EuGH: Die Kommission sagt, wer den Markt beherrscht
Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil die EU-Kommission gegenüber den nationalen Behörden gestärkt.
Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil die EU-Kommission gegenüber den nationalen Behörden gestärkt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die nationalen Wettbewerbshüter in die Schranken gewiesen. Das Gericht stellte am Dienstag klar (Rechtssache: C-375/09): Nur der EU-Kommission ist letztendlich die Feststellung vorbehalten, dass ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht. Die Begründung: Könnten die nationalen Wettbewerbsbehörden derartige "negative" Entscheidungen treffen, wäre die einheitliche Anwendung der durch den EU-Vertrag eingeführten Wettbewerbsregeln beeinträchtigt.
Ausgangspunkt der Entscheidung ist ein Fall in Polen. Die polnische Wettbewerbsbehörde hatte nach nationalem Recht ein Verfahren gegen die Telefongesellschaft Telekomunikacja Polska SA eingestellt, weil sie keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position feststellen konnte. Damit behinderte die nationale Behörde die Einschaltung der EU-Kommission, was laut EuGH nicht rechtmäßig war.
Der EuGH hat mit seinem Grundsatzurteil die Kommission gegenüber den nationalen Behörden gestärkt.
awr
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EuGH: Im Wettbewerbsbereich ist nur die Kommission für die Feststellung zuständig, dass keine missbräuchliche Verhaltensweise auf dem Binnenmarkt der Union vorliegt (3. Mai 2011)
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