Europarat rügt Italiens Migrationsgesetz
Der Europarat hat Italien aufgefordert, ein Dekret zur Regulierung von NGO-Rettungseinsätzen auf See zurückzunehmen.
Der Europarat hat Italien aufgefordert, ein Dekret zur Regulierung von NGO-Rettungseinsätzen auf See zurückzunehmen. In einem am 26. Januar verschickten und am Donnerstag (2. Februar) veröffentlichten Schreiben bezeichnete er es als Verstoß gegen internationales Recht.
Das neue, von der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verabschiedete Dekret könnte möglicherweise Such- und Rettungseinsätze verhindern, schrieb die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, in einem Brief an den italienischen Innenminister Matteo Piantedosi.
Der Europarat ist eine Menschenrechtsorganisation mit 47 Mitgliedstaaten, die ihren Sitz in Straßburg hat und keine EU-Institution ist.
„Ich bin besorgt, dass die Anwendung einiger dieser Regeln die Bereitstellung lebensrettender Hilfe durch NGOs im zentralen Mittelmeerraum behindern könnte und daher im Widerspruch zu Italiens Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechte und des Völkerrechts stehen könnte“, schrieb Mijatović.
Zum italienischen Dekret
Eine der Bestimmungen des Dekrets welche vom Kommissar des Europarats kritisiert wurde, ist die Verpflichtung der Schiffsführer, den für die Ausschiffung vorgesehenen Hafen unverzüglich nach der ersten Rettungsaktion anzusteuern.
Laut Mijatović könnte dies Mehrfachrettungen verhindern, indem „sie gezwungen werden, andere Notrufe in dem Gebiet zu ignorieren, wenn sie bereits gerettete Personen an Bord haben, selbst wenn sie noch Kapazitäten für eine weitere Rettung hätten“.
„Durch die Einhaltung dieser Bestimmung könnten die NGOs ihre Rettungspflichten nach internationalem Recht faktisch nicht erfüllen“, so Mijatović.
Am 26. Januar wiesen die italienischen Behörden La Spezia, einem Hafen in Norditalien, der 100 Seestunden von dem Ort entfernt ist, an dem sich das Schiff der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ befand, einen Platz zum Ausschiffen zu.
Nach Ansicht des Kommissars des Europarats verlängert die Zuweisung eines weit entfernten Hafens „das Leiden der auf See geretteten Menschen und verzögert die Bereitstellung angemessener Hilfe zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse auf unangemessene Weise“.
Das italienische Innenministerium wies die Forderung des Europarats nach einer Rücknahme des Dekrets entschieden zurück.
„Das Dekret wird auf keinen Fall zurückgezogen und steht in vollem Einklang mit den internationalen Verträgen und Konventionen sowie dem nationalen Verfassungsrecht. Es legt klare und präzise Verhaltensregeln für Aktivitäten auf See fest, die von privaten ausländischen Schiffen durchgeführt werden, die in fremden Gebieten intervenieren(, und nicht italienisch sind?)“, sagte Nicola Molteni, Unterstaatssekretär im Innenministerium und Mitglied der Lega-Partei, gegenüber EURACTIV Italien.
Abkommen mit Libyen
In dem Schreiben wird auch die Absichtserklärung mit der libyschen Regierung verurteilt, die am Donnerstag automatisch verlängert wird.
Dieses Abkommen „spielt eine zentrale Rolle bei der Erleichterung des Abfangens von Flüchtlingen, Asylbewerber:innen und Migrant:innen auf See und ihrer anschließenden Rückführung nach Libyen“, sagte Mijatović und fügte hinzu, dass es „zahlreiche Belege für schwere Menschenrechtsverletzungen gibt, denen Flüchtlinge, Asylbewerber:innen und Migrant:innen in Libyen ausgesetzt sind“.
Die Frage der Rückführung von Migrant:innen wird im Mittelpunkt eines EU-Gipfels stehen, der nächste Woche in Brüssel stattfindet. Die EU sucht nach Unterstützung bei der Vermittlung von Abkommen mit Drittländern, um die Abreise von Migrant:innen zu verhindern und Rückführungen zu vereinbaren.
In einem Schreiben an die nationalen Regierungen, das am 26. Januar verschickt wurde, forderte Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen die Regierungen auf, unter anderem zusammenzuarbeiten, um die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verstärken, die Rückführungsverfahren zu verbessern und die Anreize für Sekundärmigration zu verringern.
Federica Pascale trug zur Berichterstattung bei.
[Bearbeitet von Benjamin Fox/Alice Taylor]