Aufsichtsbehörde: EU-Personal soll nicht sofort in Privatwirtschaft wechseln
Die Europäische Kommission sollte ihren Mitarbeiter:innen vorübergehend verbieten, Jobs in der Privatwirtschaft anzunehmen, wenn sie dadurch Interessenkonflikte riskieren, die nicht durch Einschränkungen ausgeglichen werden können.
Die Europäische Kommission sollte laut eine EU-Aufsichtsbehörde ihren Mitarbeiter:innen temporär verbieten, Jobs in der Privatwirtschaft anzunehmen, wenn sie dadurch Interessenkonflikte riskieren.
Die EU-Exekutive sollte ihre Zustimmung zu einem neuen Job außerdem davon abhängig machen, ob sich der neue Arbeitgeber verpflichtet, etwaige Vorbehalte auf seiner Website zu erwähnen, erklärte die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly am Mittwoch (18. Mai).
Sie warnte außerdem, dass die EU-Institutionen an einem „kritischen Punkt“ im Umgang mit derartigen Interessenskonflikten stünden und dass „das Versäumnis, diese Praxis jetzt zu kontrollieren, eine Entwicklung begünstigen wird, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Kompetenz der EU-Institutionen untergraben könnte.“
Die Empfehlungen folgen einer Stichprobenuntersuchung von 100 Fällen zu möglichen Interessenskonflikten, die die Kommission im Zeitraum 2019-2021 in 14 Generaldirektionen, allen Kommissionskabinetten, dem juristischen Dienst der Kommission und dem Generalsekretariat durchgeführt hat. Von diesen 100 Entscheidungen verbot die Kommission nur zwei Tätigkeiten.
Nach den geltenden Vorschriften müssen die Bediensteten die Kommission informieren, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst der EU eine Stelle antreten wollen. Diese kann der betreffenden Person verbieten, die Stelle anzunehmen, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Interessenkonflikt besteht.
Außerdem dürfen hohe Beamte nach ihrem Dienstaustritt 12 Monate lang keine Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen betreiben.
In der Praxis werden die Vorschriften jedoch nur selten durchgesetzt. Nur sechs von 366 Anträgen auf Wechsel von Beamten der Europäischen Kommission in die Privatwirtschaft und 597 Anträgen auf Beschäftigung in der Privatwirtschaft während einer Beurlaubung, die im Jahr 2019 eingingen, wurden von der Kommission abgelehnt.
O’Reilly forderte bereits früher, dass die EU-Institutionen ein unabhängiges Gremium einrichten sollten, das über Fälle von Interessenkonflikten entscheidet, wenn die Kommission diese Prüfung nicht ernster nehme.
Eine Reihe von Fällen, in denen hochrangige Mitarbeiter:innen zu den Unternehmen wechselten, die sie zuvor reguliert hatten, haben für Kontroversen gesorgt. Im Jahr 2019 erlaubte die europäische Bankenaufsichtsbehörde ihrem ehemaligen Exekutivdirektor Adam Farkas, Chef der Association for Financial Markets in Europe zu werden, einer der mächtigsten Lobbygruppen der Finanzbranche.
Fast ein Jahr nach Beginn seines neuen Jobs kam eine von O’Reilly eingeleitete Untersuchung zu dem Schluss, dass er den Posten nicht hätte antreten dürfen. Der Bürgerbeauftragte kann Empfehlungen aussprechen. Diese haben jedoch keine bindende Wirkung für die EU-Institutionen.
Nach der derzeitigen Regelung entscheidet die Kommission selbst, ob eine Einstellung zu einem Interessenkonflikt führen könnte, und stützt sich dabei auf ihr eigenes Personalstatut. Die Kommission verfügt außerdem über einen dreiköpfigen Ethikausschuss, der ausscheidende Kommissar:innen, die eine neue Stelle suchen, beobachtet.
„Der Wechsel von Regulierungsbehörden in Sektoren, die sie früher reguliert haben, ist in Brüssel zu einem problematischen Thema geworden, was sich jedoch nicht vollständig darin widerspiegelt, wie die EU-Verwaltung mit dieser Angelegenheit umgeht“, sagte O’Reilly.
„Es besteht die Tendenz, die negativen Auswirkungen zu unterschätzen, wenn Beamte ihr Wissen und ihre Netzwerke in verwandte Bereiche des Privatsektors einbringen“, fügte sie hinzu.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]