Die Kommission eröffnet Debatte über Umweltsteuern [DE]

Eine Verlagerung der Steuerlast, um den Arbeitsmarkt zu entlasten und dafür umweltschädigende Aktivitäten zu besteuern, gehört zu den wichtigsten Inhalten des neuen Grünbuchs, das am 28. März 2007 von den Kommissaren Dimas und Kovács vorgelegt wurde.

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Eine Verlagerung der Steuerlast, um den Arbeitsmarkt zu entlasten und dafür umweltschädigende Aktivitäten zu besteuern, gehört zu den wichtigsten Inhalten des neuen Grünbuchs, das am 28. März 2007 von den Kommissaren Dimas und Kovács vorgelegt wurde.

Das Grünbuch zum Einsatz von marktbasierten Instrumenten als Bestandteil umwelt- und energiepolitischer Strategien wurde am 28. März 2007 von Umweltkommissar Dimas und Steuerkommissar Kovács vorgelegt. Die Kommission ist der Meinung, dass der verstärkte Einsatz dieser Instrumente kosteneffektiver sein könne als direkte Gesetzgebung, um die Zielvorgaben, die während des Frühjahrsgipfels formuliert wurden, zu erreichen.

Das Grünbuch betrifft verschiedene Bereiche und Möglichkeiten des weiteren Einsatzes dieser Instrumente, und betont die folgenden Herausforderungen:

  • „Können marktwirtschaftliche Instrumente so eingesetzt werden, dass die
    Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird und die Verbraucher (…) nicht über Gebühr belastet werden (…)?“
  • Kann die EU die „Verlagerung der Steuern hin zu umweltschädlichen Aktivitäten“ auf nationaler Ebene unterstützen, um den Arbeitsmarkt zu entlasten?
  • Könnte ein neues Forum für den Einsatz von marktbasierten Instrumenten nützlich sein, um bewährte Praktiken zu fördern?
  • „Wie kann nach nationaler Erfahrung der Prozess der Reform umweltschädlicher
    Subventionen am besten vorangebracht werden?“
  • „Sollte bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung die Verbindung zu ihren politischen Zielen deutlicher herausgestellt werden insbesondere in den Bereichen Energie und Umwelt?“
  • Wie kann der Einsatz von marktbasierten Instrumenten mit dem EU-Emissionshandelssystem kombiniert werden?

Das Grünbuch weist des Weiteren darauf hin, dass die Regelung der EU zur Einstimmigkeit in Steuerfragen den Einfluss der Union auf die Mitgliedstaaten einschränkt.