Barroso erhöht Druck auf Ungarn
Im Streit um das neue Mediengesetz in Ungarn hat Kommissionspräsident Barroso den Druck auf Viktor Orbán erhöht. "Die Freiheit der Medien gehört zu den heiligen Prinzipien der EU", ermahnte Barroso den ungarischen Regierungschef. Orbán hat Korrekturen in Aussicht gestellt und zugleich die Bedingungen dafür definiert. Juristisch dürfte es für die EU schwierig werden, gegen das Gesetz vorzugehen. EURACTIV.de verlinkt den Gesetzestext auf Englisch.
Im Streit um das neue Mediengesetz in Ungarn hat Kommissionspräsident Barroso den Druck auf Viktor Orbán erhöht. „Die Freiheit der Medien gehört zu den heiligen Prinzipien der EU“, ermahnte Barroso den ungarischen Regierungschef. Orbán hat Korrekturen in Aussicht gestellt und zugleich die Bedingungen dafür definiert. Juristisch dürfte es für die EU schwierig werden, gegen das Gesetz vorzugehen. EURACTIV.de verlinkt den Gesetzestext auf Englisch.
Ungarn hat heute die Amtsgeschäfte der EU-Ratspräsidentschaft von Belgien übernommen. Allerdings interessiert sich die europäische Gemeinschaft bisher eher für das ungarische Mediengesetz als für die Agenda der ungarischen Ratspräsidentschaft.
Nach heftiger Kritik aus EU-Staaten wie Frankreich, Luxemburg oder Deutschland hat nun auch die EU-Kommission den Druck auf Ungarn erhöht. "Die Freiheit der Medien gehört zu den heiligen Prinzipien der EU", sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso gestern vor Journalisten in Brüssel. Heute reist Barroso zur Staffelübergabe der rotierenden Ratspräsidentschaft nach Budapest und morgen (7. Januar) folgt ein Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán.
Kommission prüft Gesetze
Barroso kündigte gestern an, dass er das umstrittene Mediengesetz und die von deutschen Unternehmen kritisierte ungarische Krisensteuer bei seiner Visite in Budapest ansprechen werde. Die Kommission beschäftige sich bereits seit Oktober 2010 mit der geplanten Sondersteuer, die vor allem ausländische Unternehmen betrifft, erklärte Barroso.
Die Kommission habe die ungarischen Behörden um Aufklärung zu den Gesetzen gebeten. "Manche Aspekte sind extrem sensibel und komplex. Wir müssen sie aus der juristischen Perspektive betrachten." Es könne aber nicht im Voraus geurteilt werden. Zunächst müssten die Gesetze geprüft werden. Eine solche Untersuchung der EU-Kommission kann allerdings mehrere Monate dauern.
Ungarische Machtverhältnisse
Das neue Mediengesetz verschafft der Regierungspartei Bund der Jungen Demokraten ("Fidesz") umfangreiche Druckmittel gegenüber privaten und öffentlich-rechtlichen Medien. Ein Aufsichtsgremium aus Fidesz-Mitgliedern kann hohe Geldstrafen gegen Presseorgane verhängen, wenn diese nicht "politisch ausgewogen" berichten. Die Fidesz-Regierung verfügt im Parlament über eine Zweidrittel-Mehrheit. Seit Amtsantritt im Frühjahr 2010 hat sie Schlüsselposten in öffentlichen Einrichtungen mit eigenen Leuten besetzt.
Kritik aus Frankreich
Ungarn hat gestern eine 194-seitige englische Übersetzung des Mediengesetzes zur rechtlichen Prüfung in Brüssel vorgelegt. Allerdings sei diese Übersetzung unvollständig, berichten ungarische Medien.
In Frankreich scheint die Prüfung der ungarischen Gesetzes derweil bereits abgeschlossen. François Baroin, Budgetminister und Sprecher der französischen Regierung hatte Anfang der Woche in einem Radiointerview erklärt, dass das Gesetz "nicht vereinbar ist, mit der Anwendung eines bestimmten Verständnisses der Pressefreiheit, so wie es in allen europäischen Verträgen rechtsgültig niedergelegt ist." Die anderen Mitgliedsstaaten der Union sollten sich der Kritik anschließen, forderte Baroin.
EU-Charta der Grundrechte
In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau hat der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok die EU-rechtlichen Grundlagen umrissen, auf denen die EU-Kommission gegen das Mediengesetz vorgehen kann. So sei die EU-Charta der Grundrechte von großer Bedeutung. In Artikel 11 zur "Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit" heißt es dazu:
"Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließet die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die Feiheit der Medien und ihrer Pluralität werden geachtet."
Allerdings kann die EU-Grundrechtecharta nicht direkt angewendet werden. Sie gelte nur in Bezug auf die EU-Gesetzgebung und deren Umsetzung, so Brok. Das Medienrecht sei aber keine EU-Kompetenz, sondern eine nationale Kompetenz, in Deutschland sogar eine Länderkompetenz.
Menschenrechtsgerichtshof des Europarats
Falls die Pressefreiheit tatsächlich gefährdet sei, könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden, schlägt Brok vor. Auch die EU könne eingreifen und sich auf den Vertrag von Lissabon berufen, falls sich die Vorwürfe bestätigen. Im Artikel 6 EUV heißt es:
Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte […] niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig. […] Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei."
Wertebasis der Union
Von Bedeutung ist auch Artikel 2 EUV, in dem die EU ihre Wertebasis definiert. Falls also Ungarn die Werte wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte, Pluralismus, Nichtdiskriminierung oder Toleranz verletzt haben sollte, könnte die EU eingreifen.
"Ein Drittel der Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament oder die Kommission könnten harsche Maßnahmen bis zum Verlust des Stimmrechts einleiten. Die Hürden sind hoch und bedürfen einer tiefgehenden Begründung", schreibt Brok.
Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff erklärte heute in der "Frankfurter Rundschau", dass die Sanktionsdrohung im EU-Parlament "breite Zustimmung" finden dürfte.
Korrekturen und Bedingungen
Regierungschef Orbán stellte heute bei einer Pressekonferenz in Budapest klar, dass er Änderungen am Mediengesetz nur zustimmen werde, wenn auch entsprechende Passagen in den Mediengesetzen anderer EU-Staaten geändert würden. "Wenn dieser Teil des ungarischen Mediengesetzes korrigiert werden muss, dann müssten auch die entsprechenden Gesetze Frankreichs, Deutschlands und der Niederlande korrigiert werden, weil es zwischen ihnen keine prinzipiellen Unterschiede gibt", sagte der Ministerpräsident.
Zugleich unterstrich er seine Kooperationsbereitschaft. "Ungarn wird jeder Prozedur zustimmen, die die EU initiieren wird", sagte der Premier. "Wir sind ein Teil der EU, und so sind die Spielregeln."
mka, Ria Novosti
Links
Ungarische Medienaufsicht (NMHH): Act CLXXXV of 2010 on media services and mass media
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