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Privatsender begrüßen Finanzierungsrichtlinie für Öffentlich-rechtliche [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 24. Februar 2009   

Kurz vor der Veröffentlichung eines aktualisierten Berichts zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Europa, gerät die Kommission immer mehr unter den Druck von Mitgliedsstaaten, die neue Richtlinie nicht zu restriktiv umzusetzen.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte im November 2008 den Entwurf einer MitteilungPdf external veröffentlicht, die neue Richtlinien für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthielt. Die alten Regeln bestehen seit 2001.

Private Medienunternehmen befürchtenPdf external , dass öffentlich finanzierte Medien ihre Wettbewerbsvorteile ausnutzen könnten, um in den online und den mobilen Markt zu expandieren.

Die Mitgliedstaaten hatten während einer öffentlichen Anhörungsphase, die bis zum 15. Januar lief, ihre Vorbehalte der neuen Regelung gegenüber ausgedrückt. Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten und Kulturministerien hatten die Kommission gedrängt, die Regeln eher allgemein zu formulieren und keine spezifischen Richtlinien festzulegen.

Die Regierungen betonen die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips, Befürworter des Kommissionsentwurfs sagen aber, dieses werde in dem Dokument ausreichend berücksichtigt.

Vertreter von kommerziellen Medienunternehmen begrüßten die Aktualisierung der Kommissionsmitteilung von 2001, baten aber um die Klärung einiger Punkte, unter anderem die Definition und die Abgrenzung der Zuständigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Pro Jahr werden die öffentlich-rechtlichen Medien mit 22 Milliarden Euro unterstützt, schätzt die Wirtschaft.

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Weitere Nachrichten:

Vertreter der europäischen Medienbranche kamen heute (24. Februar 2009) zu einem Treffen in Brüssel zusammen, auf dem sie die Europäische Kommission dazu aufriefen, sich nicht dem zunehmenden Druck der nationalen Regierungen zu beugen, Vorhaben abzumildern, die öffentlich-finanzierte Aktivität auf neuen Medienplattformen zu begrenzen.

Die europäische Vereinigung kommerzieller Sender (Association of Commercial Television in Europe, ACT), die Europäische Radiovereinigung (Association of European Radios AER), der European Publishers' Council (EPC) und der deutsche Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPTR) drückten ihre Unterstützung des Vorschlags der Kommission aus.

Besonders die privaten Sender sind gespannt auf die Einführung eines neuen Tests, mit dessen Hilfe in Zukunft ermittelt werden soll, ob sich die Expansion von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten auf neue Medienplattformen rechtfertigen lässt.

Der Generalsekretär der ACT, Ross Biggam, sagte dazu, der Vorstoß von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in neue Märkte könne zulässig sein, wenn sie mit den demokratischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Bevölkerung korresponiderten.

Allerdings dürften die öffentlich-rechtlich finanzierten Medien den Wettbewerb, der in diesen Märkten existiere nicht verzerren.

Positionen:

Die Vorsitzende des European Publishers' Council, Angela Mills Wade, warnte, dass Mitgliedsstaaten der Gefahr ausgesetzt seien, Online-Zeitungen praktisch mit Steuergeldern zu bezahlen.

Öffentliche Rundfunkanstalten hätten nicht nur in den Bereich des digitalen Fernsehens expandiert, sondern auch ins Internet und in vielen Fällen verwandelten sie sich in Online-Zeitungen und Magazinverleger, finanzierten dies aus der öffentlichen Kasse und liefern starke Konkurrenz zu kommerziellen Zeitungen, sagte sie.

Dies verzerre den Wettbewerb und untergrabe die nationale Presse, was weder mit der Wettbewerbspolitik noch mit europäischen Verträgen übereinstimme, sagte sie.
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) ist gegenPdf external die Einführung neuer Regeln für die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreibern, da diese die europäischen Richtlinien zu sehr aneinander angleichen würde.

Weiterhin äußert die EBU in ihrem Dossier die Sorge, dass die aktuelle Version der Kommissionsmitteilung so detailliert sei, dass sie die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einschränke, den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen wichtigen Platz in der Informationsgesellschaft einzuräumen.

Die EBU unterstütze Mitgliedsstaaten entschieden in ihrer Weigerung, die Maßnahmen der Kommission zu akzeptieren, die indirekt, aber letztendlich auf die europaweite Angleichung der Richtlinien für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten führen könnten, sagte der Vorsitzende der EBU, Jean Réveillon. Er sagte, dass der Ansatz der Kommission die Ansichten einer großen Zahl an Mitgliedsstaaten ignoriere, die in einem Schreiben an die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes vertreten zum Ausdruck kamen.

Tobias Schmid vom deutschen Verband privater Rundfunk- und Telemedien begrüßte zwar Elemente des Berichtes der Kommission, sah aber Raum für Verbesserungen. 

Obwohl man im Text klar Punkte sehe, die Verbesserungen benötigten, besonders im Bezug auf die Transparenz der Verwendung der Mittel, begrüße man die Anleitung, welche die Mitgliedstaaten, besonders in Hinblick auf die vorausgegangene Prüfung und die unabhängige Regulierung, dadurch bekommen hätten. Diese würden sicherstellen, dass die Europäischen Bürger, durch lebendige, wettbewerbsfähige Märkte geschützt werden.

Die British Broadcasting Corporation (BBC), begrüßte den allgemeinen Geist des Entwurfs, beschrieb ihn aber als „detaillierter und verodnender als notwendig“.  

Nächste Schritte:

  • 5. März 2009: Die öffentliche Anhörung über die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die vom Kultur- und Bildungsausschuss des Europäischen Parlamentes organisiert wurde, findet statt. 

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