Gemischte Reaktionen auf Richtlinie zur Umweltkriminalität [DE]

EURACTIV liegt der endgültige Entwurf eines Richtlinienvorschlags der Kommission zum Thema Umweltkriminalität vor. Künftig soll der illegale Ausstoß schädlicher Substanzen in die Luft, das Wasser und den Boden strafrechtlich verfolgt werden können.

EURACTIV liegt der endgültige Entwurf eines Richtlinienvorschlags der Kommission zum Thema Umweltkriminalität vor. Künftig soll der illegale Ausstoß schädlicher Substanzen in die Luft, das Wasser und den Boden strafrechtlich verfolgt werden können.

Der Richtlinienvorschlag nennt eine Reihe ernsthafter umweltrechtlicher Verstöße, die gemeinschaftsweit als Strafverstoß gelten sollten, wenn sie absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit begangen werden. Teilnahme an oder Anstiftung zu solchen Straftaten sollten ebenfalls als Strafverstoß eingestuft werden. Die Verstöße sollten mit effektiven, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Maßnahmen geahndet werden, wenn es sich bei den Straftätern um Privatpersonen handele, während juristische Personen mit strafrechtlichen oder nicht-strafrechtlichen Maßnahmen belegt werden sollten, so die Kommission. 

Laut Vorschlag soll die Verfolgung der Mehrzahl der Vergehen von den Folgen der Handlung abhängig sein. So müsse beispielsweise die Frage beantwortet werden, ob eine Handlung den Menschen oder der Umwelt gefährlichen Schaden zufügt oder zufügen kann.