Arbeitszeitrichtlinie: Parlament gegen Ausnahmeregelungen [DE]
Das Europäische Parlament hat gestern (17. Dezember 2008) dafür gestimmt, nationale Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeitrichtlinie zu verbieten und eine EU-weite Höchstwochenarbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. Damit stellt sich das Parlament offen gegen eine von Großbritannien geführte Gruppe von Mitgliedstaaten.
Das Europäische Parlament hat gestern (17. Dezember 2008) dafür gestimmt, nationale Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeitrichtlinie zu verbieten und eine EU-weite Höchstwochenarbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. Damit stellt sich das Parlament offen gegen eine von Großbritannien geführte Gruppe von Mitgliedstaaten.
Die gestrige Abstimmung in zweiter Lesung fiel mit einer absoluten Mehrheit von 421 zu 273 Stimmen aus. Damit geht der seit langem andauernde Streit über die europäische Arbeitszeitrichtlinie in die nächste Runde.
Der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament, der schwedische sozialdemokratische Europaabgeordnete Jan Andersson, sagte EURACTIV, die Abstimmung habe sowohl für das Parlament als auch für die europäischen Arbeitnehmer „sehr positive Dinge“ gebracht.
„Wir müssen diese Ausnahmeregelungen schrittweise auslaufen lassen“, sagte Andersson. „Diese Entscheidung ist gut für die Gesundheit der europäischen Arbeitnehmer, gut für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, und ich denke, sie wird in der aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation – während der viele Arbeitnehmer ihre Jobs verloren haben und noch mehr folgen werden – verhindern können, dass einige Menschen zukünftig 65 Stunden pro Woche arbeiten müssen und andere ohne Arbeit bleiben.“
Die Grundlage für das gestrige Abstimmungsergebnis wurde im Oktober gelegt, als sich der Beschäftigungsausschuss bei einer Abstimmung in erster Lesung dafür aussprach, die Ausnahmeregelungen von der vereinbarten EU-weiten 48-Stunden-Arbeitswoche zu streichen.
Die Position des Parlaments legt außerdem fest, dass die Bereitschaftszeit, inklusive der inaktiven Zeit, als Arbeitszeit zählen soll. Der EU-Rat und die Europäische Kommission befürworten hingegen das Konzept der „aktiven“ Bereitschaftszeit (eine Zeit, während der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, um seine Arbeit aufnehmen zu können, wenn vom Arbeitgeber verlangt) und der „inaktiven“ Bereitschaftszeit (eine Zeit, während der der Arbeitnehmer auf Abruf steht, aber von seinem Arbeitgeber nicht zur Arbeit aufgefordert wird).
Als Reaktion bestanden der Rat und die Kommission auf ihrer Position, dass gewisse Ausnahmeregelungen erlaubt werden sollten.
Arbeitszeitrichtlinie polarisiert Europa seit 1993
Die Debatte über EU-Regelungen zur Arbeitszeit sorgt bereits seit 1993 für Kontroversen und politische Auseinandersetzungen in der EU, als die erste Richtlinie angenommen wurde. Die jüngste Abstimmungs- und Verhandlungsrunde stellt keine Ausnahme dar.
Diejenigen, die die Ausnahmeregelungen ablehnen, meinen, dass sie zu sozialem Dumping führen und die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden würden. Außerdem würde es den Arbeitnehmern erschwert, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Der spanische sozialdemokratische Europaabgeordnete Alejandro Cercas, der den Bericht, über den das Parlament gestern abgestimmt hat, ausgearbeitet hat, sagte, das Abstimmungsergebnis gewährleiste die Befolgung des Konzepts „Arbeiten um zu leben, statt leben um zu arbeiten“. Er fügte hinzu, dass man sicht keine Rückschritte erlauben könne.
Im gegnerischen Lager, meinen diejenigen, die die Ausnahmeregelungen befürworten, diese würden die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Vor allem Unternehmensverbände argumentieren seit langem, dass die Ausnahmeregelungen ein wichtiges Instrument für Unternehmen seien, um mit der schwankenden Nachfrage umzugehen.
Open Europe, ein in London ansässiger Think Tank, schätzt, dass die Streichung der Ausnahmeregelungen der britischen Wirtschaft bis 2020 zwischen 47,74 Milliarden Pfund und 66,45 Milliarden Pfund kosten würde.
Der Forschungsdirektor der Organisation Mats Persson meinte, dass die Europaabgeordneten die schlechteste Entscheidung zum ungünstigsten Moment getroffen hätten.
Die Streichung der Ausnahmeregelungen würde sowohl den Arbeitnehmern als auch den Unternehmen die wichtige Flexibilität nehmen, meinte Persson. Das Europäische Parlament scheine entschlossen zu sein, der europäischen Wirtschaft selbst in Zeiten der Rezession schaden zu wollen.
Großbritannien gespalten
Von allen EU-Mitgliedstaaten engagiert sich Großbritannien am stärksten in der Debatte. Die Ausnahmeregelung von der 48-Stunden-Arbeitswoche wurde ursprünglich, natürlich, von der britischen Regierung initiiert und von aufeinander folgenden britischen Regierungen unterstützt.
Es wird erwartet, dass Gordon Brown bei den Ausnahmeregelungen keine Zugeständnisse machen wird, obwohl eine Mehrheit der Labour-Europaabgeordneten bei der gestrigen Abstimmung gegen ihren Premierminister stimmte.
„Ich denke, es ist einfach unglaublich, dass es der britischen Regierung nicht gelingt, sich die Unterstützung der Labour-Europaabgeordneten zu sichern“, sagte die britische liberale Europaabgeordnete Elizabeth Lynne EURACTIV.
Lynne ist selbst stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament. Auch sie unterstützt die Ausnahmeregelungen und sagte, sie habe mit den Arbeitsministern und Beamten zusammengearbeitet, um die Unterstützung der Labour-Europaabgeordneten zu gewinnen. Allerdings habe sie keinen Erfolg gehabt. „Sie neigen dazu, bei solchen Themen eher der sozialdemokratischen als der Linie ihrer eigenen Regierung zu folgen.“
Nichtsdestotrotz sagte der britische Minister für Arbeitsbeziehungen Pat McFadden, die Abstimmung sei nicht das Ende der Geschichte gewesen. Das sei der jüngste Schritt bei komplexen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gewesen. Nun werde die britische Regierung die Ausnahmeregelungen in der nächsten Verhandlungsphase verteidigen, fügte er hinzu.
Letzte Chance: Was passiert als nächstes?
Die Richtlinie wird nun einem Vermittlungsausschuss vorgelegt, als letzte Chance für die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Das Parlament geht allerdings gestärkt in diese Verhandlungsrunde. „Wir sind für die Verhandlungen mit dem Rat bereit“, sagte Jan Andersson zu EURACTIV. „Unser Ausgangspunkt ist der, dass wir die Ausnahmeregelungen streichen wollen.“
Alles weist jedoch darauf hin, dass der Rat nicht nachgeben wird. Elizabeth Lynne sagte EURACTIV, dass „das Parlament bei den Ausnahmeregelungen nachgeben muss, wenn der Rat bei seiner Haltung bleibt. Davon gehe ich aus“.
Lynne glaubt, dass ein Kompromiss erzielt werden könne, wenn der Rat die Position des Parlaments akzeptiert, Bereitschaftszeit als Arbeitszeit einzustufen.
Es besteht allerdings keine Garantie für einen Kompromiss. Im Vorfeld der Abstimmung erinnerte EU-Kommissar Vladimir Špidla die Europaabgeordneten daran, dass keine Änderungen an der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie vorgenommen werden könnten, wenn sich das Europäische Parlament und der Rat nicht einigten. In anderen Worten: Sollte das Vermittlungsverfahren scheitern, wird die aktuelle Arbeitszeitrichtlinie – inklusive der Ausnahmeregelungen – in Kraft bleiben.
Gary Titley, Führer der Labour-Europaabgeordneten, sagte BBC, er glaube, beide Seiten seien bei diesem Thema so weit voneinander entfernt, dass die Gespräche wahrscheinlich scheitern würden und die Ausnahmeregelungen bestehen blieben.
Es wird erwartet, dass sich ein Vermittlungsausschuss Anfang 2009 mit dem Thema beschäftigen wird.