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen sowie „einige Entwicklungen“ im Bereich der Justizreform.

Wortspiele

Im wichtigsten Teil des Berichts, der den Titel „Fazit – Ausblick“ trägt, erklärt die Kommission, Bulgarien müsse zeigen, dass es eine eigenständige, funktionierende und stabile Judikative besitze, die in der Lage sei, Interessenskonflikte, Korruption und organisiertes Verbrechen zu erkennen, zu bestrafen und so die Rechtstaatlichkeit zu wahren.

Für den nördlichen Nachbarn Bulgariens fiel die Wortwahl strenger aus. Es sei von großer Bedeutung, dass Rumänien deutliche, unumkehrbare Fortschritte mache. Rumänien müsse unbedingt eine eigenständiges, funktionierendes und stabiles Gerichtswesen vorweisen können, das in der Lage sei, Interessenskonflikte, Korruption und organisiertes Verbrechen zu erkennen, zu bestrafen und so die Rechtstaatlichkeit zu wahren, schrieb die EU.

Gegenseitige Begutachtung der Beitrittskandidaten

Seit Beginn der Beitrittsgespräche auf dem EU-Gipfel in Helsinki im Jahr 1999 wurden Bulgarien und Rumänien immer als Paar behandelt, auch wenn die Kommission dies wiederholt abgestritten hat.

Zu verschiedenen Anlässen haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien darum gebeten, einzeln beurteilt zu werden, da befürchtet wurde, geringe Fortschritte im jeweils anderen Land könnten auch das eigene Land am Weiterkommen hindern.

Quellen aus den EU-Institutionen erklärten EurActiv gegenüber, die Behandlung der beiden Länder als Paar habe sich in der Praxis bewährt, da keins der beiden Länder als Nachzügler gesehen werden möchte.

Der Wettbewerb zwischen den beiden Ländern verdeutlicht das Prinzip der „gegenseitigen Begutachtung“, die besagt, dass ein Land nicht nur anhand der Kriterien Brüssels, sondern auch anhand des Fortschritts des Nachbarn beurteilt wird.

Verschwörungstheorien

Andreas Geiger, ein Lobbyist der bulgarischen Regierung, erklärte kürzlich EurActiv gegenüber (EurActiv vom 18. November 2008), Bulgarien habe mindestens so gute Fortschritte bei der Reform seines Gerichtswesens gemacht, wie Rumänien, werde von den großen europäischen Medien allerdings in schlechtes Licht gerückt, damit die EU nicht weiter erweitert werde.

Gestern erklärte Geiger im Gespräch mit EurActiv, er habe persönlich daran mitgewirkt, die Ausdrucksweise des Berichts über Bulgarien zu verbessern. Die bulgarische Tageszeitung Dnevnik, EurActiv-Partner in Bulgarien, berichtete, dass die bulgarische Regierung viel Lobbyarbeit betrieben habe, um eine mildere Beurteilung zu erhalten.

Sprecher der Kommission bestritten, dass solche Lobbyarbeit stattgefunden habe. Nachdem im Juli Entwürfe des Zwischenberichts an die Öffentlichkeit geraten waren und  kurzfristige Änderungen damit wie das Resultat von Lobbyarbeit aussahen (EurActiv vom 24. Juli 2008), hat die Kommission derartige Missgeschicke diesmal vermeiden können.

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