Französische Gewerkschaften: Einigung über ‚Flexicurity’ [DE]
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften werden sich auf einen Kompromiss für die Modernisierung des französischen Arbeitsmarktes einigen. Dies bereitet den Weg für eine ‚französische Herangehensweise’ an das dänische ‚Flexicurity-Konzept’‚ berichtet EURACTIV Frankreich.
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften werden sich auf einen Kompromiss für die Modernisierung des französischen Arbeitsmarktes einigen. Dies bereitet den Weg für eine ‚französische Herangehensweise’ an das dänische ‚Flexicurity-Konzept’‚ berichtet EURACTIV Frankreich.
Nach viermonatigen Verhandlungen zwischen Sozialpartnern über die Modernisierung des Arbeitsmarktes haben die Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften am 11. Januar 2008 einen Kompromiss erzielt.
Die Arbeitgeber wurden während der Verhandlungen von MEDEF, CGPME und UPA vertreten, wohingegen auf Seite der Gewerkschaften Force Ouvrière, CGT, CFE-CGC, CFTC und CFDT als Vertreter der Arbeitnehmer an den Gesprächen teilnahmen.
Die Einigung muss offiziell von einer Mehrheit der Organisationen und Gewerkschaften angenommen werden, um in Kraft treten zu können. Sie gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, gleichermaßen Langzeitverträge und offene Verträge zu brechen. In solchen Fällen muss der Vertragsbruch durch den Arbeitsgeber innerhalb von zwei Wochen bestätigt werden.
Der Text der Einigung ebnet den Weg für neue befristet Verträge für Manager und Ingenieure, die festgelegte Aufgaben haben. Diese sollen für einen Zeitraum zwischen 18 und 36 Monaten gültig sein.
Der Text sieht weiterhin eine Verlängerung von Probezeiten vor – einmalig erneuerbar – von einem Monat auf zwei Monate für Arbeitskräfte und von drei auf vier Monate für Mitarbeiter auf Management-Ebene.
Die Gewerkschaften und Organisationen haben sich darauf geeinigt, die Abfindung für Gehaltsempfänger zu erhöhen, die für ein Jahr oder länger für ein Unternehmen tätig waren. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, dass Arbeitnehmer zahlreiche Rechte von einem Arbeitsplatz auf den nächsten übertragen können. Hierzu zählen Weiterbildungsmaßnahmen, Krankenversicherung und Sicherheitsrücklagen.