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Stellenangebot registrierenDer Ratifizierungsprozess für den Vertrag von Lissabon hat im Dezember 2007 begonnen und wird im Jahr 2008 trotz der Ablehnung des Vertrags durch ein Referendum in Irland fortgesetzt.
Die Staats- und Regierungschefs der EU verständigten sich während ihres Treffens im Juni 2007 auf das Rahmenwerk des neuen „Reformvertrags“. Es folgte eine Regierungskonferenz, die sich im Oktober 2007 auf den genauen Text einigte (EurActiv vom 19. Oktober 2008).
Der Vertrag von Lissabon
wurde von den Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember 2007 im Rahmen eines Gipfels in der portugiesischen Hauptstadt offiziell unterzeichnet (EurActiv vom 14. Dezember 2007).
Der Vertrag soll die Entscheidungsverfahren der EU vereinfachen, indem die Abstimmungsregeln im Rat reformiert, die Größe der Kommission verringert und die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt wird. Es schafft auch den neuen Posten des Ratspräsidenten und des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Vertrag von Lissabon muss von allen 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten.
Wenn der Ratifizierungsprozess pünktlich beendet wird, soll der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten, somit vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni des selben Jahres.
Ratifizierung des Lissabon-Vertrags:
| Mitgliedstaat |
Ratifizierungs- verfahren |
Datum | Notwendige Mehrheit | EurActiv-Berichterstattung |
| Österreich | Parlament |
Angenommen 24. April 2008; Abgeschlossen 13. Mai 2008 |
2/3 Mehrheit in beiden Kammern | |
| Belgien | Parlament | Abgeschlossen am 10. Juli 2008 | Einfache Mehrheit in 7 regionalen & bundesweiten Kammern | |
| Bulgarien | Parlament |
Angenommen 21. März 2008; Abgeschlossen 28. April 2008 |
Einfache Mehrheit | EurActiv 25/03/08 |
| Zypern | Parlament | Abgeschlossen 3. Juli 2008 | Einfache Mehrheit (präsidentielles Veto) | |
| Tschechien | Parlament | Vertragt aufgrund des ausstehenden Gerichtsentscheids. Das tschechische Unterhaus hat den Vertrag bereits gebilligt. | Einfache Mehrheit (falls 'kein Kompetenztransfer'), oder aber 3/5 im Parlament und im Senat | |
| Dänemark | Parlament |
Angenommen 24. April 2008; Abgeschlossen 29. Mai 2008 |
Einfache Mehrheit (Voraussetzung: Anwesenheit von mehr als 50% der Abgeordneten) | |
| Estland | Parlament | Abgeschlossen 11. Juni 2008 | Einfache Mehrheit | EurActiv 12/06/08 |
| Finnland | Parliament | Weitergegeben an das Parlament im März 2008. Abgeschlossen am 11. Juni 2008. | 2/3 Mehrheit | |
| Frankreich | Parlament |
Angenommen 6./7. Februar 2008; Abgeschlossen 14. Februar 2008 |
Verfassungsänderung, Einfache Mehrheit in beiden Kammern und 3/5 im Kongress | |
| Deutschland | Parlament |
Angenommen vom Bundestag am 24. April; Angenommen vom Bundesrat am 23. Mai 2008; Ratifiziert |
Einfache Mehrheit in beiden Kammern und Billigung durch den Bundespräsidenten | |
| Griechenland | Parlament | Abgeschlossen 11./12. Juni 2008 | Einfache Mehrheit | EurActiv 12/06/08 |
| Ungarn | Parlament |
Angenommen 17. Dezember 2007; Abgeschlossen 6. Februar 2008 |
2/3 Mehrheit | EurActiv 18/12/07 |
| Irland | Referendum | Am 12. Juni 2008 in Referendum abgelehnt. | Einfache Mehrheit im Parlament und mehr als 50% der Stimmen bei Volksabstimmung |
EurActiv 10/06/08 (erster Artikel), EurActiv 10/06/08 (zweiter Artikel), EurActiv 13/06/08 (erster Artikel), EurActiv 13/06/08 (zweiter Artikel), |
| Italien | Parlament | Abgeschlossen 8. August 2008 | Einfache Mehrheit in beiden Kammern | |
| Lettland | Parlament |
Angenommen 8. Mai 2008; Prozess abgeschlossen 16. Juni 2008 |
Einfache Mehrheit in zwei Lesungen | EurActiv 09/05/08 |
| Litauen | Parlament | Abgeschlossen 8. Mai 2008 | Einfache Mehrheit | EurActiv 09/05/08 |
| Luxemburg | Parlament |
Angenommen vom Parlament 20. Mai 2008; Abgeschlossen 21. Juli 2008 |
Einfache Mehrheit | |
| Malta | Parlament |
Angenommen 28. Januar 2008; Abgeschlossen 6. Februar 2008 |
Einfache Mehrheit | EurActiv 30/01/08 |
| Niederlande | Parlament | Abgeschlossen 8. Juli 2008 | Einfache Mehrheit in beiden Kammern | |
| Polen | Parlament | Am 10. April 2008 von Parlament und Regierung angenommen; Unterzeichnung des Präsidenten steht noch aus. | Einfache Mehrheit (ohne Kompetenztransfer), oder aber 2/3 Mehrheit von 50% der Abgeordneten in beiden Kammern) | |
| Portugal | Parlament |
Angenommen 23. April 2008; Abgeschlossen 17. Juni 2008 |
Einfache Mehrheit | |
| Rumänien | Parlament |
Angenommen 4. Februar 2008; Abgeschlossen 11. März 2008 |
Einfache Mehrheit | EurActiv 05/02/08 |
| Slowakei | Parlament |
Angenommen vom Parlament am 10. April 2008; Abgeschlossen 24. Juni 2008 |
3/5 Mehrheit | |
| Slowenien | Parlament |
Angenommen 29. Januar 2008; Abgeschlossen 24. Juni 2008 |
2/3 Mehrheit | EurActiv 30/01/08 |
| Spanien | Parlament | Angenommen 15. Juli 2008 | Absolute Mehrheit (Kongress) und einfache Mehrheit (Senat) | |
| Schweden | Parlament |
Ratifizierungsprozess am 3. Juli begonnen; Parlament soll im Herbst über Text abstimmen |
Einfache Mehrheit | |
| Vereinigtes Königreich | Parlament |
Angenommen vom Unterhaus am 11. März 2008; Angenommen vom Oberhaus im Sommer 2008; Ratifizierungsprozess am 16. Juli 2008 beendet. |
Einfache Mehrheit in beiden Häusern |
Quelle:
European Policy Centre
Die Ratifizierungsverfahren variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die meisten Länder werden den Vertrag über eine Abstimmung im Parlament annehmen, in einer Reihe von Staaten ist dies bereits geschehen.
Nach den gescheiterten Referenden zum Verfassungsvertrag in Frankreich und in den Niederlanden im Jahr 2005, die zu einem völligen Stillstand des Reformprozesses und in der Folge zur Verwerfung des Vertrags führten, sind die Regierungen der EU darauf bedacht, den Vertrag von Lissabon von ihren nationalen Parlamenten ratifizieren zu lassen.
Aufgrund von Verfassungsbestimmungen hielt Irland am 12. Juni 2008 ein Referendum über den Text ab. Der Vertrag wurde von 53,4% der irischen Wähler abgelehnt; nur 46,6% stimmten für den Vertrag. Die Wahlbeteiligung war nicht so niedrig wie ursprünglich angenommen: 53,1% der Wahlberechtigten nahmen an der Abstimmung teil.
Obwohl in den meisten Parlamentskammern eine einfache Mehrheit für die Annahme des Vertrags nötig ist, muss in einigen anderen die absolute Mehrheit erreicht werden. Es gibt auch Fälle, in denen zwei Drittel oder drei Fünftel der Mitglieder dem Text grünes Licht geben müssen.
Inzwischen hat das Plenum des Europaparlaments während seiner Sitzungswoche in Straßburg am 20. Februar 2008 den Vertrag mit großer Mehrheit angenommen. Am 23. Januar 2008 wurde er bereits von einer großen Mehrheit der Europaabgeordneten im Parlamentsausschuss für konstitutionelle Fragen angenommen.
Der britische Premierminister Gordon Brown wies Forderungen nach einem Referendum über den Lissabon-Vertrag zurück. Er sagte, dieser unterscheide sich ‚grundlegend’ vom Verfassungsvertrag. Weil es mit dem Protokoll, den Opt-Ins, den Notbremsen und all den Schutzbestimmungen für die nationalen Interessen Großbritanniens ein völlig anderes Dokument sei, gebe es keine grundlegenden Veränderungen. Daher glaube er, dass eine Parlamentsdebatte der geeignete Weg sei, das Thema zu diskutieren.
Eine völlig andere Position als die des Premierministers nimmt ein Bericht
ein, der vom durch die Labour-Partei dominierten Ausschuss für äußere Angelegenheiten im britischen Unterhaus am 20. Januar 2008 veröffentlicht wurde. Es gebe keine substantiellen Unterschiede zwischen den Bestimmungen für äußere Angelegenheiten des Verfassungsvertrags, welchen die Regierung einer Annahme durch Volksabstimmung unterworfen hatte, und denen des Lissabon-Vertrags, für den ein Referendum verweigert würde.
Die britische grüne Abgeordnete Caroline Lucas fordert ein Referendum über den Vertrag. Sie sei der Auffassung, dass Gordon Brown den Bürgern die Entscheidung darüber vorenthalten wolle, den Vertrag anzunehmen oder nicht. Dies sei grundlegend undemokratisch, was auch immer man von dem Vertrag halte. Es sei offensichtlich, dass es sich bei dem vorgeschlagenen EU-Reformvertrag grundsätzlich um das gleiche Dokument wie die EU-Verfassung handele, für das Tony Blair dem britischen Volk ein Referendum versprochen habe.
Die britische Kampagne
„I want a referendum“ (deutsch: „Ich will ein Referendum“) beauftragte das Unternehmen Electoral Reform Services mit der Durchführung einer Reihe von „Referenden“ zum Lissabon-Vertrag in ganz Großbritannien. Die Kampagne organisiert umfangreiche Lobbying-Tätigkeiten beim Parlament zugunsten einer landesweiten Volksabstimmung am 27. Februar 2008.
Neil O’Brien, der Vorsitzende des im Vereinigten Königreichs ansässigen, euro-skeptischen Think Tanks
Open Europe
, sagte, dass die Regierungen ihr Versprechen, Referenden durchzuführen, einhalten müssten. Er erklärte, dass der Vertrag von Lissabon niemanden täuschen werde. Nach Betrachtung der Einzelheiten handele es sich in allen Punkten außer dem Titel um nichts anderes als die alte EU-Verfassung.
Frankreich war – nach dem Referendumsdebakel von 2005 – nun eines der ersten Länder, die den Vertrag hätten unterzeichnet haben. Der französische Präsident Nicolas Sarkozy versprach infolgedessen, Frankreich ‚nach Europa zurückkehren’ zu lassen.
Die Sozialistische Partei in Frankreich boykottierte allerdings eine Abstimmung im Parlament. Dennoch konnte die Ratifizierung vorgenommen werden. Die Sozialisten wollten damit ihr ‚Missfallen am gewählten Verfahren’ zur Annahme des Vertrags demonstrieren. Dies teilte Bruno Le Roux mit, der für nationale Wahlen zuständige Parteisekretär (EurActiv vom 5. Februar 2008).
Jean-Pierre Jouyet, der französische Minister für europäische Angelegenheiten, betonte die Wichtigkeit, in den anderen Ländern mit dem Ratifizierungsprozess fortzufahren. Anschließend werde man sehen, was für ein „juristisches Arrangement“ für Irland gefunden werden könne. Er betonte, dass er nicht glaube, dass der Vertrag „gestorben“ sei.
Der irische Kommissar Charlie McCreevy betonte, dass die Abstimmung nicht als ein Zeichen des Undankes seitens der Iren interpretiert werden sollte, sondern als eine Abstimmung gegen eine „Vielzahl anderer Aspekte“ – steigende Lebensmittel- und Ölpreise, wirtschaftlicher Abschwung und die Gefahren zunehmender Arbeitslosigkeit eingeschlossen. Es werde Menschen geben, die nicht verstünden und die glaubten, dass die Iren all die Vorteile, die das Land aus seiner EU-Mitgliedschaft gezogen habe, vergessen hätten. „Das wäre eine falsche Interpretation”, betonte McCreevy. Er zweifle nicht daran, dass die Mehrheit der Iren vollständiger Teil des Geschehens der Europäischen Union sein wolle.
Er spielte das „Nein“ der Iren herunter, indem er sagte, dass die EU infolgedessen „nicht zum Stillstand kommen werde“ und betonte, dass sein Land nicht das einzige sei, dem es nicht gelinge, in einer öffentlichen Abstimmung die Unterstützung für einen europäischen Vertrag zu erhalten. Die Politiker müssten aus diesen Situationen lernen, schloss McCreevy.
Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering erklärte, dass das Ergebnis des irischen Referendums die EU mit einer der „schwierigsten Herausforderungen ihrer Geschichte“ konfrontiere. Er forderte daher, der kommende EU-Gipfel müsse „alle geeigneten Schritte unternehmen, um den Reformvertrag zu verwirklichen“. Der Ratifizierungsprozess müsse „uneingeschränkt fortgeführt werden“, erklärte Pöttering in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Parlament fordere die irische Regierung auf, Vorschläge zu unterbreiten, um diese schwierige Phase der europäischen Politik gemeinsam überwinden zu können, so Pöttering weiter. Das Ziel bleibe es, „den Vertrag von Lissabon bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft zu setzen.”
Nachdem das höchste Gericht in Tschechien entschieden hat, dass der Lissabon-Vertrag mit der Verfassung des Landes vereinbar sei (EurActiv vom 26. November 2008), sagte der stellvertretende Ministerpräsident für europäische Angelegenheiten Alexander Vondra, er begrüße die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts, da sie die Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses des Lissabon-Vertrags im Parlament ermögliche. Er erachte es als positiv, dass das Verfahren stattgefunden habe und das Verfassungsgericht alle Fragen des Senats und des Präsidenten bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Vertrags beantwortet habe. Die Entscheidung des Gerichts solle mögliche Zweifel ausräumen, die den Ratifizierungsprozess des Lissabon-Vertrags in der Tschechischen Republik bis dato begleitet hätten.
Der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg stimmte der Beurteilung der Gerichtsentscheidung des stellvertretenden Ministerpräsidenten zu und sagte, diese Entscheidung sei nicht nur gut für Tschechien, sondern für ganz Europa. Der Lissabon-Vertrag sei mit der tschechischen Verfassung vereinbar. Über diese Gewissheit müsse man sich freuen.