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Stellenangebot registrierenDas deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute der Aufhebung einer bedeutenden Hürde für die Annahme des kontroversen Lissabonvertrags der EU zugestimmt und ihn von einer Parlamentsentscheidung abhängig gemacht, die noch vor den Bundestagswahlen im September erwartet wird. EurActiv Deutschland berichtet aus Berlin.
Der Vertrag von Lissabon wurde in Deutschland am 23. Mai 2008 mit überwältigender Mehrheit ratifiziert und erhielt von allen Seiten des politischen Spektrums guten Zuspruch.
Trotzdem ist eine Reihe von hochkarätigen Petitionen eingegangen, darunter auch die von einigen Abgeordneten, die das Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert haben, en Vertrag auf seinen Einklang mit deutschem Recht zu prüfen.
Insbesondere die drückten die Antragsteller die Angst aus, dass der Vertrag die EU auf den Weg eines de facto Superstaates bringen könnte (EurActiv vom 12. Februar 2009).
Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Gesetzt, dass der parlamentarischen Ratifizierung im letzten Jahr folgte, aber die Endgültige Ratifizierung kann nicht stattfinden, bevor er nicht das Instrument der Ratifizierung abgezeichnet hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem endgültigen und lange erwarteten Urteil bestätigt, dass es keine entscheidenden Verfassungseinwände gegen die Annahme des Lissabonvertrags gibt.
Der Vertrag an sich sei verfassungskonform mit dem deutschen Grundgesetz, so das Gericht. Weiterhin sagte das Gericht, dass der Vertrag nicht zur Formung eines EU-Staates führen werde. Stattdessen würde die EU unter Lissabon weiterhin eine Vereinigung aus souveränen Staaten beleiben, so das Gericht.
Trotzdem sagte das Gericht, dass vor der endgültigen Zustimmung noch eine höhere Beteiligung der deutschen Stimme in der EU für die deutschen Parlamentskammern von Nöten sei. Letztendlich glaubt das Gericht, dass der Bundesrat und der Bundestag nicht genügend Mitspracherecht im europäischen Gesetzprozess habe.
Abstimmung wird im September vor den Wahlen stattfinden
Das Gericht gab bekannt, dass der notwendige Wandel schnell durch das Parlament gebracht werden sollte und drückte seine Zuversicht aus, dass die letzte Hürde für die Ratifizierung des Vertrags relativ schnell vonstatten gehen könne.
Nach den Angaben von EurActiv Deutschland sieht es so aus, als ob der Bundestag eine spezielle Sitzung am 26. August einberufen wird, um die Empfehlungen des Gerichts zu debattieren. Eine weitere letztendliche Abstimmung könnte am 8. September stattfinden. Der Bundesrat würde dies dann am 18. September bestätigen, wodurch der Vertrag vor den Bundestagswahlen am 27. September ratifiziert werden könnte.
Ein Sprecher des deutschen Parlaments, der zu EurActiv unter Anonymität sprach, sagte, dass die deutschen Parlamentarier mit fast absoluter Sicherheit die Änderungen annehmen werden und dies mit großer Mehrheit. Jede andere Alternative sei unrealistisch, so der Sprecher weiter.
Polen, Tschechen und Iren warten auf Entscheidung
Während die deutsche Ratifizierung sicher zu sein scheint, richten sich nun alle Augen wieder auf Irland, dass sein zweites Referendum am 2. Oktober 2009 abhalten wird (EurActiv vom 24. Juni 2009).
Ein irischer Experte, der nicht genannt werden wollte, sagte dass die irische Regierung sich einige der Aspekte der deutschen Gerichtesentscheidung zu Herzen nehmen werde, dass es die Garantien, die von den EU-Politikern bei dem Gipfel in Brüssel Anfang des Monats gegeben wurden, bestätigt.
Insbesondere, stellte der deutsche Gerichtshof klar, dass der Vertrag nicht der EU die Kompetenz dazu ausspricht, die Armeen der Mitgliedsstaaten zu nutzen. Die irische Neutralität und die Frage, ob Lissabon zur Schaffung einer europäischen Armee beiträgt, war einer der bedeutendsten Punkte, warum das Resultat in der Wahl im letzten Juni "Nein" war.
Außerdem haben die euroskeptischen Präsidenten Tschechiens und Polens ihren Standpunkt noch einmal klar gestellt, dass sie den Vertrag nur unterzeichnen werden, wenn Irland noch ein weiteres mal abstimmt.
Der polnische Präsident Lech Kaczyński und der tschechische Präsident Václav Klaus gaben beide vor kurzem bekannt, dass sie die letzten sein werden, die den Lissabonvertrag unterschreiben werden, sobald Irland abgestimmt habe und die Antwort "Ja" sei und sobald alle EU-Länder die Prozedur beendet hätten.
Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso sagte, dass er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße. Es bestätige, dass der Vertrag von Lissabon im Einklang mit der deutschen Verfassung stehe. Er glaube, dass mit dieser Entscheidung, der Weg für eine schnelle Ratifizierung des Vertrags von Lissabon fortgefahren werden könne und er begrüße, dass es bereits von den deutschen Gesetzgebern erste Initiativen gegeben hätte.
Er fügte hinzu, dass der Vertrag von Lissabon für die EU zurzeit sehr bedeutend sei, da er zeige, dass die EU handeln könne. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes spiegelt die wichtigen Neuheiten des Vertrages von Lissabon, insbesondere die Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union. Die neue Macht des Europäischen Parlaments gekoppelt mit der direkten Rolle der nationalen Parlamente im Entscheidungsprozess, sei zum ersten Mal von diesem Vertag bestätigt worden und dies seien bedeutende Schritte nach vorn.
Er sei zuversichtlich dass man die Ratifizierung des Lissabonvertrages in allen Ländern bis zum Herbst abschließen könne, so Barroso.
• 27. August 2009: Bundestag wird in einer Sondersitzung die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes debattieren.
• 8. Sept. 2009: Bundestag wird eine Sondersitzung zur Abstimmung über die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes abhalten.
• 18. September 2009: Bundesrat wird über die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes abstimmen.
• 2. Oktober 2009: Erwartetes Datum für das zweite irische Referendum über den Lissabon-Vertrag.