Deutsche Verpackungsordnung: Verfahren eingestellt [DE]

Die Kommission hat das Verfahren bezüglich des deutschen Rücknahmesystems für gebrauchte Dosen und Flaschen eingestellt, nachdem Veränderungen des Systems eingeführt wurden, die es mit den Binnenmarktregeln der EU kompatibel machen.

Die Kommission hat das Verfahren bezüglich des deutschen Rücknahmesystems für gebrauchte Dosen und Flaschen eingestellt, nachdem Veränderungen des Systems eingeführt wurden, die es mit den Binnenmarktregeln der EU kompatibel machen.

Brüssel hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Rücknahmesystem für gebrauchte Dosen und Flaschen am 23. März 2007 eingestellt.

Die Verordnung, die von Brüssel als zu „kompliziert“ beurteilt wurde, wurde im Mai 2006 vereinfacht, nachdem der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen entschieden hatte, dass die deutsche Verpackungsordnung gegen EU-Recht verstößt (EURACTIV 15. Dezember 2004). 

Die Kommission argumentierte, dass diese Gesetzgebung den Import von Getränken nach Deutschland erschwere und ein Hindernis innerhalb des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs darstelle.

Unter dem 2002 eingeführten Rücknahmesystem müssen Händler und Hersteller den Verbrauchern ein Pfand von 0,25 Euro pro Verpackung von Wasser, Bier oder alkoholfreien Getränken berechnen und sich dafür zur Rücknahme verpflichten. 

Deutschland habe das Pfandsystem überarbeitet und die Regelung für die Pfanderstattung an Verbraucher vereinfacht, so die Kommission. „Nun können Einwegflaschen grundsätzlich in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, in denen Getränke in Verpackungen aus gleichem Material verkauft werden.“