Keine Steuererleichterung bei Alkoholkauf im Internet
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nur Alkohol, den die Verbraucher persönlich in einem anderen Mitgliedstaat kaufen und von dort ausführen, von den Verbrauchssteuern befreit ist.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nur Alkohol, den die Verbraucher persönlich in einem anderen Mitgliedstaat kaufen und von dort ausführen, von den Verbrauchssteuern befreit ist.