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Stellenangebot registrierenDas Europäische Parlament hat eine wegweisende Richtlinie verabschiedet, die es Europäern erlaubt, im Ausland bessere Gesundheitsvorsorge zu erhalten, beziehungsweise die Kosten zurückerstattet zu bekommen. Trotzdem arbeiten die Mitgliedsstaaten der EU noch immer an einer Reihe von praktischen Schwierigkeiten, bevor der Plan offiziell verabschiedet werden kann.
Die Vorschläge würden es Bürgern erlauben, woanders in der EU behandelt zu werden und unter bestimmten Vorrausetzungen eine Rückzahlung in ihren Heimatländern zu fordern. Patienten können Versorgung außerhalb der Krankenhäuser ohne vorherige Bewilligung aufsuchen, sowie Zahlbehandlungen und medizinische Beratung.
Jedoch ist die Bewilligung für Prozeduren, wie z.B. chirurgischen Eingriffen erforderlich. Der endgültige Bericht, der vom konservativen britischen Europaabgeordneten John Browis (EPP-ED) entworfen wurde, schließt jedoch Organstransplantationen und Langzeitbehandlungen von der Richtlinie aus. Eine Reihe von Gerichtsurteilen des
Europäischen Gerichtshofes
, die im Jahr 1998 begannen, legte fest, dass Gesundheitsführsorge in jedem Mitgliedstaat zugänglich sein soll und Patienten ein Recht darauf haben, dass ihre Kosten von ihrem eigenen Gesundheitssystem bezahlt werden.
Dies führte dazu, dass die Europäische Kommission im Jahr 2006 ein Kommunikationspapier
angenommen hatte, dass einen Beratungsprozess zu grenzübergreifender Gesundheitsvorsorge vorsieht. Dies mündete im Juli 2008 in der Veröffentlichung eines Vorschlages zu einer Richtlinie
(EurActiv vom 18. Juli 2008).
Der kontroverse Bericht wurde von 297 Europaabgeordneten unterstützt. 120 Abgeordnete stimmten dagegen, während sich 152 enthielten. Er ist auch im Regionalausschuss, der die regionalen Regierungen in der EU vertritt, und von den politischen Gruppen sehr kontrovers diskutiert worden.
Nach dem Vorschlag müssen Patienten die Kosten zum gleichen Anteil erstattet bekommen, wie in ihrem eigenen Land. Die Mitgliedsstaaten können sich auch dazu verpflichten andere verwandte Kosten zu übernehmen, wie Therapiekosten, Verpflegung oder Reisekosten.
Die Richtlinie umfasst ein System, dass die vorherige Autorisierung für die Rückerstattung der Krankenhauskosten erfordert, damit die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten gewährleistet bleibt.
EU-Mitgliedsstaaten ringen mit praktischer Umsetzung
Der Vorschlag wird nun von den Botschaftern der EU Anfang des nächsten Monats (6. Mai 2009) diskutiert, da die Mitgliedstaaten Probleme bei der praktischen Umsetzung der Patientenmobilität haben. Der Plan wurde bereits mehrere Male bei verschiedenen Treffen der Regierungen der EU diskutiert, aber Brüsseler Insider warnen, dass noch viel Arbeit getan werden muss, bevor eine Übereinkunft erreicht werden kann.
Unter offenen Fragen, die noch einer Lösung bedürfen, ist auch wie die Mitgliedsstaaten den Strom an Patienten in ihre Gesundheitssysteme, von außerhalb ihres Rechtsbereiches, kontrollieren können.
Es wird erwartet, dass die tschechische EU-Ratspräsidentschaft nun vorschlagen wird, dass die Staaten in der Frage mehr Freiheit behalten können, wenn sie sich um vorherige Autorisierung der Behandlung bemühen, insbesondere für spezielle und kostenintensive Pflege. Die Präsidentschaft hofft auf eine politische Lösung bei ihrem Treffen in Luxemburg am 8. Juni, sodass sie das Thema vor dem Ende ihrer EU-Ratspräsidentschaft abschließen können.
Kooperation von Mitgliedsstaaten in Gesundheitsfragen ist eine delikate Angelegenheit, da die Gesundheitsvorsorge eine Sache der einzelnen Staaten ist und oft auf verschiedenen Fördermodellen und sozialen Versicherungssystemen innerhalb der EU basiert.
Sozialdemokraten und Linksradikale in politischem Zwist
Ein politischer Zwist zwischen den Sozialdemokraten und den radikaleren Linken der GUE/NGL entstand im Randbereich der Debatte, da die Nordische Linke die Sozialdemokraten beschuldigte intern gespalten zu sein.
Die Sozialdemokraten enthielten sich in der Abstimmung und waren damit die größere politische Gruppe, die keinen Bericht veröffentlichte. Ein Sprecher sagte EurActiv, dass ihr Interesse an der vorherigen Autorisierung und der rechtlichen Basis der Richtlinie nicht gegeben seien.
Vor der Abstimmung hatte der Auschuss der Regionen seine Sorge darüber Ausdruck verliehen, dass die Richtlinie zu einem ungleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung in Europa führen werde. Karsten Uno Petersen, vom süddänischen Regionalrat, der als Berichtersatter des AdR über diese Frage tätig war sagte, dass vorherige Berechtigung entscheidend sei, wenn gleicher Zugang und Patientensicherheit garantiert werden sollten.
CPME, die Europäische Ärztevereinigung, gratulierte dem Parlament zur Verabschiedung dieses Vorschlages zu einer Richtlinie in erster Lesung. Die CPME begrüße den Aufruf des Parlaments zu klareren Regeln über den Zugang zu Behandlungen in anderen Teilen der EU. Die Abstimmung über diesen Bericht sei der erste Schritt in die richtige Richtung, um Gleichheit in der grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung zu schaffen, so der Ausschuss in einer Erklärung.
Kartika Liotard, Europaabgeordnete (GUE/NGL; Niederlande) hatte gefordert, dass der Bericht zurück an den parlamentarischen Ausschuss geschickt werde, der für solche Fragen verantwortlich sei und zwar der Ausschuss für Umwelt und Öffentliche Gesundheit, da der Entwurf auf dem Artikel 95 des Gemeinschaftsvertrages basiert.
Der Artikel 95 behandele die verrufene Harmonisierung des Binnemarktes und basiert allein auf wirtschaftlichen Interessen. Dieser Artikel habe überhaupt nichts mit öffentlicher Gesundheit zu tun, welche vom Artikel 152 des Vertrages abgedeckt wird, so Liotard in einer Erklärung.
Das Verhalten der Mitglieder der PES sei interessant gewesen, da sie am wenigsten gesagt hätten. Sie seien so unbeständig wie das Wetter. In einer Debatte heute früh, behaupteten sie, dass sie nicht für den Vorschlag stimmen würden, wenn er nicht auf dem Artikel 152 basiere. Bei der endgültigen Abstimmung jedoch, seien sie wahlabstinent geblieben und hätten somit indirekt zugestimmt, dass wie wirtschaftlichen Interessen wichtiger seien als die Interessen der Patienten. Eine gute Sache sei, dass, auf Grund dessen, der Vorschlag nur von einem kleinen Teil der Mehrheit befürwortet worden sei.
Die britische Liberale Europaabgeordnete Liz Linne sagte, dass die Gesetzgebung den Weg für europäische Patienten ebne, Zugang zur Gesundheitsversorgung in ganz Europa zu bekommen, egal wie viel sie verdienten.
Sie fragte, warum ein Patient riskieren solle, sein Augenlicht zu verlieren, während er auf eine Operation seines Grünen Stares warte, oder Monate des Leidens zu verbringen, während er auf eine Hüftoperation warte, wenn er die Behandlung schneller in einem anderen Mitgliedstaat bekommen könnte und manchmal dafür dann weniger bezahle als in seinem Heimatland. Wenn ein Arzt eine Behandlung empfehle und dies zu Hause nicht geleistet werden könne, dann brauche man einen gesetzlichen Rahmen, der garantieren könne, dass man es auch anderswo bekäme.
Die Grüne Europaabgeordnete Margrete Auken (Dänemark) sagte, dass die Grünen gegen den Vorschlag votiert hätten, da sie keine rechtliche Basis außerhalb des Binnenmarktes habe. Sie warnte, dass die derzeitige Formulierung riskiere, eine Neoliberale, marktfreiheitsbezogene Sicht der Gesundheitsversorgung zu erlauben.
Natürlich sei man sehr dafür, dass die Verteidigung der Patientenrechte gewährleistet sei, aber diese Richtlinie biete sehr wenig in Richtung dieses Ziels. Sie riskiere, den medizinischen Tourismus vor die Qualität der heimischen Gesundheitsversorgung zu stellen. Man dürfe die Rechte der großen Mehrheit der Europäer, die es bevorzugen qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nahe ihrer Wohnorte zu bekommen, nicht in Gefahr bringen. Das System riskiere eine kleine Zahl an wohlhabenden Patienten, die zur Behandlung auf Einkaufstour gehen könnten, auf Kosten einer großen Mehrheit, welche eine verschlechterte Qualität ihrerKrankenhäuser erfahren werde, zu bevorzugen.
Der konservative Europaabgeordnete Philip Bushmill-Matthews, der an Stelle seines Kollegen John Bowis, dem Authoren des Berichtes sprach sagte, dass es Menschen, die von ihren nationalen Gesundheitssystemen im Stich gelassen würden, möglich sein sollte, in anderen Teilen der EU eine Behandlung zu suchen.
In einer Zeit in der Patienten bereits großer Unsicherheit gegenüberstehen, sei es wichtig, dass sie sich nicht um Rechtstreitigkeiten sorgen müssten, um Versorgung zu erlangen, zu der sie laut den Verträgen der EU berechtigt sein. Diese Pläne böten größere Klarheit über die Rechte und Verantwortung der Patienten und Gesundheitsversorger, so dass alle Seiten Gewissheit hätten. Alle Patienten sollten entsprechend ihrer Bedürfnisse und nicht ihrer Geldmittel Zugang zu Gesundheitsversorgung bekommen.
Der irische Europaabgeordnete Colm Burke (EVP-ED) begrüßte die Abstimmung, da er sich in der Vergangenheit einer größeren Operation in Großbritannien unterzogen hatte. Er sei ein Begünstigter der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Er habe Glück gehabt, in der Lage gewesen zu sein es bezahlen zu können. Jetzt wolle er diejenigen, die nicht so viel Glück gehabt hätten wie er, vollständig über all ihre Rechte und die Qualität der Versorgung informieren, die sie erwarten können, sagte er.
Die Europäische Gesundheitskommissarin, Androulla Vassiliou, begrüßte die Entscheidung des Europäischen Parlamentes. Sie sei überzeugt, dass dies zu größerem Vertrauen und Wissen, über die Gesundheitsversorgung die sie erhalten für alle Bürger beitrage werde, sagte sie.
• 6. Mai 2009: EU-Botschafter werden vorgeschlagene Richtlinie diskutieren
• 8. Juni 2009: Die tschechische EU-Präsidentschaft soll eine politische Vereinbarung bei einem Treffen zwischen den Mitgliedstaaten in Luxemburg treffen.