Das Fundament für erfolgreiches lebenslanges Lernen?
Die EU-Kommission will die Politik der Mitgliedsstaaten in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) koordinieren und finanziell fördern. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Die FBBE-Politik darf die private Entscheidung für oder gegen eine Berufstätigkeit beider Elternteile nicht beeinflussen.
Die EU-Kommission will die Politik der Mitgliedsstaaten in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) koordinieren und finanziell fördern. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Die FBBE-Politik darf die private Entscheidung für oder gegen eine Berufstätigkeit beider Elternteile nicht beeinflussen.
Der Autor
Klaus-Dieter Sohn ist wissenschaftlicher Referent am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie hier.
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Nach Auffassung der Kommission bildet frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) "das Fundament für erfolgreiches lebenslanges Lernen, soziale Integration, persönliche Entwicklung und spätere Beschäftigungsmöglichkeit".
Die Mitgliedstaaten haben im Rat als rechtlich unverbindliches Ziel bestimmt, dass 95 Prozent der Kinder ab dem vierten Lebensjahr Zugang zur FBBE haben sollen. Die EU-Bildungsminister haben mehrfach den Wunsch geäußert, bei der Entwicklung und Verbesserung von bildungspolitischen Konzepten enger zusammenzuarbeiten.
Vorteile der FBBE
Gegenwärtige Investitionen zur Verbesserung der FBBE verringern zukünftige Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Justizsystem. Bei Kindern mit Migrationshintergrund hat eine gute FBBE "signifikante positive Auswirkungen auf den späteren Bildungserfolg und das Einkommen sowie […] kriminelles Verhalten". Die FBBE erleichtert es Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Die Kommission stellt fest, dass es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Modelle zur Finanzierung gibt, von ausschließlich öffentlicher Finanzierung bis zu ausschließlich privater Finanzierung. Privat finanzierte Einrichtungen sind nach Ansicht der Kommission zwar geeignet, die öffentlichen Ausgaben zu begrenzen, und bieten gleichzeitig den Eltern eine bessere Auswahl und Kontrolle. Allerdings sollten auch privatfinanzierte Einrichtungen Kindern aus sozial schwachen Familien zugänglich sein. Denn diese Kinder benötigen den Zugang zur FBBE am meisten.
Konkrete Maßnahmen der Kommission
Die Kommission will die Mitgliedstaaten im Rahmen der "offenen Methode der Koordinierung" (OMK) bei
der "Identifizierung, Analyse und Verbreitung wirksamer Politikansätze" für die FBBE unterstützen. Mit der OMK entwickeln EU und Mitgliedstaaten gemeinsam Maßnahmen, die für die Mitgliedstaaten nicht zwingend sind, sondern nur empfehlenden Charakter haben.
Finanzielle Förderung durch die EU
Die Kommission will mit bestehenden Programmen insbesondere folgende Projekte finanziell fördern:
– Infrastrukturprojekte sowie die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der FBBE (mit Strukturfondsmitteln),
– grenzüberschreitende Projekte für die Entwicklung neuer FBBE-Konzepte (mit Mitteln aus dem Programm für lebenslanges Lernen),
– die Erforschung, Analyse und Entwicklung der wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der FBBE (mit Mitteln aus dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung).
Ordnungspolitische Beurteilung
Derzeit wird kontrovers diskutiert, ob der Staat oder Private die FBBE-Einrichtungen anbieten sollte, ob die Teilnahme an der FBBE verpflichtend oder freiwillig sein sollte und wie die FBBE finanziert werden kann. Letztlich muss jede Gesellschaft – also jeder Staat – diese Fragen für sich beantworten. Eine EU-weit einheitliche Ausgestaltung der FBBE verbietet sich schon wegen der unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Präferenzen in den Mitgliedstaaten.
Die angekündigte finanzielle Unterstützung durch die EU bei Infrastrukturmaßnahmen und der Fortbildung der Betreuer birgt die Gefahr, dass knappe Ressourcen in falsche Bahnen gelenkt werden. Denn die für den Aufbau der FBBE Verantwortlichen – in der Regel die Gemeinden – werden dazu verleitet, die Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen so zu konzipieren, dass sie den zentralen Förderrichtlinien der EU entsprechen, um möglichst viele EU-Fördermittel zu erhalten. Die eigentlich vorrangige Berücksichtigung der regional sehr unterschiedlichen Bedürfnisse tritt dahinter zurück. Eine finanzielle Unterstützung könnte allenfalls für Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden, deren finanzielle Leistungsfähigkeit auf absehbare Zeit keine solide FBBE ermöglicht. Diese projektbezogene Unterstützung muss allerdings frei von Vorgaben für das regionale FBBE-Konzept sein und sollte im Rahmen des Strukturfonds finanziert werden.
Folgen für Effizienz und individuelle Wahlmöglichkeiten
Die Grundannahme der Kommission, dass frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) das Fundament für die gesamte weitere Entwicklung des Menschen bildet, ist in der Wissenschaft unbestritten. Ebenso ist unter Bildungsökonomen unstreitig, dass Bildungsinvestitionen die höchste Rendite erzielen, wenn sie in die FBBE fließen. Denn insbesondere die Lernfähigkeit wird verbessert, woraus höherwertige Bildungsabschlüsse und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten resultieren. Daher sollte möglichst jedes Kind Zugang zur FBBE haben.
Laut Kommission bietet eine flächendeckende FBBE zudem den Vorteil, dass sich beide Elternteile eher für eine Berufstätigkeit entscheiden können, wenn sie das Kind in guter Betreuung wissen. Dies ist zwar im Grunde richtig. Zwar spricht nichts gegen eine höhere Beschäftigungsquote, insbesondere von Frauen. Die Entscheidung über die Berufstätigkeit beider Elternteile sollte allerdings – ungeachtet der Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Kinderbetreuung – ohne lenkende Beeinflussung durch die Politik in der Familie getroffen werden können.
Kompetenz
Die EU darf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Bildung unterstützen und ergänzen. Dabei unterliegt sie allerdings Beschränkungen: Erstens muss die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems strikt beachtet werden. Zweitens ist EU-Handeln nur zulässig, soweit die verfolgten Ziele eine europäische Dimension haben. Drittens ist das EU-Handeln auf Empfehlungen und die Einrichtung von Förderprogrammen beschränkt, unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung mitgliedstaatlicher Vorschriften.
Die von der Kommission angekündigten Maßnahmen bewegen sich zwar im Rahmen dieser Kompetenz. Es besteht allerdings die Gefahr, dass durch die Erarbeitung umfassender Ansätze zur FBBE faktische Handlungszwänge geschaffen werden, die in Deutschland die Entscheidungsbefugnis der zuständigen Bundesländer einengen.
Subsidiarität
Die Entwicklung von FBBE-Konzepten auf EU-Ebene ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nur so lange zu vereinbaren, wie daraus keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten entsteht, diese Konzepte auch anzuwenden. Denn es liegt kein grenzüberschreitender Bezug vor. Zudem können die Mitgliedstaaten – in Deutschland die für die FBBE zuständigen Bundesländer – besser entscheiden, welche konkreten Maßnahmen mit den regionalen Besonderheiten am besten zu vereinbaren sind. Eine Ausnahme bilden Projekte aus Strukturfondsmitteln für die Entwicklung benachteiligter Regionen.
Zusammenfassung der Bewertung
Investitionen in die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung generieren eine höhere Rendite als alle anderen Bildungsinvestitionen. Die Entscheidungen über den Betrieb und die Finanzierung der FBBE- Einrichtungen müssen allerdings von den Mitgliedstaaten getroffen werden. Die propagierte finanzielle Unterstützung für Infrastrukturprojekte und Fortbildungen der Betreuer muss auf jene Mitgliedstaaten beschränkt bleiben, deren finanzielle Leistungsfähigkeit auf absehbare Zeit keine solide FBBE ermöglicht. Sie darf nicht dazu führen, dass die Maßnahmen nicht am Bedarf, sondern an den Förderbedingungen ausgerichtet werden. In keinem Fall darf die FBBE die Entscheidung der Eltern für oder gegen eine Berufstätigkeit beeinflussen.
Links
Dokumente
CEP: Analyse – Frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (26. April 2011)
EU-Kommission: Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen (17. Februar 2011)
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