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21. November 2008
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Die nationalen Parlamente und die EU [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 1. August 2008   

Die nationalen Parlamente spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Arbeit der EU. Es gibt Kooperationen mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und auch untereinander. Ihr Einfluss auf die Entscheidungsfindung in der EU soll in Zukunft noch weiter verstärkt werden.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Juni 1979: Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament.
  • Mai 1989: Die Vertreter der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten gründen in Madrid die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC).
  • Nov. 1989: Erstes COSAC-Treffen wird in Paris abgehalten.
  • Nov. 1993: Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags, der eine offizielle Erklärung zur Bedeutung der nationalen Parlamente in der EU beinhaltet.
  • Juni 1997: COSAC wird in einem Protokoll zum Amsterdamer Vertrag offiziell anerkannt.
  • Mai 1999: Das COSAC-Protokoll (siehe oben) tritt in Kraft; es erlaubt der Konferenz, jeden ihr „zweckmäßig erscheinenden Beitrag für die Organe der Europäischen Union“ an die EU-Institutionen zu richten.
  • Dez. 2007: Die EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnen den Vertrag von Lissabon.

Zusammenfassung Links

Die europäische Integration ist mit den aufeinander folgenden Verträgen immer weiter fortgeschritten. Dabei wurde immer mehr Macht von der nationalen auf die europäische Ebene übertragen.
Infolgedessen wurden die nationalen Parlamente im Entscheidungsprozess der EU mehr und mehr außen vor gelassen. Hinzu kam, dass die nationalen Parlamente sich durch die Einführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments 1979 zunehmend von der Politik der Europäischen Gemeinschaft abgekoppelt fühlten. Davor hatte das Europäische Parlament noch aus nationalen Parlamentsabgeordneten bestanden, die über ein Doppelmandat verfügten.

Eine Reihe von Maßnahmen wurde seitdem ergriffen, um die nationalen Parlamente wieder mehr in die politischen Prozesse der EU einzubinden.

COSAC (die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union) entstand 1989 auf Initiative von Laurent Fabius, des damaligen Sprechers der französischen Assemblée Nationale. Mit COSAC sollte eine inter-parlamentarische Institution geschaffen werden, bestehend aus den Mitgliedern der nationalen Parlamente, die sich auf die EU spezialisiert hatten.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 wurden der Europäischen Union Kompetenzen in Bereichen zugeteilt, die bisher traditionell den Nationalstaaten vorbehalten waren. Dazu gehörten das Justizwesen und die Innenpolitik. Aus diesem Grund wurde die Bedeutung des Austausches zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament in einer Erklärung über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union hervorgehoben (Quelle: Europa Glossarexternal ).

Der Amsterdamer Vertrag ging noch weiter, indem er die Kommission dazu verpflichtete, alle Konsultationsunterlagen umgehend an die nationalen Parlamente weiterzuleiten, die dann sechs Wochen lang Zeit haben, einen Gesetzesvorschlag zu diskutieren.

Der Vertrag von Lissabon wird schließlich – sollte er in Kraft treten – den nationalen Parlamenten neue Befugnisse zur Prüfung von EU-Gesetzen zuteilen und damit ihre Rolle im Entscheidungsprozess der EU weiter stärken (EurActiv vom 5. Dezember 2007).

Kernfragen:

Beziehungen zwischen Europaparlament und nationalen Parlamenten

Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente arbeiten in vielerlei Hinsicht zusammen. Nach Artikel 24external der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, ist die Konferenz der Präsidentenexternal verantwortlich für die Beziehungen mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Genauer gesagt unterstehen die entsprechenden Aktivitäten dem Präsidenten des Parlaments, derzeit Hans-Gert Pötteringexternal , und werden von zwei Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, derzeit Edward McMillan-Scottexternal und Martine Roureexternal , ausgeführt.

Eigentlich will das Parlament seinen eigenen Worten zufolgeexternal „mit den nationalen Parlamenten partnerschaftlich und konstruktiv zusammenarbeiten zum Wohle unserer Völker und der gesamten Europäischen Union“.

Da sich die Verantwortungsbereiche des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente gegenseitig ergänzten, sei es das Ziel des Europäischen Parlaments, sich überschneidende Netzwerke zu entwickeln, um die Verantwortlichkeit und die Transparenz des Parlaments noch weiter voranzutreiben und seine Verbindungen zu den nationalen Parlamenten auf effiziente Weise zu nutzen.

In der Praxis versucht das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente vollständig über seine Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus laden eine Reihe von Ausschüssen des Europäischen Parlaments regelmäßig nationale Abgeordnete zu ihren Sitzungen ein, um Wissen und Erfahrungswerte auszutauschen, wenn Gesetzesvorschläge diskutiert werden.

Erst kürzlich beschlossen Parlamentsabgeordnete der Mitte-Rechts-Fraktionen in ganz Europa in einem innovativen Schritt, einen so genannten ‚Club der 27’ zu gründen. Bei dieser Maßnahme sollen nationale Parlamentarier stärker in die Erarbeitung der EU-Politik mit eingebunden werden (EurActiv vom 11. Juli 2008). Es wird erwartet, dass noch weitere Initiativen dieser Art folgen werden, da innerhalb der EU weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass die nationalen Parlamente eine immer wichtigere Rolle einnehmen.

Beziehungen zwischen den Parlamenten

  • Konferenz der Europa-Ausschüsse der nationalen Parlamente (COSAC)

COSAC ist eine halbjährlich stattfindende Konferenz, die die Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten aus den Fachausschüssen der Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Parlaments verstärken soll.

Bei den halbjährlichen Treffen der COSAC wird jedes Parlament durch sechs Mitglieder vertreten. Außerdem werden die nationalen Parlamente von Kandidatenländern und beitretenden Staaten zu einer Teilnahme eingeladen. Diese Parlamente werden von je drei Beobachtern vertreten. Die COSAC-Treffen finden in der Regel zwei Mal im Jahr in der Hauptstadt des Landes statt, das den wechselnden Vorsitz des EU-Rats innehat.

Es gab verschiedene Gründe, die zur Bildung der COSAC führten. Dazu zählte vor allem das Gefühl vieler nationaler Parlamente, den Kontakt zur Gemeinschaftspolitik zu verlieren, nachdem 1979 die Direktwahl zum Europäischen Parlament eingeführt worden war. Zu der Zeit, als COSAC gegründet wurde, hatten tatsächlich nicht einmal alle nationalen Parlamente Fachausschüsse für europäische Angelegenheiten, wodurch der Eindruck verstärkt wurde, dass der Kontakt zum EU-Gesetzgeber verloren gegangen war.

Im Mai 1989 wurde COSAC während eines Treffens in Madrid gegründet, auf dem sich die Sprecher der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten darauf geeignet hatten, den nationalen Parlamenten in der EU eine wichtigere Rolle zuzuweisen, indem man ihre Fachausschüsse für europäische Angelegenheiten zusammenbrächte. Das erste COSAC-Treffen fand im November 1989 in Paris statt.

COSAC wurde offiziell in einem Protokollexternal , das dem Vertrag von Amsterdam hinzugefügt wurde, anerkannt. Auf dieses Protokoll hatten sich die Staats- und Regierungschefs im Juni 1997 geeinigt; es trat am 1. Mai 1999 in Kraft.

Diesem Protokoll zufolge kann COSAC alle „zweckmäßig erscheinenden Beiträge für die Organe der Europäischen Union“ an die EU-Institutionen richten.

  • Interparlamentarischer EU-Informationsaustausch (IPEX)

Die Internetseite IPEXexternal wurde entworfen, um die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten in der EU zu unterstützen. Dazu wird eine Plattform für den elektronischen Austausch EU-bezogener Informationen zwischen den Parlamenten in der Union bereitgestellt.

Im Prinzip können die nationalen Parlamente IPEX dazu nutzen, jegliche relevante Dokumente auf einer europaweiten Plattform zu veröffentlichen, um die Abgeordneten auf dem neuesten Stand der wichtigsten politischen Themen zu halten. Der Internetseite zufolge hat der Informationsaustausch zu EU-Themen zwischen Parlamentariern in den letzten zehn Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um den Informationsaustausch zu vereinfachen, hätten die nationalen Parlamente – in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament – eine eigene Datenbank und Internetseite entworfen.

IPEX stellt einen Kalender mit interparlamentarischen Treffen bereit und strebt auch einen Meinungsaustausch zum Thema „Subsidiaritätskontrolle“ an. Subsidiarität bedeutet nach Artikel 5 des EU-Vertrags, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden sollen.

Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten

Die Europäische Kommission hat schon vor langer Zeit verstanden und dies in den letzten Jahrzehnten mehrfach öffentlich kundgetan, dass eine zentrale Strategie zur Wiederherstellung der in den Augen der EU-Bürger abnehmenden Legitimität der EU in einer stärkeren Einbindung der nationalen Parlamente und des Europaparlaments in die politischen Prozesse der EU bestehen muss.

Ein wichtiges Ergebnis dieser Denkweise war die Entwicklung des Subsidiaritätsprinzipexternal . Nach diesem Prinzip handelt die Union also nur dann, wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind als nationale, regionale oder lokale Maßnahmen. Speziell beschreibt die Internetseite der EU es als das Prinzip, demzufolge die Union nur „[i]n den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, handelt […], wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind als nationale, regionale oder lokale Maßnahmen“.

Seit Beginn der Diskussionen über eine Europäische Verfassung und den nachfolgenden Vertrag von Lissabon hat die Kommission bei ihren Überlegungen zu neuen Richtlinien die Initiative zur Rücksprache mit nationalen Parlamentariern ergriffen. Bis zur Beteiligung der nationalen Parlamente an allen Diskussionen ist es jedoch noch ein langer Weg.

In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission nach der Barroso-Initiative den nationalen Parlamenten systematisch Gesetzesvorschläge zur Überprüfung zukommen lassen, während sie gleichzeitig an die EU-Institutionen weitergeleitet wurden. Tatsächlich hatte Kommissions-Präsident Barroso in einer Rede im März 2007 gemeint, dass seit der Entscheidung im September 2006, den nationalen Parlamenten die Gesetzesinitiativen der Kommission zur Überprüfung zu schicken, die Kommission bereits 76 Anmerkungen dazu erhalten habe. Die Kommission heiße dieses Engagement der nationalen Gesetzgeber willkommen und fühle sich verpflichtet auf die Anmerkungen zu reagieren.

In der Zeit von Oktober 2006 bis Dezember 2007 erhielt die Kommission 168 Anmerkungen von 27 legislativen Versammlungen aus 17 Mitgliedstaaten, die sich auf 82 Texte der Kommission bezogen (Gesetzes- und Diskussionspapiere). Einige Parlamente zeigten sich aktiver als andere; 135 der 168 Anmerkungen wurden von sieben Parlamentskammern hervorgebracht:

  • Frankreich (Sénat) – 40
  • Deutschland (Bundesrat) - 21
  • Großbritannien (House of Lords) - 18
  • Portugal (Assembleia da Republica) - 19
  • Schweden (Riksdag) - 17
  • Dänemark (Folketing) - 12
  • Tschechien (Senát) - 11

Vertrag von Lissabon: Weitere Stärkung der nationalen Parlamente

Der Vertrag von Lissabon soll – falls oder wenn er in Kraft tritt – die Rolle der nationalen Parlamente noch weiter stärken und erweitern.

Sie hätten dann vor allem das Recht, nach dem Verfahren der „gelben und orangefarbenen Karten“ Einspruch gegen Anträge der Kommission einzulegen (EurActiv vom 9. Mai 2008). Das ist von grundlegender Bedeutung und heißt für die nationalen Parlamente, dass sie das Subsidiaritätsprinzip durchsetzen können. Das Prinzip funktioniert wie folgt:

  • Ist sich ein Drittel der nationalen Parlamente darüber einig, dass eine Gesetzesvorlage der EU (in der Regel von der Kommission) gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, ist die Kommission gezwungen, die Vorlage nochmals zu überdenken. Dieser Vorgang wird als ‚gelbe Karte’ bezeichnet.
  • Behält die Kommission ihre Vorlage bei und lehnt eine einfache Mehrheit der Parlamente diese weiterhin ab, muss die Kommission den Einspruch an den Ministerrat und das Europäische Parlament weiterleiten, die dann den Fall entscheiden. Dieser Vorgang ist als ‚orangefarbene Karte’ bekannt.
    Es sollte allerdings angemerkt werden, dass die Meinungen darüber auseinander gehen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine zusätzliche Machtbefugnis handelt, da die nationalen Parlamente letztendlich kein Veto gegen eine neue Gesetzesvorlage einlegen, sondern nur ihr Missfallen ausdrücken können.

Weitere Änderungen mit dem Vertrag von Lissabon:

  • Nationale Parlamente erhalten verstärkt Anspruch auf Auskunft
  • Nationale Parlamente bekommen neue Befugnisse zur Überprüfung der politischen Linie in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, mit der Befugnis eines oder mehrerer nationaler Parlamente, ein Veto gegen Gesetzesvorschläge einzulegen.
  • Verlängerung des Zeitraums, der den nationalen Parlamenten zusteht, um einen Gesetzesentwurf zu prüfen, von sechs auf acht Wochen. Sollte ein Parlament innerhalb dieses Zeitraums Einspruch erheben, kann es „in einer begründeten Stellungnahme […] darlegen, weshalb der Entwurf [seines] Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist“.
  • Neue Klausel, die alle formellen Funktionen der nationalen Parlamente in Bezug auf EU-Angelegenheiten beschreibt.

Positionen:

In einer Rede auf einem gemeinsamen Treffen der Mitglieder des Europäischen Parlaments und der 27 nationalen Parlamente, meinte der Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering, die nationalen Parlamente und das Europäische Parlement stünden nicht im Wettbewerb miteinander, sondern hätten beide das gleiche Ziel, nämlich die Stärkung der Demokratie in Europa.

Er betonte, dass es immer Diskussionen darüber geben werde, welche Verwaltungsebene – die europäische, nationale oder kommunale – die richtige sei, um eine spezifische Frage zu klären. Deshalb sei es wichtig, dass man zusammenarbeite, damit die Union arbeitsfähig sein könne, schloss er.

In einem Interview mit EurActiv erklärte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission mit Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie Margot Wallström, dass „wir niemals in der Lage sein werden, das ganze Projekt ‚Europäische Union’ zu erklären, wenn es nicht in der nationalen und sogar regionalen politischen Tradition und den entsprechenden Parteisystemen verankert ist. Wenn dort nicht das Gefühl entsteht, dass es sie etwas angeht, dass es für sie wichtig ist, werden wir niemals Erfolg haben.“

Sie fuhr fort, „dass der EU-Gedanke langsam in die Parteisysteme und die örtlichen politischen Traditionen eines jeden Mitgliedstaats hineinfinden muss. An dieser Stelle kommen die nationalen Parlamente zum Zug. Sie sind von sehr großer Bedeutung und sie müssen außerdem ihre Art ändern, mit EU-Angelegenheiten umzugehen. In vielen Parlamenten gibt es einen Ausschuss für EU-Angelegenheiten, der sich mit EU-Themen beschäftigt und keiner der anderen Ausschüsse interessiert sich dafür“.

Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso hob das Engagement der EU zur Verbesserung der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten hervor und erklärte, dass zwei Protokolle zum nun nicht mehr bestehenden Verfassungsvertrag eine direkte politische Beziehung zwischen den nationalen Parlamenten und den europäischen Institutionen, darunter natürlich auch der Kommission, angestrebt hätten.

Er fuhr fort, darauf hinzuweisen, es sei ein Zeichen des Einsatzes der Kommission für die Vertiefung der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten, dass sie trotz der gescheiterten Verfassung trotzdem weiter Maßnahmen im Sinne des Verfassungsvertrags ergreife, um die nationalen Parlamente besser einzubinden. Im Mai 2006 habe er das Vorhaben der Kommission angekündigt, neue Gesetzesvorschläge und Diskussionsunterlagen an die nationalen Parlamente weiterzuleiten und diese dazu einzuladen, Anmerkungen dazu zu machen, um so den Prozess der Politikgestaltung zu verbessern.

Sebastian Kurpas, Forschungsstipendiant am Zentrum für Europäische Politikstudien (CEPS) in Brüssel meint hingegen, dass die neuen Befugnisse der nationalen Parlamente, die sie mit dem Vertrag von Lissabon erhalten würden, die „nationalen Parlamente mit keiner besonders proaktiven Rolle versehen” würden.

Er verglich die Regelungen mit einer „Notbremse” und beschrieb sie als „ein schon an sich defensives Instrument“.

Kurpas zufolge fehle den meisten Parlamenten die Möglichkeit, genau zu verfolgen, was die EU alles unternehme. Sie würden daher mit der komplexen Aufgabe, eine ausreichend große Allianz mit den anderen Parlamenten zu bilden, um die EU-Gesetzgebung zu stoppen, überfordert sein.

“Wenn sie zusammenarbeiten, könnten sie ein Verfahren in Gang bringen, um eine Gesetzesinitiative der Kommission zu stoppen“, meint Kurpas. Er erklärt allerdings, dass sie schnell handeln müssten, da die Parlamente nur acht Wochen Zeit hätten, um die nötigen Stimmen aufzubringen, um einen Vorschlag zu blockieren. Darüber hinaus, fügt Kurpas hinzu, müsse man immer noch eine Lobby im Europäischen Parlament oder im Rat haben, um eine Gesetzesvorlage der Kommission wirklich blockieren zu können.

Links Zusammenfassung

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