Anhörung von Interessengruppen zur Online-Piraterie von Live-Inhalten

Die Europäische Kommission organisiert ein Treffen mit Interessenvertreter:innen, um sie über einen Vorschlag zu informieren, der die Online-Piraterie von Sportereignissen und Musikkonzerten bekämpfen soll, wie EURACTIV erfuhr.

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Das Treffen ist für den 28. Februar anberaumt und soll den Weg für die Vorbereitung einer Empfehlung zur Bekämpfung der Online-Piraterie von Live-Inhalten ebnen, die seit langem von den Rechteinhabern in der Musik-, Kultur- und Sportindustrie beklagt wird. [[Sinseeho/Shutterstock]]

Die Europäische Kommission will der Online-Piraterie von Sportereignissen und Musikkonzerten den Kampf ansagen. Damit die Initiative nicht zahnlos bleibt, wird sich die Kommission hierzu Ende Februar mit Vertretern aus der Musik-, Kultur- und Sportindustrie treffen. 

Das Treffen ist für den 28. Februar anberaumt und soll den Weg für die Vorbereitung einer Empfehlung zur Bekämpfung der Online-Piraterie von Live-Inhalten ebnen, die seit langem von den Rechteinhabern in der Musik-, Kultur- und Sportindustrie beklagt wird.

Am Mittwochmorgen (1. Februar) hat die Kommission ein Dokument mit Hintergrundinformationen zur Anhörung und einigen Leitfragen veröffentlicht. In dem Dokument, das EURACTIV einsehen konnte, wird die Anhörung in drei Sitzungen unterteilt.

Laut einer internen Agenda der Kommission von dieser Woche, die EURACTIV ebenfalls erhalten hat, wird die Initiative am 26. April veröffentlicht werden. Obwohl die Rechteinhaber ein „hartes Gesetz“ in dieser Angelegenheit forderten, erhielten sie nur eine unverbindliche Empfehlung.

Rasche Beseitigung

Zunächst wird erörtert, wie sichergestellt werden kann, dass die besten Online-Vermittler unerlaubte Weiterübertragungen von Live-Ereignissen rasch entfernen, insbesondere im Hinblick auf den Melde- und Aktionsmechanismus des Gesetzes über digitale Dienste.

Das DSA regelt die Verantwortlichkeiten von Online-Vermittlern, die, wenn sie über das Vorhandensein illegaler Inhalte informiert werden, dafür verantwortlich sind, diese zu entfernen.

In diesem Zusammenhang scheint die Kommission daran interessiert zu sein, mehr über die derzeitigen Praktiken zu erfahren. Das heißt, wie Rechteinhaber raubkopierte Inhalte identifizieren, wie sie die Vermittler informieren und wie diese auf diese Anfragen reagieren, zum Beispiel in Bezug auf den durchschnittlichen Zeitrahmen.

Gleichzeitig soll erörtert werden, wie eine rasche Bearbeitung von Meldungen gefördert werden könnte und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zu verhindern, dass rechtmäßige Inhalte versehentlich gelöscht werden.

Dynamische Unterlassungsklagen

Einige EU-Länder haben in ihr nationales Recht die Möglichkeit aufgenommen, dass Rechteinhaber eine dynamische Sperrungsverfügung beantragen können. Dieses Instrument wurde geschaffen, um zu verhindern, dass eine oder mehrere Spiegelversionen mit einer anderen URL erscheinen, nachdem die ursprüngliche Website abgeschaltet wurde.

„Die Rechteinhaber könnten sich zum Mehrwert und zur Wirksamkeit solcher Verfügungen sowie zu den Bedingungen und Garantien äußern, die bei der Anwendung dieser Art von Rechtsmitteln zu berücksichtigen sind“, heißt es in dem Dokument.

Die Fragen beziehen sich insbesondere auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit dieses Rechtsinstruments und darauf, welche Garantien vorgesehen werden sollten, um zu verhindern, dass es rechtmäßige Inhalte beeinträchtigt.

Zusammenarbeit der Behörden

Im dritten Teil der Diskussion werden die Teilnehmer:innen aufgefordert, über die Rolle der Verwaltungsbehörden, die mit der Bekämpfung der Piraterie betraut sind, und ihre möglichen Kooperationsbereiche zu sprechen.

Da die Kommission beabsichtigt, die Auswirkungen der Empfehlungen zu überwachen, holt sie auch Rückmeldungen darüber ein, wie dieser Überwachungsmechanismus am besten strukturiert werden kann. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Leistungsindikatoren und die erforderlichen Informationen, die gesammelt werden müssen.

[Bearbeitet von Alice Taylor]