Halbierung der Lohnsteigerung für EU-Beamte
Die EU-Staaten haben beschlossen, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gehaltssteigerung für EU-Beamte auf 1,85 Prozent zu halbieren. Hierzu haben sie kurzerhand die Berechnungsgrundlage geändert. Jetzt könnte es Klagen hageln.
Die EU-Staaten haben beschlossen, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gehaltssteigerung für EU-Beamte auf 1,85 Prozent zu halbieren. Hierzu haben sie kurzerhand die Berechnungsgrundlage geändert. Jetzt könnte es Klagen hageln.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Halbierung der ursprünglich vorgesehenen Lohnsteigerung für EU-Beamte beschlossen. Das bestätigte ein Sprecher der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU gegenüber EURACTIV.de. Die politische Entscheidung sei am Freitag gefallen, nun müsse der Beschluss noch formell gefasst werden.
Die Beamten erhalten nun rückwirkend zum 1. Juli des Jahres 1,85 Prozent mehr Geld. Nach der verordneten Berechnungsmethode (Siehe Titel V / ab Seite 36) hatte die EU-Kommission eine Steigerung von 3,7 Prozent für die rund 44.000 Beamten vorgeschlagen. Nun wird die Berechnungsgrundlage in der entsprechenden Verordnung so geändert, dass "am Ende 1,85 Prozent herauskommen", so der Sprecher der Ständigen Vertretung.
Zur Begründung verweisen die Staaten auf die Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie berufen sich allerdings nicht auf die umstrittene Ausnahmeklausel in der Verordnung zur Entlohnung der EU-Beamten (Siehe Seite 111). Die Klausel erlaubt Abweichungen bei einer "erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in der EU", gilt aber als rechtlich schwer zu interpretieren.
Auch ohne Nutzung der Ausnahmeklausel drohen Klagen gegen die Entscheidung der EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser Weg steht den EU-Beamten offen.
Hintergrund
Die Bezahlung der EU-Beamten ist an der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedsstaaten ausgerichtet, darunter auch Deutschland. Außerdem fließt die Inflationsrate in den festen Mechanismus der Gehaltsberechnung ein, der 2004 in einem Statut einmalig vom Ministerrat beschlossen wurde. Der Automatismus soll jährlich wiederkehrende Debatten über die EU-Gehälter vermeiden.
Der Anpassungsmechanismus funktioniert zeitversetzt, so dass die Beamten in diesem und im kommenden Jahr von nationalen Gehaltssteigerungen und hohen Inflationsraten vor der Krise profitiert hätten. Mögliche Auswirkungen der Krise hätten sie dann erst in der kommenden Lohnrunde getroffen. Nun kommen die Staaten diesem Effekt mit einer Änderung der Berechnungsgrundlage zuvor.
EU-Beamte hatten mehrfach für eine Erhöhung von 3,7 Prozent gestreikt. Im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen steht ihnen diese Möglichekit frei. Die Grundgehälter der Beamten von Kommission, EU-Parlament und Ministerrat bewegen sich je nach Position und Anzahl der Dienstjahre zwischen 2.500 und mehr als 17.000 Euro im Monat.
Alexander Wragge
Link / Dokument
EU: Beamten-Statut mit Vorschriften zur Entlohnung (1962R0031 — DE / 1. Januar 2005)