Verbraucherschützer fordern Verbot 'klimaneutraler' Lebensmittel-Labels
Kennzeichnungen von Lebensmitteln als CO2-neutral seien irreführend und verwirrten Verbraucher - so die Kritik, die die EU-Verbraucherorganisation BEUC in einem neuen Bericht übt, der ein EU-weites Verbot solcher Labels fordert.
Kennzeichnungen von Lebensmitteln als CO2-neutral seien irreführend und verwirrten Verbraucher – so die Kritik, die die EU-Verbraucherorganisation BEUC in einem neuen Bericht übt, der ein EU-weites Verbot solcher Labels fordert.
Laut dem Bericht, der am Donnerstag (9. März) veröffentlicht wurde und eine Momentaufnahme von Beispielen aus zehn Mitgliedsstaaten präsentiert, sind Begriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ in den Supermarktregalen der EU mittlerweile gang und gäbe.
Doch diese klimaneutralen Behauptungen „schaden mehr als sie nützen“, so die Schlussfolgerung der Organisation.
Der Bericht bezeichnet die Behauptungen, die hinter solchen Kennzeichnungen stecken, als „wissenschaftlich ungenau“ und nimmt Anstoß an der Tatsache, dass die vermeintliche Klimaneutralität häufig auf CO2-Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstungsprogrammen basiere.
Solche Programme ermöglichen es Unternehmen, für Emissionszertifikate aus Kompensationsprojekten zu zahlen, um so ihren eigenen CO2-Ausstoß „auszugleichen“, statt sich zu bemühen, diesen zu reduzieren.
Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass beispielsweise das Pflanzen von Bäumen keine Garantie dafür biete, dass das CO2 auch in Zukunft gebunden bleibe, dass also die ausgleichende Wirkung solcher naturbasierter Kompensationsprojekte „alles andere als garantiert“ sei.
„Es gibt keine „CO2-neutrale“ Banane oder Plastikwasserflasche“, betonte Monique Goyens, Generaldirektorin von BEUC. Aus ihrer Sich ist die Behauptung, CO2-neutral zu sein, „schlicht und einfach Greenwashing.“
Siegel für Klimaneutralität könnten bei den Verbrauchern den irreführenden Eindruck erwecken, dass die Produkte, auf denen sie erscheinen, keine negativen Auswirkungen auf das Klima haben, so Goyens.
„Es handelt sich um eine Nebelkerze, die den Eindruck erweckt, dass die Unternehmen ernsthafte und unmittelbare Maßnahmen gegen ihre Auswirkungen auf das Klima ergreifen“, fügte sie hinzu und zielte insbesondere auf „klimaschädliche Fleisch- oder Milchprodukte“ ab, die einen „Status quo“ bei den Konsumgewohnheiten förderten.
„Dies ist völlig kontraproduktiv in einer Zeit des Klimanotstands, in der die Verbraucher nach verlässlichen und aussagekräftigen Informationen suchen, die ihnen helfen, sich umweltfreundlicher zu ernähren“, betonte sie.
Die Europäische Kommission und das Parlament werden sich in den kommenden Wochen mit Greenwashing befassen.
Am 22. März 2023 will die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Green-Claims-Initiative veröffentlichen, bei dem es um die Verlässlichkeit verschiedener Versprechungen gehen soll, die Firmen in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz machen.
In der darauffolgenden Woche soll der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments über einen Vorschlag abstimmen, mit dem Verbraucher bei Bemühungen um Klima- und Umweltschutz besser unterstützt werden sollen.
Auf Anfrage von EURACTIV erklärte ein Sprecher von FoodDrinkEurope, die Lebensmittel- und Getränkehersteller in Europa hätten sich „verpflichtet, den ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte zu verbessern und den Verbrauchern klare Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen.“
Es gebe heute eine große Anzahl von Kennzeichnungen und Siegeln – etwa 230 Umweltkennzeichnungen in der EU und 450 weltweit -, die die Verbraucher verwirren und die Bemühungen der Industrie, umweltfreundlichere Produkte herzustellen, erschweren könnten.
Daher unterstütze die europäische Lebensmittel- und Getränkeindustrie die Entwicklung eines EU-weit harmonisierten Rechtsrahmens für solche Angaben, der Mindestanforderungen für die freiwillige Bereitstellung von Umweltinformationen über Produkte festlegen sollte.
„Die Aufstellung und Untermauerung umweltbezogener Angaben in einer überprüfbaren, leicht verständlichen und EU-weit vergleichbaren Weise wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im Binnenmarkt schaffen und eine nachhaltigere Produktion und einen nachhaltigeren Verbrauch fördern“, hieß es.
[Bearbeitet von Alice Taylor]