Gesundheit: EU verbietet 22 Haarfärbemittel [DE]
Nachdem die Kosmetikindustrie es nicht geschafft hat, die Zweifel der Kommission über die gesundheitlichen Risiken von 22 chemischen Substanzen, die beim Färben und Tönen der Haare verwendet werden zu zerstreuen, hat sie diese Substanzen verboten.
Nachdem die Kosmetikindustrie es nicht geschafft hat, die Zweifel der Kommission über die gesundheitlichen Risiken von 22 chemischen Substanzen, die beim Färben und Tönen der Haare verwendet werden zu zerstreuen, hat sie diese Substanzen verboten.
Am 20. Juli hatte sich die Kommission für ein Verbot jener Substanzen ausgesprochen, „für die von der Industrie keine Sicherheitsdossiers vorgelegt wurden“. Das Verbot wird am 1. Dezember 2006 in Kraft treten.
„Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden“, sagte Vize-Kommissionspräsident und der für Unternehmen und Industrie zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen. Er fügte hinzu, dass diese Entscheidung der „europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit“ geben wird.
Die Entscheidung wurde aufgrund der Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses “Konsumgüter” (SCCP) getroffen. Dieses Beratungsgremium der Kommission setzt sich aus von den 25 Mitgliedstaaten ernannten Experten zusammen.
Bis Ende letzten Jahres hatte die Kosmetikindustrie dem SCCP 115 Sicherheitsdossiers für Haarfärbemittel zur Bewertung vorgelegt, welche zurzeit vom SCCP überprüft werden. Im Oktober 2006 wird der SCCP erneut eine Stellungnahme zu diesen Sicherheitsdossiers abgeben. Das Verbot betrifft 22 Substanzen, für welche keine Dossiers vorgelegt wurden.
In einer Stellungnahme vom 17. Dezember 2002 sagte der SCCP, dass begründete epidemiologische Beweise darauf hinwiesen, dass “die regelmäßige und langfristige Verwendung von Haarfärbemitteln durch Frauen mit dem Auftreten von Blasenkrebs in Verbindung gebracht werden könne“. Die EU einigte sich daraufhin auf eine Gesamtstrategie, wonach die kosmetischen Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln auf ihre möglichen Genotoxizität oder Mutagenität untersucht werden sollen.