Brüssel leitet Reform von Gesetz gegen chinesische Exporte ein
Das Argument der EU-Kommission ist klar: Ausländische Unternehmen – meist aus China – erhalten so viel staatliche Unterstützung, dass europäische Wettbewerber nicht mithalten können.
Die EU-Kommission sammelt Beweise für eine Reform ihrer Subventionsregeln, die vor allem gegen chinesische Bewerber um EU-Aufträge eingesetzt werden.
Die 2023 von Binnenmarktkommissar Thierry Breton eingeführte Verordnung über ausländische Subventionen steht im Mittelpunkt mehrerer Verfahren gegen chinesische Bieter – von Medizintechnik bis zu Zügen.
Das Argument der Kommission ist klar: Ausländische Unternehmen – meist aus China – erhalten so viel staatliche Unterstützung, dass europäische Wettbewerber nicht mithalten können.
„Das öffentliche Beschaffungswesen macht rund 15 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU aus“, sagte der derzeitige Binnenmarktkommissar Stéphane Séjourné am Dienstag. Er rief Unternehmen in der gesamten EU dazu auf, Beweise für wettbewerbsverzerrende Subventionen und unnötige Bürokratie einzureichen.
Bei der für 2026 geplanten Überprüfung der Vorschriften will Brüssel insbesondere Bilanz über das Ausmaß ausländischer Staatssubventionen ziehen, die den Binnenmarkt beeinflussen – einschließlich der Auswirkungen der Befugnis, eigene Untersuchungen einzuleiten.
Unmut in Beijing
Die Vorschriften sind zu einem Brennpunkt des anhaltenden Streits zwischen Brüssel und Beijing geworden.
Europa eröffnete 2024 die erste Runde, als es auf Grundlage des Gesetzes prüfte, ob der staatliche chinesische Schienenfahrzeughersteller CRC ein „unangemessen vorteilhaftes Angebot“ abgegeben hatte – so formulierte es damals Breton. Weitere Verfahren richteten sich gegen Hersteller von Photovoltaik, Elektroautos und Windkraftanlagen aus China.
China reagierte im Juni 2025, als das Handelsministerium eine Gegenuntersuchung ankündigte – als Antwort auf die Welle von EU-Ermittlungen. Die Unternehmen, die diese Gegenprüfung forderten, warfen der EU vor, es auf ihre Geschäftsgeheimnisse abgesehen zu haben – ein Vorwurf, den die Kommission zurückweist.
„Bei jeder wettbewerbsrechtlichen Untersuchung – auch nach der Verordnung über ausländische Subventionen – ist die Kommission gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und muss Geschäftsgeheimnisse schützen“, erklärte ein Sprecher gegenüber Euractiv.
(mm, jl)