Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-27 [DE]

Nur wenige der wirtschaftlich stärksten ‚alten’ EU-Mitgliedstaaten beschränken auch weiterhin den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitskräfte aus Osteuropa; Deutschland und Österreich sind die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin verpflichtende Arbeitsvisa bis 2011 beibehalten werden.

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Nur wenige der wirtschaftlich stärksten ‚alten’ EU-Mitgliedstaaten beschränken auch weiterhin den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitskräfte aus Osteuropa; Deutschland und Österreich sind die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin verpflichtende Arbeitsvisa bis 2011 beibehalten werden.