EU-Bürgerbeauftragter fordert mehr Transparenz im Rat

In einem Sonderbericht urteilt der Bürgerbeauftragte, dass "der Rat der Europäischen Union […] seine Weigerung, öffentlich zu tagen, wann immer er in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber tätig wird, überprüfen" sollte.

In einem Sonderbericht urteilt der Bürgerbeauftragte, dass „der Rat der Europäischen Union […] seine Weigerung, öffentlich zu tagen, wann immer er in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber tätig wird, überprüfen“ sollte.