Verspätete Umsetzung von EU-Richtlinien: Kommission sanktioniert Belgien

Die Europäische Kommission hat Belgien ein Aufforderungsschreiben zugestellt, weil es verschiedene Umwelt- und Verkehrsrichtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat.

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Die Mitgliedstaaten sollten bis Ende September die nationalen Maßnahmen mitteilen, die sie zur Umsetzung all dieser Richtlinien ergriffen haben, was Belgien nicht getan hat. [Shutterstock/areporter]

Die Europäische Kommission hat Belgien ein Aufforderungsschreiben zugestellt, weil es verschiedene Umwelt- und Verkehrsrichtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat.

Insgesamt versendete die Kommission solche Schreiben an 15 Mitgliedstaaten, die die vollständige Umsetzung von 14 EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt und Verkehr noch nicht gemeldet haben.

„Die Kommission erlässt ein Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen, weil die Mitgliedstaaten keine Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht mitgeteilt haben“, so die Kommission in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung.

Die erste Reihe von Richtlinien betrifft die Beschränkung der Markteinführung von elektronischen Geräten, die Quecksilber enthalten. Eine weitere Richtlinie betrifft die Ausweitung der Fahrzeugkategorien, die einer Straßenkontrolle unterliegen. Mit dem letzten Rechtsrahmen werden die Anforderungen an die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen auf den neuesten Stand gebracht.

Die Mitgliedstaaten sollten bis Ende September die nationalen Maßnahmen mitteilen, die sie zur Umsetzung all dieser Richtlinien ergriffen haben, was Belgien nicht getan hat.

Die Aufforderungsschreiben sind der erste Schritt des sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens.

„Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung abzuschließen, oder die Kommission kann beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben“, so die Kommission weiter.

Nach der Verabschiedung einer EU-Richtlinie muss diese von jedem Mitgliedstaat innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens in nationales Recht umgesetzt werden. Wird eine Richtlinie nicht korrekt oder rechtzeitig umgesetzt oder wird das EU-Recht falsch oder unvollständig angewandt, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das schließlich zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.

Die verspätete Umsetzung einer Richtlinie oder die Nichteinhaltung eines Urteils kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

In Belgien ist jede Regierungsebene für die Umsetzung von EU-Richtlinien und das Management möglicher Vertragsverletzungsverfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass Belgien wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht gerügt wird. Im September ergriff die Kommission ebenfalls Maßnahmen gegen Belgien, weil es die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU sowie die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuende nicht umgesetzt hatte.