Atomstrom-Wasserstoff: EU-Parlament liefert freundliche Definition
Das von der Kernenergie abhängige Frankreich jubelte am Donnerstag (9. Februar), als die Gesetzgeber im Energieausschuss des Europäischen Parlaments eine Definition für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegten und sich darauf einigten, ihn im Rennen um die Dekarbonisierung mit erneuerbarem Wasserstoff gleichzustellen.
Frankreich kann etwas aufatmen, denn die Europaabgeordneten im Industrieausschuss haben eine atomkraftfreundliche Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff verabschiedet.
„Sieg, das ist es, kohlenstoffarmer Wasserstoff hat eine Definition“, twitterte Christophe Grudler, ein französischer Europaabgeordneter und Sprecher für die Richtlinie über erneuerbare Energien für die zentristische Gruppe Renew im Parlament.
Grudlers Statement folgte auf eine Abstimmung im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Parlaments am Donnerstag (9. Februar). Dabei hatte der Ausschuss eine Definition für kohlenstoffarmen Wasserstoff angenommen.
Die Definition, die auch aus Kernenergie gewonnenen Wasserstoff einschließt, wurde im Rahmen der Diskussionen über das von der Kommission im Dezember 2021 vorgelegte Gas- und Wasserstoffpaket der EU verabschiedet.
Gleiche Ausgangsbedingungen
Die Abstimmung im Ausschuss war eine Erleichterung für die Befürworter einer Gleichstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff mit grünem, aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff.
Nach der Definition des Parlaments wird kohlenstoffarmer Wasserstoff „aus nicht erneuerbaren Quellen gewonnen“ und „erfüllt einen Schwellenwert für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von mindestens 70 Prozent“.
Um als kohlenstoffarm zu gelten, darf Wasserstoff einen Schwellenwert von 3,38 Kilo CO2-Äquivalent pro Kilo Wasserstoff (kgCO2e/kgH2) nicht überschreiten. Nahezu aller Wasserstoff, der derzeit aus Erdgas hergestellt wird, weist eine Kohlenstoffintensität von 11 kgCO2e/kgH2 auf.
Bislang wurde noch keine fixe Berechnungsmethode festgelegt, da diese innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Verabschiedung der Gas- und Wasserstoffrichtlinie angenommen werden soll.
Mit dieser Definition ist kohlenstoffarmer Wasserstoff allerdings bei der Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft wohl ebenso effizient wie erneuerbarer Wasserstoff, dessen Schwellenwert ebenfalls bei 3,38 kgCO2e/kgH2 liegt.
Nach dieser neuen Definition wäre Frankreich in der Lage, Wasserstoff aus Kernkraft mit einer Kohlenstoffintensität von nur 2,77 kgCO2e/kgH2 zu produzieren, so die französische Agentur für den ökologischen Übergang (ADEME).
Andere EU-Staaten zögern
Die Definition gibt Frankreich ein weiteres Druckmittel in die Hand, um die Integration von kohlenstoffarmem Wasserstoff in die Dekarbonisierungsziele der EU voranzutreiben.
Sie löst jedoch nicht den anhaltenden Streit über die Aufnahme von Wasserstoff aus Kernkraft in die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien, die derzeit ebenfalls überarbeitet wird.
Länder wie Deutschland sträuben sich dagegen, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff in der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien erwähnt wird, und stellen Frankreichs Beharren auf dieser Erwähnung infrage.
Frankreich antwortet darauf gerne, dass es kontraproduktiv wäre, die Kernenergie von den Dekarbonisierungszielen der EU auszuschließen. Immerhin sei Atomkraft weitestgehend klimaneutral.
„Erneuerbare Energien sind nicht die einzige Antwort auf die Dekarbonisierung“, sagte die französische Energieministerin Agnès Pannier-Runacher.
„Die Kernenergie ist auch eine Antwort, denn sie liefert Grundlaststrom mit geringen CO2-Emissionen und ermöglicht es, die Schwankungen der erneuerbaren Energien zu bewältigen“, sagte sie letzte Woche bei einem Briefing vor Journalisten.
„Die Diskussionen in Brüssel bergen jedoch die Gefahr, dass Ziele für erneuerbare Energien festgelegt werden, die dieser Realität nicht Rechnung tragen“, fügte sie hinzu.
„Und ich möchte ganz klar vor dem Risiko warnen, dass Staaten wie Frankreich, die einen sehr emissionsarmen Strommix haben, an der Dekarbonisierung gehindert werden“, fuhr sie fort und sagte, das Ziel der EU sei die Dekarbonisierung ihrer Wirtschaft und nicht der Ausbau der erneuerbaren Energien.
Frankreich hat diese Punkte zusammen mit acht anderen EU-Ländern in einem Schreiben an die Europäische Kommission in der vergangenen Woche bekräftigt.
Die Verhandlungen über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie kamen Anfang der Woche zum Stillstand, da der CDU-Abgeordnete der das Dossier für das EU-Parlament verhandelt, Markus Pieper, eine geplante Gesprächsrunde absagte.
In einer E-Mail beklagte Pieper, dass die Europäische Kommission es versäumt habe, spezifische Regeln vorzulegen, die definieren, wie viel „zusätzlicher“ Strom aus erneuerbaren Energien erforderlich ist, damit Wasserstoff im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie als „grün“ eingestuft werden kann.
Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]