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Principal, Border Management Staff College (P5)
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Junior Scientific and Technical Advisor
Assistant Communications & Public Affairs Departments
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Stellenangebot registrierenDie Kommission hat vorgeschlagen, den Marktzulassungsprozess für Lebensmittel, wie geklontes Fleisch und exotische Produkte aus Drittstaaten, zu beschleunigen. Das vorgschlagene zentralisierte Zulassungssystem wirft jedoch Fragen zu einer Zeit auf, in der die Sicherheit gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) wieder in den Mittelpunkt gerückt ist.
Die gegenwärtige EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten
geht auf Mai 1997 zurück und erfasst weder neuartige Lebensmittel, die seitdem entwickelt worden sind, noch Nahrungsmittel, die außerhalb der EU, jedoch nicht traditionell in Europa konsumiert werden.
Eine Stakeholder-Befragung
über die Verordnung, die 2002 durchgeführt wurde, zeigte die Notwendigkeit auf, die gegenwärtigen Regelungen für neuartige Lebensmittel entsprechend neuer technologischer Entwicklungen und wissenschaftlicher Empfehlungen zu aktualisieren. Die Verordnung von 1997 muss ebenfalls überarbeitet werden, da sie nicht länger gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) abdeckt, die seit 2003 unter einer eigenständigen Gesetzgebung
stehen.
Die überarbeiteten Regelungen werden, wenn sie erst einmal angenommen sind, nicht für biotechnologische Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen, Enzyme, Vitamine oder Mineralien gelten, da diese ebenfalls unter andere Gesetze fallen.
Eine Folgenabschätzung
über die wichtigsten Veränderungen wurde 2006 von der Kommission durchgeführt.
Die Kommission hat am 14. Januar 2008 ihren Vorschlag
zur Ergänzung der gegenwärtigen Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen. Das Ziel sei laut Kommission, den Eintritt in den EU-Markt sicherer und neuartiger Lebensmittel in der EU zu beschleunigen und die Entwicklung ‚neuer Arten von Lebensmitteln und Techniken zur Lebensmittelproduktion’ zu fördern.
Zu den neuartigen Lebensmitteln, die unter die überarbeitete Verordnung fallen, würden pflanzliche und tierische Nahrungsmittel gehören, die mittels nicht herkömmlicher Zuchtverfahren hergestellt würden, sowie Lebensmittel, die durch neue Produktionsprozesse modifiziert wurden, wie Nanotechnologie und Nanowissenschaft, die Auswirkungen auf die Nahrungsmittel haben könnten. In diesem Kontext stehen ‚nichtherkömmlichen Zuchtverfahren’ für das Klonen von Tieren.
Zu den neuartigen Lebensmitteln zählen Lebensmittelgruppen wie Pflanzenalgen, fungizide Mikroorganismen und tierische Lebensmittel, sowie Nahrungsmittel mit veränderter Aufbaustruktur oder solche, die Öle und Milchprodukte enthalten, die mit cholesterinreduzierten Chemikalien angereichtert sind.
Die Kommission hat die Schaffung eines zentralisierten Zulassungssystems vorgeschlagen, das den Prozess der Genehmigung neuartiger Lebensmittel vereinfachen und beschleunigen würde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wäre dann verantwortlich, die Risikoabschätzung für die Anträge auf Zulassung der neuartigen Lebensmittel durchzuführen. Die Kommission würde die Zulassung vorschlagen, wenn ein Lebensmittel von der EFSA als sicher eingestuft würde.
Das zentralisierte Zulassungssystem, das derzeit auf gentechnisch veränderte Produkte angewendet wird, wird von vielen Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Diese kritisieren die Voreingenommenheit der EFSA hinsichtlich GVOs bei der Genehmigung neuer GVOs. Sie würden es bevorzugen, wenn ihre nationalen Experten mehr Mitspracherecht in dieser Frage hätten. Eine Sprecherin der Kommission entgegnete während der Vorlage des Vorschlags für neuartige Lebensmittel auf die Fragen der Journalisten, dass das Timing des Vorschlags nicht perfekt gewesen sei.
In Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten, die in der EU bisher nicht konsumiert wurden, wird eine verhältnismäßigere Sicherheitsprüfung und Handhabung von Lebensmitteln mit einer sicheren Lebensmittelverwendung in der Vergangenheit vorgeschlagen. Dies bedeutet, ein Produkt wird die Zulassung auf dem Markt erhalten, wenn gezeigt werden kann, dass ein Lebensmittel in einem Drittstaat in der Vergangenheit als sicher eingestuft wurde, und wenn es keine Einwände seitens der Mitgliedstaaten oder der EFSA gibt. Grundlage hierfür kann ein Zertifikat einer Behörde aus einem Drittstaat sein.
Der Vorschlag enthält weiterhin Datenschutzregelungen, um es Unternehmen zu ermöglichen, von neu entwickelten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu profitieren, sobald ein neuartiges Lebensmittel genehmigt wurde. Eine fünfjährige, exklusive Marktzulassung neuer Lebensmittelsorten und Herstellungstechniken von Lebensmitteln wird vorgeschlagen, um Innovationen zu fördern.
Der EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou sagte: „Dieser Vorschlag bezweckt eine effizientere und praktischere Regelung für neuartige Lebensmittel, die den Verbrauchern in der EU die Möglichkeit gibt, die neuesten Lebensmittel auszuwählen, und die für die Lebensmittelindustrie in Europa günstige Bedingungen schafft.“
Laut des European Advisory Service könnten Änderungen der europäischen Regelungen für neuartige Lebensmittel die Wartezeiten für die Zulassung neuer Produkte und Herstellungstechniken von Lebensmitteln von etwa drei Jahren auf nur ein Jahr zu senken. Der Entwurf der Überprüfung, der von der Kommission vorbereitet werde, würde die Menge der Begutachtungen, die eine Antragstellung durchlaufen müsse, reduzieren. Stattdessen werde die EFSA und nicht der Mitgliedstaat die Antragstellung umgehend überprüfen.
Euro Coop, der europäische Verband der Konsumgenossenschaften, fordert mehr wissenschaftliche Daten und mehr Forschungsarbeiten zum Thema Klonen. Dabei sollte die wissenschaftliche Dimension jedoch nicht die stark politische und ethische Dimension des Themas überwiegen. Der Verband fordert eine tiefgründige öffentliche Debatte zur Frage.
Rodrigo Gouveia, Generalsekretär bei Euro Coop, sagte, man sollte aus der Vergangenheit lernen. Die EU sollte nicht warten, bis Lebensmittel von geklonten Tieren bereits in den Regalen der Supermärkte zu finden seien, um mit der allgemeinen Öffentlichkeit in einen Dialog zu treten. Mehr als je zuvor sei die Kommunikation mit den Verbrauchern entscheidend.
Die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) unterstützte die Notwendigkeit, einheitliche Kriterien für die Überprüfung von neuartigen Lebensmitteln anzuwenden. Die Organisation zeigt sich jedoch besorgt, dass ein abweichender Ansatz für die Sicherheitsprüfung von ‚traditionellen Lebensmitteln aus Drittstaaten’ zu einer Lockerung der Sicherheitsprüfung führen könnte. Dies würde möglicherweise einen Verlust des Vertrauens europäischer Verbraucher in ‚neue’ Inhaltsstoffe nach sich ziehen.
BEUC erklärte weiterhin, man verstehe die Argumente für ein zentralisiertes Bewertungs- und Zulassungsverfahren. Die Organisation spricht sich jedoch dafür aus, dass Mitgliedstaaten und Stakeholder die Möglichkeit bekämen, bei allen Zulassungen einen Beitrag leisten zu können. Man sei der Meinung, dass die EFSA die erste Folgenabschätzung für neuartige Lebensmittel in enger Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten durchführen sollte.