Handelsabgeordnete unterstützen Turnberrys Zollabkommen mit den USA

Im Rahmen der Vereinbarung wird Brüssel die Zölle auf Hunderte von US-Produkten aufheben und im Gegenzug einen pauschalen Zollsatz von 15 % auf EU-Exporte in die USA akzeptieren.

EURACTIV.com
U.S. President Donald Trump Visits Scotland For Golfing Getaway
Ursula von der Leyen und Donald Trump. [Foto: Andrew Harnik/Getty Images]

Die Abgeordneten des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments haben am Dienstag eine politische Einigung zur Senkung der Zölle auf US-Industrie- und Agrarprodukte gebilligt.

Die Abstimmung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des sogenannten Turnberry-Abkommens seitens der EU und zur Lockerung der transatlantischen Handelsspannungen vor Ablauf der von US-Präsident Donald Trump gesetzten Frist am 4. Juli. Das Abkommen wurde mit 31 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Im Rahmen der Vereinbarung wird Brüssel die Zölle auf Hunderte von US-Produkten aufheben und im Gegenzug einen pauschalen Zollsatz von 15 % auf EU-Exporte in die USA akzeptieren.

Die EU-Verhandlungsführer hatten monatelang verhandelt, bevor sie sich auf die Bedingungen für die Aufhebung der Zölle verständigen konnten; die Einigung wurde letzten Monat in Straßburg erzielt.

Die politische Einigung zwischen Parlament und Rat würde die Kommission ermächtigen, die den USA gewährten Handelszugeständnisse auszusetzen, sollte sie feststellen, dass Washington seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Verstoß gegen das Abkommen

So könnte die Kommission beispielsweise beschließen, das Abkommen auszusetzen, falls die USA nach Turnberry weiterhin Zölle in Höhe von 50 % auf Hunderte weiterer Stahl- und Aluminiumprodukte erheben – ein Schritt, den die Abgeordneten als Verstoß gegen das Abkommen angeprangert haben. Dennoch ist die Aussetzung für die Kommission weder automatisch noch zwingend vorgeschrieben.

Weitere Bestimmungen umfassen eine Schutzklausel, die es der EU erlaubt, zollfreie US-Importe zu begrenzen, wenn Verzerrungen des Binnenmarktes nachgewiesen werden, sowie strengere Überwachungsmechanismen für die Umsetzung des Abkommens.

Eine Auslaufklausel sieht vor, dass das Abkommen im Dezember 2029 ausläuft. Die Abgeordneten müssen am 16. Juni im Plenum in Straßburg noch eine endgültige Abstimmung über das Abkommen durchführen.

(adm)