Arzneimittel: Polen erstes Land, das Antrag stellt auf Übergangsperiode bezüglich Datenschutz
Polen ist der erste Mitgliedstaat, der einen Antrag auf eine 15-jährige Übergangsperiode bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen des neuen Arzneimittelgesetzes der EU stellt.
Polen ist der erste Mitgliedstaat, der einen Antrag auf eine 15-jährige Übergangsperiode bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen des neuen Arzneimittelgesetzes der EU stellt.