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27. November 2009
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Einigung auf EU-Telekommunikationspaket [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 5. November 2009   

Strafverfolgungsbehörden werden die Anschlüsse von Internetnutzern, die des illegalen Downloads von Filmen und Musik bezichtigt werden, kappen können, so eine Einigung von Gesetzgebern und EU-Ministern am frühen Morgen (5. November).

Hintergrund:

Am 13. November 2007 schlug die Kommission eine vollständige Überarbeitung der Regelungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation vor. Das Paket umfasste die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor, die Einführung funktionaler Trennung als Maßnahme zur Ankurbelung des Wettbewerbs, eine Überarbeitung der Verwaltung der Funkfrequenzen und eine Reihe von Verbraucherschutzmaßnahmen (siehe unser LinksDossier).

Die neuen Regeln wurden vom Europäischen Parlament in seiner ersten Lesung im September 2008 angenommen. Der Ministerrat schlug allerdings abweichende Positionen zu vielen Bereichen vor, was eine Reihe von interinstitutionellen Verhandlungen zur Folge hatte und mit Kompromissen im März und April 2009 beendet schien.

Das kontroverseste Thema ist der Schutz der Internetnutzer, die in der berüchtigten Änderung 138 eine Rolle spielte. In einer überraschenden Entwicklung blockierte das Parlament die Reform im Mai 2009, indem sie einen früheren Kompromiss mit Mitgliedstaaten über den Schutz der Rechte von Internetnutzern zurückwies (EurActiv vom 7. Mai 2009).

Anlass für die Ablehnung war ein französischer Gesetzesentwurf gegen Internet-Piraterie, der zu Aufruhr unter den MdEPs und Verbrauchergruppen geführt hatte, weil er vorschlug, die Internetverbindungen von Nutzern von Peer-to-Peer-Diensten ohne die vorige Einschaltung der Justizbehörden abzuklemmen.

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Ein Ausschuss aus EU-Regierungsvertretern, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission beglich die Differenzen über den Gesetzesentwurf zwischen den drei EU-Institutionen und machte damit den Weg frei für die endgültige Annahme des EU-Telekompakets.

EU-Gesetzgeber hatten den Gesetzesvorschlag im Mai an den Rat zurückgeschickt aus Sorge, dass das vorgeschlagene Gesetz die Rechte von Internetnutzern nicht ausreichend schützen würde. „Ich bin sehr froh, dass wir eine Einigung über das Telekompaket erreicht haben“, sagte Asa Torstensson, Kommunikationsministerin für Schweden, das zurzeit den rotierenden EU-Vorsitz innehat.

Das Telekompaket war in der Vergangenheit Anlass für vehemente Debatten zwischen dem Parlament und dem Rat. Die endlosen Diskussionen konzentrierten sich auf Änderung 138, die die Notwendigkeit einer „vorigen Entscheidung der Justizbehörden“ für diejenigen betont, denen illegales Herunterladen vorgeworfen wird.

Der jüngste Text des Parlaments machte erhebliche Zugeständnisse an die Denkweise des Rats und löschte Hinweise auf eine „vorige“ Entscheidung einer „Justizbehörde” (EurActiv vom 23. Oktober 2009).

Im Text heißt es nun: „Ein voriges, gerechtes und unparteiliches Verfahren wird garantiert, einschließlich des Rechts der betroffenen Person oder Personen gehört zu werden, vorbehaltlich der Notwendigkeit für angemessene Bedingungen und Verfahrensregeln in ordnungsgemäß begründeten Dringlichkeitsfällen gemäß der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das Recht auf eine effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung wird garantiert.”

„Diese Einigung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Unternehmen und stärkt den Verbraucherschutz in Europa, was zu […] besseren und weniger teuren Breitbanddiensten und einem bedeutend stärkeren Schutz für alle Internetnutzer führen wird”, so Torstensson.

Die vorgeschlagene Reform soll die Vertragsrechte der Verbraucher stärken und einen pan-europäischen Aufsichtskörper gründen, um eine verbesserte Anwendung der Telekomregeln der EU-27 zu erreichen, damit kein Betreiber vom Wettbewerb abgeschirmt werden kann.

Positionen:

Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Verbraucherverbands BEUC, argumentiert, dass „Bürger weder ohne faires Gerichtsverfahren vom Internet ausgeschlossen werden sollten, noch dürfen Verbraucher wie Piraten oder Kriminelle behandelt werden. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und solche drakonischen Maßnahmen haben in einer offenen Gesellschaft keinen Platz. Menschen haben Rechte, die nicht um der Musik- und Filmindustrie willen übergangen werden können oder dürfen.“

„Diese wenig ehrgeizige Bestimmung wird jetzt zu Interpretationen Anlass geben und wir müssen abwarten, ob sie bereits bestehende Regelungen zu Einschränkungen beim Internetzugang außer Kraft setzt“, sagte Jérémie Zimmermann, Mitbegründer der Bürgerinitiative La Quadrature du Net.

Innocenzo Genna, Vorsitzender der European Competitive Telecoms Association (ECTA), sagte, dass „das Paket neben Bestimmungen zu Nutzerrechten wichtige Vorschläge enthält, die Europas Engagement für offene und auf Wettbewerb beruhende Telekommunikationsmärkte bestätigen [wie etwa eine Kompetenz für Regulierungsbehörden, dominante Unternehmen zu zerschlagen, wenn sie sich nicht an Wettbewerbsregeln halten, sowie ein klares Signal, dass sich Glasfasernetzwerke dem Wettbewerb öffnen müssten]. Diese Maßnahmen werden Verbrauchern langfristig durch mehr Auswahl und Vielfalt bei Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten zugute kommen.“

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