Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Alte Mitgliedstaaten uneinig [DE]

Finnland, Griechenland, Portugal und Spanien haben beschlossen, ihre Arbeitsmärkte für die EU-Bürger aus den acht neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten zu öffnen.  Die wirtschaftlich wichtigsten EU-Staaten halten die Beschränkungen aber auch weiterhin aufrecht.  

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Finnland, Griechenland, Portugal und Spanien haben beschlossen, ihre Arbeitsmärkte für die EU-Bürger aus den acht neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten zu öffnen.  Die wirtschaftlich wichtigsten EU-Staaten halten die Beschränkungen aber auch weiterhin aufrecht.  

In den kommenden drei Jahren werden zumindest die wirtschaftsstärksten EU-Länder die Beschränkungen teilweise oder ganz aufrechterhalten.  Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien werden die Übergangsregelungen für osteuropäische Arbeitnehmer weitgehend beibehalten. Die Niederlande haben noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sie könnten die Beschränkungen 2007 jedoch teilweise aufzuheben).  Gleichzeitig haben Finnland, Griechenland, Portugal und Spanien beschlossen, ihre Grenzen für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten zu öffnen. 

EU-15  Status
Belgien: Pflicht zum Einholen einer Arbeitserlaubnis bleibt bestehen; Auflagen werden aber in einigen Bereichen und Berufen gelockert
Dänemark:  Übergangsregelungen werden innerhalb der nächsten drei Jahre schrittweise aufgehoben
Deutschland: Arbeitserlaubnispflicht bleibt bestehen Finnland:  vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts
Frankreich Arbeitserlaubnispflicht bleibt vorerst bestehen, außer für bestimmte Berufsgruppen.  Sektor für Sektor sollen die Übergangsregelungen jedoch  aufgehoben werden
Griechenland: Vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts Großbritannien:  Arbeitsmarkt bleibt geöffnet
Irland: Arbeitsmarkt bleibt offen
Finnland: Vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes
Italien: Arbeitserlaubnispflicht bleibt bestehen; allerdings soll die Quote für ausländische Arbeitnehmer erhöht werden
Luxemburg: Arbeitserlaubnispflicht bleibt bestehen, Auflagen werden aber in einigen Bereichen und Berufen gelockert
Niederlande: Begrenzte Öffnung des Arbeitsmarktes wahrscheinlich ab Januar 2007; Entscheidung steht im niederländischen Parlament bevor
Österreich: Arbeitserlaubnispflicht bleibt bestehen
Portugal:  vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts
Schweden:  vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts
Spanien:  vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts
Großbritannien:  Arbeitsmarkt bleibt offen