EU-Bürgerinitiative - "Free Sunday" ist die erste
EU-Volksbegehren können Europäer über Grenzen hinweg mobilisieren. Doch welche Initiative wird als die erste in die Geschichtsbücher eingehen? Eine christliche Allianz für den arbeitsfreien Sonntag kam Spekulationsbekämpfern zuvor.
EU-Volksbegehren können Europäer über Grenzen hinweg mobilisieren. Doch welche Initiative wird als die erste in die Geschichtsbücher eingehen? Eine christliche Allianz für den arbeitsfreien Sonntag kam Spekulationsbekämpfern zuvor.
Die von den Sozialdemokraten angekündigte EU-Bürgerinitiative für eine Spekulationssteuer (EURACTIV.de vom 18. Mai 2010) ist nicht das erste europäische Volksbegehren.
Darauf hat der CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler aufmerksam gemacht. Kastler hat bereits im Februar gemeinsam mit christlichen Initiativen ein Volksbegehren für den arbeitsfreien Sonntag gestartet. Das Motto: "Sonntags gehören Mami und Papi uns".
Kastler wirft nun SPD-Chef Sigmar Gabriel vor, Unwahrheiten zu verkünden, wenn dieser für die europäischen Sozialdemokraten reklamiert, die erste EU-Bürgerinitiative anzustoßen.
"So sehr ich mich freue, dass die SPD nun auch mehr Bürgernähe will und plebiszitäre Elemente unterstützt, betone ich trotz dessen, dass sie nicht die ersten waren und wohl sicher nicht die letzten bleiben", so Kastler.
Bisher haben sich nach Angaben der Organisatoren rund 16 000 Unterstützer auf der Website www.free-sunday.eu eingetragen. Benötigt werden eine Million Befürworter, bevor sich die EU-Kommission mit der Initiative befassen muss.
Europas Sozialdemokraten dürfen also weiter hoffen, das erste erfolgreiche EU-Volksbegehren verbuchen zu können.
awr
Hintergrund
Die mit dem Lissabon-Vertrag eingeführte Europäische Bürgerinitiative soll EU-Bürgern ermöglichen, neue Gesetze vorzuschlagen. Dazu sind eine Millionen Unterschriften in mindestens neun Mitgliedsstaaten erforderlich.
Nach Artikel 11 des Lissabon-Vertrags können "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million beträgt und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, […] die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."
Die EU-Institutionen hoffen, dass das neue Instrument das Demokratiedefizit verringern wird, über das sich die Bürger vor allem mit dem wiederholten "Nein" in Volksabstimmungen zum Lissabon-Vertrag beklagt haben.
Wenn die Bürgerinitiative den Vorschriften entspricht, muss die Kommission innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Initiative eine Mitteilung veröffentlichen. Allerdings ist die EU-Exekutive nicht gesetzlich verpflichtet, als Reaktion auf die gesammelten Unterschriften gesetzgeberisch tätig zu werden.
Im vergangenen März hatte die Kommission die lang erwartete Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative vorgeschlagen. Diese wurde als "noch zu ängstlich und zu wenig bürgerfreundlich" kritisiert. (Siehe EURACTIV.de vom 31. März 2010) Sie enthalte eine Fülle von Vorschriften für die Bürger, aber in der wichtigen Frage, woran sich die Kommission im Umgang mit solchen Bürgeranliegen halten solle, bleibe der Vorschlag "ausgesprochen vage".