Anpassung der Ökoregelungen: Die Erwartungen sind groß

Nachdem in diesem Jahr viele Ökoregelungen innerhalb der EU-Agrarpolitik von den Betrieben kaum angenommen wurden, arbeitet die Bundesregierung an Anpassungen. Doch die Pläne gehen den Landwirt*innen nicht weit genug.

Euractiv.de
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Während die Ökoregelungen eine der zentralen Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit innerhalb der GAP sind, hängt die tatsächliche Wirkung für Umwelt- und Klimaschutz davon ab, ob das Angebot an Maßnahmen für die Betriebe attraktiv genug ist und tatsächlich umgesetzt wird. [SHUTTERSTOCK/EDDA DUPREE]

Nachdem in diesem Jahr viele Ökoregelungen innerhalb der EU-Agrarpolitik von den Betrieben kaum angenommen wurden, arbeitet die Bundesregierung an Anpassungen. Doch die Pläne gehen den Landwirt*innen nicht weit genug.

Anfang Juni hatten vorläufige Daten der Bundesländer gezeigt, dass die sogenannten Ökoregelungen, eine der zentralen Neuerungen innerhalb der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, von den Betrieben deutlich weniger gut als erhofft angenommen wurden.

Bei den Ökoregelungen – oder Eco-Schemes – handelt es sich um einen Katalog freiwilliger Nachhaltigkeitsmaßnahmen, für deren Umsetzung Landwirt*innen jeweils eine bestimmte Prämie erhalten können.

Während die Ökoregelungen eine der zentralen Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit innerhalb der GAP sind, hängt die tatsächliche Wirkung für Umwelt- und Klimaschutz also davon ab, ob das Angebot an Maßnahmen für die Betriebe attraktiv genug ist und tatsächlich umgesetzt wird.

Genau das war bei vielen der Eco-Schemes im deutschen Katalog den Daten zufolge offenbar nicht der Fall.

Kein Grund zur Sorge?

In einer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag betonte die Bundesregierung zuletzt, dass es sich bei den bisher vorliegenden Daten bisher nur um “vorläufige und unvollständige Zahlen vonseiten der Länder” handle, gesicherte Ergebnisse zur Annahme der Ökoregelungen lägen noch nicht vor.

Zudem seien die Daten für 2023 nur bedingt aussagekräftig: Zum einen sei im ersten Jahr nach Inkrafttreten eines neuen Instruments “oftmals noch Zurückhaltung” zu beobachten, zum anderen handle es sich “wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der daraus folgenden veränderten Rahmenbedingungen” um ein “Ausnahmejahr.”

“Daher ist eine umfassende Bewertung der Inanspruchnahme noch nicht möglich”, so die Bundesregierung.

Trotzdem wollen Bund und Länder Anpassungen vornehmen. Bei der Agrar-Amtschefkonferenz Ende Juni sprachen die zuständigen Staatssekretär*innen über mögliche Nachbesserungen.

Auf dieser Basis will das Bundeslandwirtschaftsministerium nun bei der EU-Kommission kurzfristige Änderungen am deutschen GAP-Strategieplan erwirken.

Dazu gehört unter anderem eine Anhebung der Fördersätze für einen Teil der Ökoregelungen. Zudem soll es ab 2025 ein verbessertes Angebot an Maßnahmen für Grünlandbetriebe geben, wie es zuvor der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert hatte.

Der Verband hatte zudem bereits bei der Verabschiedung des Strategieplans gefordert, die Teilnahme an den Ökoregelungen durch höhere Fördersätze attraktiver zu gestalten.

Forderungen gehen weiter

Doch die von Bund und Ländern angedachten Änderungen gehen dem DBV nicht weit genug.

“Die Initiative für ein verbessertes und bereits ab 2024 wirksames Förderangebot wird vom DBV ausdrücklich unterstützt”, erklärte der Verband in einem Positionspapier. Die geplanten Maßnahmen seien jedoch “insgesamt noch zu zaghaft, um in 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte” zu erreichen.

In dem Papier forderte der Verband unter anderem eine stärkere Erhöhung der Fördersätze. Den finanzielle Spielraum, gebe es dadurch, dass sich an einem Teil der Maßnahmen, vor allem solchen zur Stilllegung von Ackerflächen, deutlich weniger Höfe als geplant beteiligen dürften. Die hierdurch nicht abgerufenen Fördergelder könnten anderweitig genutzt werden, so der DBV.

Zudem forderte der Bauernverband, die Änderungen bei Grünlandmaßnahmen bereits ab 2024 einzuführen. Der Aufschub bis 2025 sei “völlig unverständlich.”

Auch Umwelt- und Naturschutzorganisationen hatten bei der Verabschiedung des deutschen GAP-Strategieplans angemahnt, dass gerade ambitionierte Maßnahmen ausreichend gefördert werden müssten, um die Umweltwirkung der Ökoregelungen sicherzustellen.

Die anstehenden Nachbesserungen dürften jedoch nicht zum Anlass genommen werden, nun zusätzliches Geld ohne zusätzliche ökologische Wirkung zu verteilen, erklärte eine Vertreterin der Naturschutzorganisation NABU gegenüber EURACTIV. Stattdessen müssten die Ökoregelungen “im Sinne des Öko weiterhin wirksam für Natur und Umwelt sein.”