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Junior Scientific and Technical Advisor
Assistant Communications & Public Affairs Departments
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Stellenangebot registrierenDie Europaabgeordneten haben gestern (14. Januar 2009) einer neuen EU-Gesetzgebung zugestimmt, die ermöglichen soll, dass bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern Lieferanten aus ganz Europa berücksichtigt werden können. Zudem hofft man, dass die neue EU-Gesetzgebung zu mehr Transparenz und Wettbewerb auf diesem prekären Markt führen wird. Die Wirtschaft befürchtet hingegen, dies könne den Investitionen in die FuE schaden.
In Artikel 296 des EG-Vertrags wird die Rüstungsbeschaffung von den Regelungen des normalen Binnenmarktes ausgenommen. Dies führt dazu, dass die meisten Verträge über Verteidigungsgüter mit nationalen Lieferanten geschlossen werden, wodurch die Regierung ihre heimischen Märkte schützen können.
Im Dezember 2007 verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket mit Vorschlägen zum Bereich Verteidigung (siehe EurActiv vom 6. Dezember 2007). Ziel dieser Vorschläge ist es, die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Verteidigungsgüter zu unterstützen. Dies solle geschehen, „ohne die Kontrolle der Mitgliedstaaten über ihre grundlegenden Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu opfern“, so die Kommission.
Zu den Initiativen, die in dem Paket enthalten waren, gehörte auch ein Vorschlag
für eine Richtlinie über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Allein Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien und Schweden machen 90% des EU-Rüstungsgütermarktes aus, auf dem Güter und Dienstleistungen im Wert von 90 Milliarden Euro gehandelt werden.
Das Europäische Parlament hat gestern (14. Januar 2009) neue Gesetze verabschiedet, mit denen ein aufeinander abgestimmtes EU-Verfahren für das öffentliche Beschaffungswesen im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsgüter entwickelt wird. Die Richtlinie bezieht sich auch auf nicht-militärische Güter.
Alle öffentlichen Dienstleistungsverträge, die zwischen EU-Betreibern abgeschlossen werden und einen Wert von mindestens 412 000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsverträge und 5,15 Millionen Euro für Werkverträge haben, werden durch die neue Richtlinie abgedeckt. Für Güter und Dienstleistungen zu Aufklärungszwecken oder Verträge mit Vertragspartner aus Ländern außerhalb der EU gilt sie jedoch nicht.
Der Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff (ALDE, Deutschland), der auch der parlamentarische Berichterstatter für dieses Dossier ist, hält die Richtlinie für längst „überfällig“. Der europäische Markt für Rüstungsgüter spalte sich in 89 verschiedene Rüstungsprogramme auf und die Mitgliedstaaten kauften vorzugsweise von ihren eigenen Lieferanten, so dass die Unternehmen viel zu kleine Produktreihen herstellten, die viel zu viel kosteten, erklärte er. Dies führe zu Engpässen bei der Ausrüstung und einer Verschwendung von Steuergeldern in ganz Europa.
Natürlich werde es weiterhin Sicherheitsmaßnahmen geben, sobald es um sehr vertrauliche Informationen, Materialien oder Dienstleistungen gehe, damit diese nicht in die falschen Hände gelangten, stellte Lambsdorff klar und betonte, dass die Richtlinie zu mehr Transparenz und Wettbewerb führen und einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik leisten werde.
Die britischen Konservativen glauben, dass viele Elemente der Richtlinie weniger auf die Förderung eines Binnenmarktes und mehr auf die Einrichtung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik abzielen. Letztere hätten sie immer abgelehnt. Sie hätten die politische Tendenz hin zu einer EU-Verteidigungspolitik vehement kritisiert.
Außerdem würden diejenigen, die kostspielige Forschung betrieben hätten, sich nun offenen Ausschreibungen für Entwicklung und Produktion gegenübersehen und nicht sicher sein können, dass sich ihre Investitionen auch auszahlten. Es gebe keine Möglichkeit, geistiges Eigentum, Arbeitsplätze oder Exportmöglichkeiten zu schützen, sagte der Europaabgeordnete Geoffrey Van Orden.
Obgleich die Aerospace and Defence Industries Association of Europe (ASD) zu grenzüberschreitendem Wettbewerb und Handel sowie Transparenz auf den Sicherheits- und Verteidigungsmärkten anregt, meinte sie, das neue Gesetz könne die Investitionen in FuE mindern und so der Basis für Verteidigung und technologischen Fortschritt in Europa schaden.
Dem Generalsekretär der ASD François Gayet zufolge schmälere man die Anreize für öffentliche und private Investitionen in die Verteidigungsinfrastruktur, wenn man die Logik des EU-Binnenmarktes, der die FuE-Phase klar von der Produktionsphase unterscheide, anwende. Er befürchte, dass Unternehmen nicht länger in FuE investieren würden, wenn sie nicht sicher sein könnten, mit der anschließenden Produktion beauftragt zu werden. Gleichzeitig könnten die Regierungen ihre Investitionen zurückschrauben, wenn die anschließende Produktion für ihr Militär ausgelagert werden könnte.