Zugang zu Dokumenten

Der Amsterdamer Vertrag führte Artikel 205 ein, der Bürgern ein Zugangsrecht zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission einräumt. Im Rahmen dieses Artikels verabschiedete die EU im Mai 2001 eine Richtlinie zum öffentlichen Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.

Der Amsterdamer Vertrag führte Artikel 205
ein, der Bürgern ein Zugangsrecht zu Dokumenten des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
einräumt. Im Rahmen dieses Artikels verabschiedete die EU
im Mai 2001 eine Richtlinie zum öffentlichen Zugang zu
Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der
Kommission.