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Eine Koalition großer Medienunternehmen aus dem Bereich des Breitband- und Internetfernsehens hat die Kommission aufgefordert, den Vorschlag der Verwertungsgesellschaften zur Teilung der Gewinne im Bereich Online-Musik abzulehnen. Sie sind der Meinung, der Vorschlag könne den Wettbewerb behindern und der kulturellen Vielfalt schaden.
Nach einer Klage der digitalen Musikplattform Music Choice Europe
im Jahr 2003 hat die Kommission einen Mustervertrag für die Rechte zur öffentlichen Aufführung zwischen Verwertungsgesellschaften untersucht, die zur CISAC, der Internationalen Vereinigung der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, gehören.
Die Klage betraf Klauseln des vorgeschlagenen Vertrags und der bilateralen Abkommen, die daraus abgeleitet wurden und laut denen:
Im Februar 2006 sandte die Kommission eine Stellungsnahme über ihre Ziele an die CISAC und deren europäische Mitglieder. Der Tenor stimmte mit den Beschwerden von Music Choice überein.
CISAC vereint mehr als 200 Verwertungsgesellschaften aus der ganzen Welt. Im Europäischen Wirtschaftsraum befinden sich 24 Mitglieder, die als Treuhänder von Urheberrechtsinhabern Honorarzahlungen von Privatpersonen und Gruppen, welche die Musik in öffentlichen Räumen inklusive dem Internet aufführen, erhalten
Im März 2007 schlug die CISAC mehrere Entwürfe zu Verpflichtungen
vor, um eine Frist für das Vorgehen der Kommission zu setzen. Diese Verpflichtungen umfassen vor allem:
Die Kommission entschied am 14. Juni 2006, die Verpflichtungen einem Markttest
zu unterziehen.
Am 10. Juli 2007 hat die Kommission einen Brief erhalten, der von Unternehmen unterzeichnet wurde, zu denen France Télécom, Liberty Global, SBS Broadcasting, Orange, RTL, ProSiebenSat1, Telenet, ORF, Cable Europe, die Deutsche Telekom und der deutsche Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) zählen. Der Brief, der sich an den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und die Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes richtet, fordert von der Kommission, Einigungsvorschläge von der CISAC nicht zu akzeptieren, zu denen sich in den Augen der Absender grundlegende Fragen stellten, so hinsichtlich der Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Regeln des Binnenmarkts, der kulturellen Vielfalt sowie der Beziehung zwischen kleineren und größeren Rechteinhabern .
Die unterzeichnenden Unternehmen meinen, dass die „Einigungsvorschläge“ das derzeitige Lizenzierungssystem für das weltweite Musikrepertoire als Ganzes untergraben würden, anstatt die von der Kommission identifizierten Nachteile für die Verbraucher zu beseitigen. Zudem würden die Vorschläge zu einem kostspieligen, ineffizienten und fragmentierten Lizenzsystem für Musikrechte führen. Die Unternehmen erklären weiterhin, mit dem vorgeschlagenen Vorgehen viele kleinere Gesellschaften für Autorenrechte verschwinden würden.
Der Brief schlägt der Kommission außerdem vor, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Vorschläge anpassen sollten, um ein wirtschaftlich sinnvolles Lizenzsystem zu ermöglichen. Dazu sollten auch Garantien gehören, dass die Abhilfemaßnahmen in diesem Wettbewerbsfall nicht dadurch untergraben werden, dass während ihrer Anwendung Teile des Repertoires unzugänglich gemacht werden. Wenn die CISAC keine solche Lösung finden könne, müsse die Kommission einen Bruch der EG-Wettbewerbsregelungen feststellten.