Burka-Verbot in Belgien
In Belgien tritt am 23. Juli das Burka-Verbot in Kraft. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert eine Gefängnisstrafe. Belgien ist nach Frankreich das zweite EU-Land, das ein Burka-Verbot einführt.
In Belgien tritt am 23. Juli das Burka-Verbot in Kraft. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert eine Gefängnisstrafe. Belgien ist nach Frankreich das zweite EU-Land, das ein Burka-Verbot einführt.
Das Gesetz, das eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet, wurde im belgischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 23. Juli in Kraft. In Belgien gibt es etwa 270 Burka- oder Niqab-tragende Frauen.
Wer in Belgien ab kommenden Samstag eine Burka – ein Ganzkörperschleier für muslimische Frauen, bei dem nur die Augen sichbar sind – trägt, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Tagen und eine Geldbuße in Höhe von 137,50 Euro.
Burka-Verbot in Frankreich
Belgien ist damit nach Frankreich das zweite Land, in dem die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten ist. Das französische Parlament hatte das Burka-Verbot im September 2010 erlassen, es ist bereits seit 11. April 2011 in Kraft.
Burka-Verbot in Belgien
Das belgische Parlament hat dem Burka-Verbot im April 2010 in erster Lesung zugestimmt. Es gab damals nur eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Da danach vorgezogene Parlamentswahlen stattfanden, war eine zweite Abstimmung im April 2011 notwendig.
Pro und Contra Burka-Verbot
Die Unterstützer des Burka-Verbots argumentieren, dass das Gesetz Frauenrechte stärke und eine Abspaltung der muslimischen Gemeinschaft von der restlichen belgischen Gesellschaft verhindere.
Die meisten belgischen Muslime sehen in den Maßnahmen dagegen eine Diskriminierung und eine Stigmatisierung der gesamten muslimischen Gemeinde. Dabei tragen nur eine kleine Minderheit belgischer Muslime Burka oder Niqab.
Kritiker des Burka-Verbots sehen in dem Verbot zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freie Meinungsäußerung und wollen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
In belgischen Gemeinden gibt es bereits Vermummungsverbote – mit Ausnahmen für den Karneval. Auferlegte Geldbußen wurden aber zum Teil erfolgreich vor Gerichten angefochten.
EURACTIV/mka
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.
Ein französischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com/fr.