Britische Aufenthaltsregeln könnten zu Deportationen von EU-Bürgern führen

Die britischen Aufenthaltsregeln für EU-Bürger, die in Großbritannien leben und arbeiten, birgt das Risiko, dass 2,6 Millionen Menschen unrechtmäßig von Abschiebung bedroht sein könnten, so Anwälte vor dem High Court in London.

Euractiv.com
The High Court in London rules against Venezuelan government in dispute over access to gold stored in the Bank of England.
Diejenigen, die innerhalb von fünf Jahren nach der Gewährung eines vorläufigen Aufenthaltsstatus keinen weiteren Antrag stellen, würden ihr Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich automatisch verlieren, so der Anwalt der Unabhängigen Überwachungsbehörde (Independent Monitoring Authority, IMA), Robert Palmer, bei einer Gerichtsanhörung am Dienstag [EPA-EFE/ANDY RAIN]

Die britischen Aufenthaltsregeln für EU-Bürger, die in Großbritannien leben und arbeiten, birgt das Risiko, dass 2,6 Millionen Menschen unrechtmäßig von Abschiebung bedroht sein könnten, so Anwälte vor dem High Court in London.

Diejenigen, die innerhalb von fünf Jahren nach der Gewährung eines vorläufigen Aufenthaltsstatus keinen weiteren Antrag stellen, würden ihr Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich automatisch verlieren, so der Anwalt der Unabhängigen Überwachungsbehörde (Independent Monitoring Authority, IMA), Robert Palmer, bei einer Gerichtsanhörung am Dienstag (1. November). Die betroffenen EU-Bürger würden sich demnach, nach Ablauf der 5-Jährigen Frist illegal im Land aufhalten und könnten inhaftiert dun abgeschoben werden.

Etwa 50 Prozent der fast 7 Millionen EU-Bürger, die einen Antrag im Rahmen der Regelung gestellt haben, erhielten den „settled status“, der ihnen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich verleiht. Mehr als 40 Prozent erhielten jedoch lediglich den „Pre-settled Status“, der ihnen nur für fünf Jahre ein Aufenthaltsrecht verleiht, allerdings mit gleichem Zugang zu Sozialleistungen und anderen staatlichen Vergünstigungen. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wenn sie ihren Antrag nicht rechtzeitig stellen, verlieren sie automatisch das Recht auf Arbeit, Zugang zu Wohnraum, Bildung und Sozialleistungen und laufen Gefahr, abgeschoben zu werden.

Im Gegensatz zu Anträgen von Nicht-EU-Bürgern auf Niederlassungsstatus ist die Beantragung des Aufenthaltsstatus für EU-Bürger kostenlos.

Palmer erklärte vor dem High Court, diese Bestimmung sei „schlichtweg unvereinbar mit dem Austrittsabkommen, das den Verlust des Aufenthaltsrechts für EU-Bürger unter diesen Umständen nicht zulässt“.

Die Unabhängige Überwachungsbehörde, die durch das Austrittsabkommen eingerichtet wurde, um die Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich zu schützen, vertritt die Auffassung, dass die Rechte von EU-Bürgern rechtlich gesehen „nicht erlöschen“, es sei denn, sie gehen verloren oder werden aus den im Austrittsabkommen genannten Gründen entzogen.

Die IMA hat Anfang des Jahres ein gerichtliches Überprüfungsverfahren gegen das Innenministerium eingeleitet und argumentiert, dass Menschen mit dem Status „pre-settled“, die bereits ihr Recht auf Verbleib im Vereinigten Königreich nachgewiesen haben, nicht mit einer Abschiebung oder dem Verlust ihrer Rechte rechnen müssen.

Von Beginn des Prozesses an hat das Innenministerium behauptet, dass die Niederlassungsregelung großzügiger sei, als zu was das Vereinigte Königreich eigentlich rechtlich verpflichtet sei. Es sei Europäischen Kommission zudem bekannt gewesen, dass EU-Bürger mit dem Status „pre-settled“ während des gesamten Brexit-Prozesses einen zweiten Antrag auf Daueraufenthalt stellen müssen.

In seinen Mitteilungen hat das Innenministerium betont, dass es eher nach Gründen für die Gewährung des Niederlassungsstatus als für die Ablehnung von Anträgen suchen wird.

David Blundell, der das Innenministerium vertrat, behauptete, dass das Austrittsabkommen nur einen „begrenzten gegenseitigen Schutz“ von Rechten gewähre und dass die Niederlassungsregelung nicht mit den durch die Freizügigkeit gewährten Rechten verglichen werden könne.

[Baearbeitet von Alice Taylor]