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Während einer Anhörung drückte das Bundesverfassungsgericht Besorgnis aus, dass der Vertrag von Lissabon den Bundestag schwächen könnte und schürte damit die Angst, dass die Richter den Vertrag für verfassungswidrig erklären oder zumindest Änderungen am Text anordnen könnten.
Während des zweiten Tages der Anhörung zum Thema des EU-Reformvertrages
stellte der Berichterstatter des Gerichts, Udo di Fabio, in Frage, ob der Vertrag nicht zu einer disproportionalen Machtverschiebung nationaler Kompetenzen auf die EU-Ebene führen würde. Man müsse sich ganz nüchtern fragen, welche Kompetenzen der deutsche Bundestag am Ende behalten würde.
Solche Empfindungen, die noch von drei anderen Richtern des achtköpfigen Gremiums geteilt werden, stärken die Positionen der Vertragsgegner, die vom bayrischen Konservativen Peter Gauweiler angeführt werden. Sie argumentieren, der Vertrag von Lissabon überschreite die Grenze, bis zu welcher die deutsche Verfassung die Abgabe von deutscher Hoheitsgewalt erlaube. Nach Gauweiler, würde sich die EU von einer Union in einen eigenen Staat verwandeln.
Die zweitägige Anhörung markiert allerdings lediglich den Beginn der Untersuchungen durch das Gericht. Eine Entscheidung wird nicht vor Mai erwartet.
Unterstützer des Vertrags, unter anderem der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier, sowie der Innenminister Wolfgang Schäuble, versuchten die Zweifel der Richter zu zerstreuen, indem sie argumentierten, der vorgesehene Transfer von Kompetenzen zur EU, würde Deutschland eher stärken als schwächen.
In einem Gespräch mit EurActiv tat der Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europaparlaments, Jo Leinen, das Argument der Kritiker ebenfalls ab und erläuterte, die große Abgabe von Kompetenzen habe bereits bei der Unterschrift des Vertrags von Maastricht stattgefunden.
Der Vertrag von Lissabon betreffe lediglich den Machttransfer innerhalb der EU selbst, nämlich von der Exekutive, dem Rat hin zur Legislative, dem Parlament, stellte Leinen fest.
Mehr Kompetenzen von den Ländern erhalte die EU durch den Vertrag lediglich in den Bereichen der Energie- und Weltraumpolitk.
Der Vertrag muss von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit er in Kraft treten kann (siehe EurActiv LinksDossier). Der deutsche Bundestag stimmte dem Vertrag bereits im Frühjahr 2008 zu, der Ratifizierungsprozess kann allerdings nicht abgeschlossen werden, bevor der deutsche Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag unterschrieben hat. (EurActiv vom 25. April 2008 und 23. Mai 2008). Er sagte, er werde mit seiner Unterschrift die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten.
Zusätzlich zu Deutschland, müssen noch Irland, Polen und Tschechien die Ratifizierung abschließen. In Prag wird nächste Woche das Unterhaus wählen (EurActiv vom 29. Februar 2009). Zur gleichen Zeit werden Gruppen von Euroskeptikern versuchen, rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie befürchten, dass ihre Länder durch den neuen Vertrag ins Abseits geraten könnten, da er führende EU-Länder bevorzuge.