Kein Kindergeld für Tausende Ukrainer außerhalb Polens
Polen hat die Zahlung von Kinderbetreuungsleistungen für Tausende ukrainische Kriegsflüchtlinge ausgesetzt, weil diese das Land verlassen haben, teilte die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) mit.
Polen hat die Zahlung von Kinderbetreuungsleistungen für tausende ukrainische Kriegsflüchtlinge ausgesetzt, weil diese das Land verlassen haben, teilte die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) mit.
Seit Juni seien ZUS die Zahlungen von 18.000 Zloty (4.027 Euro) für Betroffene ausgesetzt worden, sagte der Sprecher der ZUS, Paweł Żebrowski.
Die ZUS sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes für einen Flüchtling aus der Ukraine unmittelbar nach dessen Ausreise aus Polen einzubehalten, erklärte er.
Viele Ukrainer können allerdings weiterhin polnische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die Aussetzung der Zahlungen „bedeutet nicht den Verlust des Anspruchs auf die Leistung, wenn die Person innerhalb von 30 Tagen nach Polen zurückkehrt und diese Tatsache vom Grenzschutz registriert wird“, erklärte Żebrowski laut Business Insider.
In einem solchen Fall bleibe das Recht des ukrainischen Staatsbürgers auf Aufenthalt in Polen bestehen und er könne wieder Leistungen und Entschädigungen für den ausgesetzten Monat erhalten, sofern er die anderen Bedingungen erfülle.
Einige ukrainische Staatsangehörige haben jedoch ihr Recht auf Aufenthalt in Polen verloren, obwohl sie innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ausreise in das Land zurückgekehrt sind, so der ZUS-Sprecher.
Diese hätten wahrscheinlich das benötigte elektronische Dokument beim Grenzübertritt nicht vorgelegt und die Inanspruchnahme des vorübergehenden Schutzes nicht gemeldet haben, vermutete Żebrowski.
Personen, die ihren Anspruch auf Leistungen verloren haben, sollten sich an den Grenzschutzposten an dem Grenzübergang wenden, welchen sie überquert haben, mit der Bitte, die Daten im Grenzschutzregister zu korrigieren und den Status ihres Aufenthalts zu berichtigen.
In Polen haben ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf die gleichen Leistungen wie polnische Staatsbürger, beispielsweise Kinder- und Familienzuschüsse, Geburtsbeihilfe und Rente.
Nach Angaben des Ministeriums für Inneres und Verwaltung leben derzeit schätzungsweise 1,2 Millionen ukrainische Bürger in Polen.