EU gibt Ungarn nach: Beschränkungen für ukrainische Agrargüter verlängert

Die vorübergehenden Handelsbeschränkungen für vier landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine für an das Land angrenzende EU-Staaten sind bis September verlängert worden, obwohl einer der Staaten - Ungarn - die Bedingungen Brüssels hierfür noch nicht erfüllt hat.

Euractiv.com
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Die außergewöhnlichen und vorübergehenden präventiven Maßnahmen, die am 5. Juni auslaufen sollten und sich auf Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensamen mit Ursprung in der Ukraine beziehen, wurden bis zum 15. September verlängert, teilte die Europäische Kommission am Montag (5. Juni) mit. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/grain-deal-between-ukraine-eu-export-2293127393" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Die vorübergehenden Handelsbeschränkungen für vier landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine für an das Land angrenzende EU-Staaten sind bis September verlängert worden, obwohl einer der Staaten – Ungarn – die Bedingungen Brüssels hierfür noch nicht erfüllt hat.

Die vorübergehenden Maßnahmen, die am 5. Juni auslaufen sollten und sich auf Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensamen mit Ursprung in der Ukraine beziehen, wurden bis zum 15. September verlängert, wie die Europäische Kommission am Montag (5. Juni) mitteilte.

Die Maßnahmen schränken den Handel mit diesen landwirtschaftlichen Gütern in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei ein, wenn sie nicht für den Transit in andere EU- oder Nicht-EU-Länder bestimmt sind, was Teil eines politischen Pakets ist, auf das sich die Kommission und die fünf Nachbarländer der Ukraine Anfang Mai geeinigt hatten.

Zuvor hatte eine vorübergehende Lockerung des Handels, die der Ukraine helfen sollte, landwirtschaftliche Güter zu exportieren, zu einem Anstieg der Waren in Osteuropa geführt, wodurch die Preise fielen und die örtlichen Landwirte an ihre Existenzgrenzen stießen.

Der Kommission zufolge sind die Maßnahmen „für einen begrenzten Zeitraum weiterhin notwendig“, da es in fünf Mitgliedstaaten „außergewöhnliche Umstände“ gebe, wie zum Beispiel ernsthafte logistische Engpässe und begrenzte Lagerkapazitäten für Getreide vor der Erntesaison.

„Die schrittweise Aufhebung der Maßnahmen wird es ermöglichen, die Solidaritätswege erheblich zu verbessern und die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Ausfuhr ukrainischen Getreides für diese Ernte verbunden sind“, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission.

In der Zwischenzeit wurde eine gemeinsame Koordinierungsplattform eingerichtet, die dabei helfen soll, die Ausfuhr dieser Waren aus der Ukraine zu überwachen, was der Kommission dabei helfen soll, neu zu bewerten, ob die materiellen Voraussetzungen für die Einführung dieser Präventivmaßnahmen weiterhin gegeben sind.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski dürfte diese Nachricht begrüßen. Er hatte zuvor erklärt, dass die Verlängerung „bestenfalls bis Ende des Jahres, mindestens aber bis Ende Oktober dieses Jahres“ gelten werde.

Der Schritt hat jedoch in der Ukraine für Aufregung gesorgt. Kyjiw drängte die EU bei den Gesprächen, die Präsident Selenskyj und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen letzte Woche in Moldau führten, dazu, alle Beschränkungen für Agrarrohstoffe aus dem vom Krieg gezeichneten Land „bedingungslos“ aufzuheben.

Ungarn probt Widerstand

Die Kommission hat erklärt, dass die Handelsschutzmaßnahmen nur dann gelten, wenn die Mitgliedstaaten keine eigenen restriktiven Maßnahmen aufrechterhalten.

Im April hatten vier an die Ukraine angrenzende EU-Länder einseitig die Einfuhr von Agrargütern aus dem kriegsgebeutelten Land blockiert.

Diese Entscheidung löste bei der Ukraine und der Europäischen Kommission große Besorgnis aus, Handel in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Die einseitigen Maßnahmen stellten damit wahrscheinlich einen Verstoß gegen EU- und internationales Recht dar.

Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung hatte Ungarn seinen Teil der Abmachung jedoch noch nicht eingehalten, wie eine Sprecherin der Kommission gegenüber EURACTIV bestätigte.

Trotzdem gelte die Verlängerung dieser vorübergehenden Beschränkungen für auch Ungarn, erklärte sie weiter.

Auf die Frage, ob Ungarn der Kommission die Absicht signalisiert habe, seine einseitigen Maßnahmen aufzuheben, antwortete der Sprecher, man erwarte eine „rasche Aufhebung.“

Ungarns Weigerung, seine einseitigen Maßnahmen aufzugeben, hat auch dazu geführt, dass die Auszahlung des EU-Hilfspakets in Höhe von 100 Millionen Euro, welches den Grenzländern der EU angeboten wurde, um den Druck auf ihre Landwirte zu verringern, ins Stocken geraten ist.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]