Gerichtsurteil unterstützt Lobbying-Transparenz
Der Europäische Gerichtshof erster Instanz hat gestern (8. November 2007) entschieden, dass die Kommission im Irrtum war, einem größeren Unternehmen Zugang zu den Protokollen eines Stakeholder-Meetings, inklusive einer Teilnehmerliste, zu verweigern. Dieses Urteil hat größere Auswirkungen auf die Transparenz von Lobbyingaktivitäten.
Der Europäische Gerichtshof erster Instanz hat gestern (8. November 2007) entschieden, dass die Kommission im Irrtum war, einem größeren Unternehmen Zugang zu den Protokollen eines Stakeholder-Meetings, inklusive einer Teilnehmerliste, zu verweigern. Dieses Urteil hat größere Auswirkungen auf die Transparenz von Lobbyingaktivitäten.