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Die EU hat im Rahmen der fortlaufenden Verhandlungen über ihr Energie- und Klimapaket ein Abkommen geschlossen, in dem festgelegt wird, dass 10% des in der EU verwendeten Kraftstoffes aus erneuerbaren Quellen kommen muss. Dazu gehören unter anderem Biokraftstoffe, Wasserstoff und ökologisch erzeugter Strom. Mit diesem Beschluss entfernt sich die EU von ihrem ursprünglichen Ziel, dass Biokraftstoffe allein 10% der in der EU verwendeten Kraftstoffe ausmachen sollen.
Angesichts der steigenden Ölpreise, der Frage der Energiesicherheit und des Klimawandels schlug die Europäische Kommission am 23. Januar 2008 vor, bis 2020 den Anteil von Biokraftstoffen im Verkehrswesen auf 10% zu erhöhen. Allerdings kamen später Bedenken auf, dass die Lebensmittelpreise steigen und die biologische Vielfalt bedroht werden könne, wenn Land für die Produktion von Biokraftstoffen verwendet wird. Diese Bedenken sowie fragwürdige Werte zur Reduzierung von CO2-Emissionen führten dazu, dass gefordert wurde, die Zielvorgaben herabzusetzen oder sogar gänzlich aufzugeben.
Der Ausschuss für Industrie und Energie des Europäischen Parlaments, bekräftigte das Ziel von 10% für das Jahr 2020, forderte jedoch, dass mindestens 40% dieser Zielvorgabe durch die Verwendung von Biokraftstoffen der zweiten Generation oder mit Autos, die mit ‚grünem’ Strom oder Wasserstoff betrieben werden können, erreicht werden müssten. Für die Herstellung dieser Biokraftstoffe dürfen außerdem weder Land noch Rohstoffe verwendet werden, die auch zur Lebensmittelproduktion hätten genutzt werden können. Die Europaabgeordneten sprachen sich außerdem für strenge „Nachhaltigkeitskriterien” aus. Unter anderem müssen die Biokraftstoffe demnach mindestens 45% weniger CO2-Emissionen verursachen als fossile Brennstoffe im Vergleich (EurActiv vom 12. September 2008).
Bis tief in die Nacht dauerten am 3. Dezember 2008 die Verhandlungen zwischen den Vertretern der drei großen EU-Institutionen, bis ein Kompromissabkommen über den Anteil von Biokraftstoffen zur Erreichung des Gesamtziels der EU für die Nutzung erneuerbarer Energien erzielt werden konnte. Darin ist vorgesehen, dass 20% des Energiebedarfs der EU bis 2020 mit Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll.
Dem abschließenden Kompromiss zufolge soll die EU sicherstellen, dass Biokraftstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen mindestens 35% weniger CO2-Emissionen verursachen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Dieser Wert soll bis 2013 auf 45% und 2017 auf 50% erhöht werden. Ab 2017 wird dieser Wert nochmals steigen und dann bei 60% liegen. Das Parlament hatte zuvor gefordert, dass das Ziel unmittelbar auf 45% festgelegt werden solle (EurActiv vom 12. September 2008).
Zwischenziele für Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, die von den Europaabgeordneten gefordert, von den Mitgliedstaaten aber vehement abgelehnt wurden, wurden aufgegeben. Stattdessen gilt das 10%-Ziel für Biokraftstoffe nun nicht nur für Biokraftstoffe, sondern für alle erneuerbaren Energiequellen, die im Verkehrswesen verwendet werden. So werden beispielsweise elektrisch betriebene Fahrzeuge, die Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden, bei der Erreichung der Zielvorgaben berücksichtigt.
Bis ganz zum Schluss waren sich das Europäische Parlament und die EU-Länder uneins über die so genannten Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und insbesondere über die Frage, ob die Auswirkungen der so genannten ‚indirekten Landnutzung’ bei der Berechnung der CO2-Emissionen, die insgesamt von Biokraftstoffen verursacht werden, berücksichtigt werden sollten. Solche indirekten Faktoren sind unter anderem die zusätzlichen CO2-Emissionen, die durch Entwaldung verursacht werden, sowie höher Lebensmittelpreise, wenn Land nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion, sondern für die Herstellung von Biokraftstoffen genutzt wird.
In dem Kompromissabkommen verzichtete man darauf, rechtsverbindliche Aussagen zu den indirekten Auswirkungen der Landnutzung zu machen. Stattdessen wurde die Europäische Kommission dazu aufgefordert, Vorschläge vorzulegen, mit denen die indirekten Folgen der veränderten Nutzung des Landes für die Herstellung von Biokraftstoffen, begrenzt werden können.
Der Berichterstatter im Europäischen Parlament und parlamentarische Verhandlungsführer, der luxemburgische grüne Europaabgeordnete Claude Turmes, sagte, dem Parlament sei es gelungen, sicherzustellen, dass die indirekten Auswirkungen der Landnutzung später ebenfalls berücksichtigt würden und damit die so genannten ‚Nachhaltigkeitskriterien’ zu stärken. Die Europäische Kommission müsse 2010 Vorschläge vorlegen, um die indirekten Auswirkungen einer veränderten Landnutzung zu beschränken.
Es sei ihnen außerdem gelungen, die Kriterien zum Schutz gegen die negativen Auswirkungen von Biokraftstoffen zu stärken. Das 2020-Ziel berücksichtige nun alle erneuerbaren Energien, die im Verkehrssektor zum Einsatz kommen. Deshalb würden sowohl mit Strom betriebene Autos (der Strom muss mit erneuerbaren Energien erzeugt werden) als auch Züge mit in die Rechnung einbezogen. Zusammen mit Biokraftstoffen, die nicht aus Nahrungs- oder Futtermitteln hergestellt werden, würde dies 40% des 10%-Ziels abdecken. Das bedeute, dass der Anteil von Biokraftstoffen, die nicht aus Nahrungs- oder Futtermittel hergestellt werden, bei der Erreichung des 10%-Ziels wesentlich reduziert würde, meinte Turmes.
Die EU habe sich auf Bedingungen geeinigt, unter denen die Absatzmengen von Biokraftstoffen in Europa deutlich erhöht werden könnten. Ihr sei es jedoch nicht gelungen, sicherzustellen, dass damit irgendeine Minderung der Treibhausgasemissionen erzielt werde. Eine Antwort auf die wichtige Frage der indirekten Auswirkungen einer veränderten Landnutzung sei verschoben worden, so dass keine rechtlich verbindliche Garantie bestehe, dass diese in Zukunft berücksichtigt würden, erklärte die NGO Transport & Environment (T&E).
Das Abkommen über Biokraftstoffe verärgerte viele Umweltorganisationen, da es ihrer Meinung nach auf Kosten der armen Weltbevölkerung, der biologischen Vielfalt und der Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel die Einzelinteressen von Landwirten und der Biokraftstoffindustrie höher stelle. Ohne die Nachhaltigkeitskriterien für die indirekten Auswirkungen der Landnutzung laufe die EU Gefahr, eine Massenproduktion von Biokraftstoffen innerhalb und außerhalb Europas zu unterstützen, die nicht im Geringsten zum Kampf gegen den Klimawandel beitrage, meinten die NGO.