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EU will Vorschläge für globales Klimaabkommen vorlegen [DE][en][fr

Erschienen: Montag 26. Januar 2009   

Die EU wird am Mittwoch (28. Januar 2009) Vorschläge für ein internationales Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll zum Klimawandel vorlegen. Die Union fordert größere, weltweite Investitionen in Höhe von 175 Milliarden Euro pro Jahr bis zum Jahr 2020, wobei mindestens die Hälfte des Betrages in Entwicklungsländern ausgegeben werden soll.

Hintergrund:

Im Dezember dieses Jahres muss die internationale Gemeinschaft in Kopenhagen über ein neues internationals Klimaschutzabkommen entscheiden, das das Kyoto-Protokoll, das 2012 ausläuft, ersetzen soll.

Die Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC  ), die vom 1. bis 12. Dezember 2008 in Posen stattfand, war das Halbzeittreffen der internationalen Gespräche.

Obgleich bei der Konferenz nur mäßige Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde dort dennoch der Rahmen für ehrgeizige Verhandlungen im Jahr 2009 festgelegt. In dem Arbeitsprogramm, auf das man sich in Posen einigte, werden die Teilnehmer dazu aufgefordert, bis Februar Vorschläge und bis Juni ein Verhandlungsdokument vorzulegen. Die Staats- und Regierungschefs werden möglicherweise auch im September über das Thema diskutieren, wenn sie sich zur Generalversammlung der Vereinten Nationen treffen.

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In einer MitteilungPdf , die am Mittwoch (28. Januar 2009) veröffentlicht werden soll, wird die Europäische Kommission im Vorfeld der UN-Klimagespräche, die im kommenden Dezember in Kopenhagen stattfinden, die Position der Gemeinschaft bezüglich eines globalen Nachfolgeabkommens für das Kyoto-Protokoll zum Klimawandel darlegen. 

In dem Textentwurf, der EurActiv vorlag, werden reiche Länder aufgefordert, mehr Geld aus ihrem Staatshaushalt zu investieren, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich auf die negativen Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten.

Alle Industrieländer müssten dazu beitragen, Geld für die Anpassung an den Klimawandel bzw. für die Minderung seiner Auswirkungen in Entwicklungsländern zu mobilisieren. Dafür sollten öffentliche Gelder bereitgestellt werden und Mechanismen zur Vergabe von CO2-Emissionsrechten zur Anwendung kommen, heißt es in dem Textentwurf.

Quellen, die mit dem Thema vertraut sind, warnten, dass das Dokument wahrscheinlich umfassend überarbeitet werde, bevor es am Mittwoch die endgültige Zustimmung erhalte. 

In dem Entwurf werden auf der Grundlage des ‚Verschmutzer-zahlt-Prinzips’ zwei Optionen für eine verstärkte öffentliche Finanzierung vorgeschlagen. Der erste Vorschlag sieht vor, dass die Industrieländer einen festgelegten Preis für jede Tonne ausgestoßenen CO2 zahlen – beginnend mit einem Euro pro Tonne und einer anschließenden Erhöhung auf drei Euro. Auf diese Weise sollen bis 2020 28 Milliarden Euro eingenommen werden. Bei der anderen Option, die mit Marktschwankungen verbunden und deshalb schlechter vorhersagbar ist, würde ein gewisser Prozentsatz der Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Finanzierung verwendet werden. 

Verbindliche Emissionsziele für alle OECD-Länder

Die EU-Kommission wird außerdem die Industrieländer auffordern, ihr Engagement für die Emissionsreduzierung zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle OECD-Länder und alle gegenwärtigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten eine verbindliche Vereinbarung eingehen.  

Die Entwicklungsländer müssten jedoch auch einen großen Beitrag leisten, so das Dokument. Dazu müsse die Zusammenarbeit deutlich verstärkt und die nötigen Kapazitäten, Technologien und Gelder zu Verfügung gestellt werden, heißt es weiter.

Der Kommission zufolge sollten sich alle Entwicklungsländer, mit Ausnahme der ärmsten Entwicklungsländer, dazu verpflichten, bis Ende 2011 Strategien für eine CO2-arme Entwicklung anzunehmen. Diese Strategien sollten alle großen emissionsintensiven Wirtschaftszweige umfassen, insbesondere den Strom- und den Verkehrssektor. Solch solide Strategien für eine CO2-arme Entwicklung sollten eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu internationaler Unterstützung für Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels sein, so der Entwurf. 

Unabhängige Behörde zur Vereinfachung multilateraler Mechanismen 

Um gewährleisten zu können, dass die Maßnahmen sowohl finanzierbar als auch technisch durchführbar sind, schlägt die Kommission einen Mechanismus zur Vereinfachung der Bemühungen zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels vor. In dessen Rahmen können bilaterale und multilaterale Bemühungen koordiniert werden.

In dem Bewusstsein, dass das System möglicherweise ausgenutzt werden könnte schlägt die EU-Kommission vor, eine unabhängige Behörde einzurichten, die sicherstellen würde, dass die Ziele des Plans ehrgeizig genug seien, um die Ziele für die gesamten Emissionsminderungen in den Entwicklungsländern erreichen zu können.

Zudem unterstützt die EU-Kommission gleichermaßen einen Vorschlag Südkoreas und Südafrikas, ein internationales Register einzurichten, in dem die Maßnahmen der Entwicklungsländer zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels erfasst werden. 

In diesem Register sollten die Maßnahmen und deren positive Auswirkungen aufgelistet sein, so das Dokument, in dem außerdem gesagt wird, dass die UN-Klimaschutzkonferenz über die Bemühungen dieser Länder entscheiden müsse. Nach der Beurteilung könnten die Entwicklungsländer dazu aufgefordert werden, ihre Bemühungen mit der zusätzlichen Hilfe von Industriestaaten zu verstärken.

Die Kommission schlägt außerdem vor, im Rahmen der Klimakonvention ein weiteres Gremium für Methodenfragen einzurichten, um die Anpassungsbemühungen sowohl der Industrie- als auch der Entwicklungsländer zu unterstützen.

Entwicklung eines globalen CO2-Marktes

Da weltweit immer mehr Länder CO2-Handelssysteme einführen, sollten mit dem Kopenhagener Abkommen außerdem die Bemühungen verstärkt werden, diese Systeme miteinander zu verbinden und einen globalen CO2-Markt zu errichten, so der Entwurf. Ein CO2-Markt aller OECD-Länder, auf dem vergleichbare Systeme zur Begrenzung und für den Handel von CO2-Emissionen miteinander verbunden seien, könne als erster Schritt eingeführt werden, wird gesagt.

Grundlegend für den Erfolg einer solchen Initiative wäre die Einführung eines Systems zur Begrenzung und für den Handel von CO2-Emissionen in den USA, die ein solches System voraussichtlich bis Ende 2009 einführen würden, so Barbara Boxer, Vorsitzende des Umweltausschusses im US-Senat.

Um die Umsetzung eines wirkungsvollen Systems zu erleichtern, wird im Entwurf der Kommission vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus EU und USA einzusetzen. Die EU-Kommission schlägt außerdem die Reform des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) vor, im Rahmen dessen reiche Länder Projekte in Entwicklungsländern finanzieren und dafür im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS; siehe EurActiv LinksDossier) Emissionsrechte erhalten können.

Dem Entwurf zufolge sollten Emissionsrechte des CDM nur für solche Projekte vergeben werden, die über Maßnahmen, durch die Kosten eingespart oder einen Gewinn für beide Seiten darstellten, hinausgingen. Die Emissionsrechte würden nach Ablauf einer Übergangsphase für fortschrittliche Entwicklungsländer und sehr wettbewerbsstarke Branchen durch gesonderte Systeme zur Begrenzung und für den Handel mit CO2-Emissionen ersetzt.

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