Alte arbeiten mehr, Altersarmut stagniert

Eine Untersuchung der EU-Kommission zeigt: 17,3 Millionen Menschen ab 65 sind armutsgefährdet, vor allem Frauen. Die Zahl stagniert, dabei sind immer mehr Alte erwerbstätig.

Euractiv.de
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Wenn es in Deutschland um die Rente geht, dann geht es oft um Fragen der Gerechtigkeit. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/giannis%20papanikos" target="_blank" rel="noopener">shutterstock/Giannis Papanikos</a>]

Eine neue Untersuchung der EU-Kommission zeigt: 17,3 Millionen Menschen in der Altersgruppe ab 65 sind armutsgefährdet. Besonders hoch ist die Betroffenheit unter Frauen und Alleinstehenden. Auch zwischen den Mitgliedsstaaten bestehen beträchtliche Unterschiede.

In dem am Montag veröffentlichten Bericht geht es vor allem um die Frage, ob die derzeitigen und künftigen Renten „angemessen“ sind. Was sich zeigt: In den letzten Jahren hat sich einerseits viel getan, andererseits aber auch wenig verändert. Viel getan hat sich, weil heute 4,1 Millionen mehr alte Menschen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind. Wenig getan hat sich, weil die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in dieser Altersgruppe trotzdem nahezu unverändert blieb. Die Alten helfen also kräftiger mit, den volkswirtschaftlichen Kuchen zu backen, bekommen aber kein größeres Stück davon ab.

Von „den Alten“ zu sprechen ist allerdings schwierig, denn die Unterschiede in der Betroffenheit sind groß. So sind beispielsweise, verlautbart die EU-Kommission, die Renten und Pensionen von Frauen 37 Prozent niedriger als jene der Männer. Dies sei auf niedrigere Gehälter und ein kürzeres Erwerbsleben aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zurückzuführen. In ähnlicher Weise seien atypisch Beschäftigte oder Selbstständige häufig mit weniger günstigen Bedingungen für den Erwerb von Rentenansprüchen konfrontiert als Menschen in herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen. Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter nehme außerdem mit zunehmendem Alter zu. Mehr als die Hälfte aller älteren Menschen in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, seien mindestens 75 Jahre alt. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Bedürfnisse mit dem Alter weiter zunehmen, der Wert der Renten und Pensionen im Ruhestand aber stetig sinkt.

Die Untersuchung offenbart zudem erhebliche Unterschiede im Alter zwischen Paaren und Alleinstehenden. EU-weit ist die Armutsbetroffenheit Alleinstehender im Alter in etwa doppelt so hoch. In Estland und Lettland liegt dieser Wert gab bei rund 80 Prozent, während er unter Paaren bei ca. 20 Prozent liegt. Ohnehin gehören die baltischen Staaten zu jenen mit dem größten Problem mangelnder sozialer Absicherung im Alter. Nicht nur ist die Wirtschaftsleistung dort relativ niedrig, auch gehören sie zu jenen EU-Staaten, die den geringsten Teil dieser Wirtschaftsleistung in die Rentensysteme stecken.

Marianne Thyssen, die zuständige EU-Kommissarin betonte angesichts der großen Ungleichheiten den weiterhin bestehenden Handlungsbedarf: „Jeder Mensch im Ruhestand hat das Recht auf ein würdevolles Leben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte. Angemessene Renten und Pensionen sind unerlässlich, um Armut und soziale Ausgrenzung bei älteren Menschen in Europa zu verhindern – vor allem bei Frauen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass atypisch Beschäftigte und Selbstständige nicht außen vor bleiben. Unsere Priorität muss es sein, laufende Reformen weiterzuführen, die allen Menschen eine angemessene Rente bzw. Pension ermöglichen.“

Die Lösungsansätze der Kommission sind indes streitbar. Angesichts einer steigenden Lebenserwartung setzt sie vor allem auf eine Anpassung des Renteneintrittsalters nach oben. Das mag bei jenen älteren Arbeitnehmern hilfreich sein, die gut bezahlte, sichere Jobs haben, die von der Art der Beanspruchung her auch noch im hohen Alter ausgeführt werden können. Arbeitnehmern in Bereichen mit hoher körperlicher Belastung hingegen hilft das wenig. Zudem haben es viele Alte auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer. Für jene, die mit 65 keinen Job mehr finden, bedeutet eine Erhöhung des Renteneintrittsalters größere Beitragslücken und damit noch niedrigere Renten.

Auch die von der Kommission angemahnte Bindung der Renten an das Lohnniveau hilft nur dann gegen Altersarmut, wenn sich die Löhne entsprechend entwickeln. In Ländern wie Deutschland, die sich einen großen Niedriglohnsektor leisten, bedeutet die Bindung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung eben auch Niedrigrenten. Vor allem, wenn es keine Mindestrenten gibt.

Vielerorts in der EU sind auch die Arbeitsmarktbedingungen heute schlicht nicht geeignet, das Problem der Altersarmut über längere Erwerbsbeteiligung zu lösen, weil die Position der Alten auf dem Arbeitsmarkt zu schlecht ist. Dass 70-jährige auf 400-Euro-Basis Hermes-Pakete durch die Treppenhäuser schleppen oder nachts bei Supermarkt-Discountern die Regale auffüllen, ist kein angemessener Lösungsansatz, aber die reale Konsequenz einer forcierten Einbindung alter Menschen in den Arbeitsmarkt ohne die Sicherstellung entsprechener Standards.

Berechtigt ist hingegen die Forderung der Kommission nach weiteren Schritten der Mitgliedsstaaten zur Überwindung des geschlechtsspezifischen Gefälles. Die ´Gender Gap´ unter den Alten ist noch größer als in der Gesamtbevölkerung. Deshalb sollen die Mitgliedsstaaten nach dem Willen der Kommission Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter ergreifen, die unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine gleichberechtigte Verteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben fördern. Insbesondere Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben sollten durch die Rentensysteme angemessen geschützt werden, heißt es in Brüssel.

Auch die Gleichberechtigung im Alter hat letzten Herbst ihren Niederschlag in den Grundsätzen der sozialen Säule gefunden. „Frauen und Männer sind gleichberechtigt beim Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen.“ Es gibt also in der Tat noch eine Menge zu tun, wollen die EU und ihre Mitgliedsstaaten den selbst formulierten sozialen Ansprüchen gerecht werden.