Zeitplan für Lissabon-Vertrag gefährdet
Die Konsequenzen des Lissabon-UrteilsNach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist abzusehen, dass auch gegen das neue Begleitgesetz geklagt werden wird. Mit einer einstweiligen Verfügung könnten die Kläger die deutsche Ratifizierung des Lissabon-Vertrages weiter hinauszögern.
Die Konsequenzen des Lissabon-UrteilsNach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist abzusehen, dass auch gegen das neue Begleitgesetz geklagt werden wird. Mit einer einstweiligen Verfügung könnten die Kläger die deutsche Ratifizierung des Lissabon-Vertrages weiter hinauszögern.
Der Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar, doch wenn die EU noch mehr Komptenzen an sich ziehen will, dann hat das deutsche Parlament vorher explizit zuzustimmen. Das ist die Kernaussage des Urteils der Verfassungsrichter im Lissabon-Urteil. Das bisherige Begleitgesetz ist verfassungswidrig.
Die juristischen Experten des Bundestages arbeiten nun unter Hochdruck an einem neuen Begleitgesetz, das die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. Die Klagen gegen dieses neue Begleitgesetz sind vorprogrammiert, meint Ingolf Pernice, Prozessbevollmächtigter des Bundestages im EURACTIV.de-Interview.
Falls die Kläger eine einstweilige Verfügung erstreiten würden, wäre der bisherige Zeitplan für die deutsche Ratifizierung des Lissabon-Vertrags nicht mehr einzuhalten. In der Konsequenz würden die Iren ihr Referendum zurückstellen. Der Lissabon-Vertrag würde nicht wie geplant Ende 2009 in Kraft treten können.
Ingolf Pernice: "Man kann nicht verhindern, dass auch gegen das neue Begleitgesetz geklagt wird, was auch immer drin steht. Wir können nur versuchen, die Kontrollrechte des Parlaments juristisch so wasserdicht zu regeln, dass das Bundesverfassungsgericht einen möglichen Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnt. Damit wäre die Wahrscheinlichkeit gering, dass durch eine einstweilige Verfügung die deutsche Ratifikation des Vertrags von Lissabon in diesem Jahr verhindert wird."
Hintergrund
Bundestag und Bundesrat müssen ihre Sommerpause nun nutzen, um klar zu stellen, nach welchen Regeln die Klauseln zur vereinfachten EU-Vertragsänderung aktiviert werden dürfen. Denn an mehreren Stellen im Vertrag von Lissabon finden sich so genannte Brückenklauseln. Durch sie kann der EU-Ministerrat von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung oder vom besonderen zum normalen Gesetzgebungsverfahren übergehen. Weitere Klauseln erlauben der EU, neue Kompetenzen an sich zu ziehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Ziele dafür bereits im EU-Vertrag formuliert, aber die Kompetenzen noch nicht konkretisiert sind.
Mithilfe dieser Klauseln wollte die EU schnell und unkompliziert auf neue Entwicklungen reagieren. Dem schiebt das Verfassungsgericht nun einen deutlichen Riegel vor: Einer vereinfachten Vertragsänderung dürfen die deutschen Vertreter im Ministerrat nur zustimmen, wenn sie dafür vorher das Mandat von Bundestag und Bundesrat erhalten haben.
Die Parlamentarier und juristischen Berater von Bundestag und Bundesrat werden sich nun streiten, welche Mehrheit für diese Entscheidung von den Parlamentariern verlangt wird. Reicht in manchen Fällen die einfache Mehrheit oder wird in jedem Fall die verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit benötigt, so wie es manche Bundesratsabgeordnete fordern?
Zeitplan bis September
Der Bundestag hat sofort nach der Urteilsverkündung beschlossen, die Sommerpause zu unterbrechen und kommt am 26. August zu einer Sondersitzung zusammen. Das neue Begleitgesetz wird dort in erster Lesung beraten. Die zweite und dritte Lesung sind für den 8. und 9. September angesetzt.
Die Fraktionen hatten schon vor dem Urteil überlegt, wie man den Parlamentsvorbehalt bei den sogenannten Brückenklauseln strenger fassen könnte. Die Texte liegen also bereits in den Schubladen. Die Frage ist nun, ob sich Bundestag und Bundesrat rechtzeitig einigen können.
Michael Kaczmarek
Euractiv.de-Interviews zum Lissabon-Urteil
Ingolf Pernice: BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Andreas Maurer: Lissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: "Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: "Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: "Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: "Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)
EURACTIV.de Link-Dossier: Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag